Der Widerruf eines Darlehensvertrages hat sich in der Vergangenheit für viele Verbraucher als das Mittel erwiesen, um sich von unvorteilhaften Krediten zu lösen und zu günstigen Konditionen umzuschulden. Gespart wird dabei nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung. Der BGH hat nunmehr klar gestellt, dass dem Darlehensnehmer auch eine so genannte Nutzungsentschädigung zusteht. Dabei handelt es sich um Zinsen auf die bereits gezahlten Kreditraten. Im Ergebnis führt dies zu einer Reduzierung der Restschuld.

In der Vergangenheit war diese Berechnung mühevoll. Die einzige Möglichkeit zur Ermittlung der Nutzungsentschädigung bot eine Excel-Tabelle der Stiftung Warentest. Dabei mussten die monatlich gezahlten Raten manuell eingetragen werden. Und das war nicht der einzige Nachteil.

Mit unserem neuen Rechner kann die Berechnung innerhalb von wenigen Minuten erfolgen. Tragen Sie Ihre Kreditdaten in die entsprechenden Felder ein und Sie erfahren, wie hoch Ihre Ersparnis im Fall eines erfolgreichen Widerrufs wäre.