ÖRAG verweigert Kostenübernahme bei Widerruf von Darlehen

Wie von unserer Kanzlei bereits berichtet, verweigert die ÖRAG Rechtsschutzversicherung seit einigen Wochen konsequent die Kostenübernahme bei Widerrufsfällen mit dem Argument der Vorvertraglichkeit. In allen Fällen, in denen das Darlehen vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde, können wir keine Deckungszusagen für unsere Mandanten erhalten. Dies verwundert umso mehr, da die ÖRAG dieses Argument in den vergangenen Jahren nur vereinzelt ins Feld geführt hat. Mittlerweile handelt es sich jedoch um eine flächendeckende Taktik.

Versuche, die Angelegenheit bei einem Telefonat mit den Entscheidungsträgern zu besprechen, werden von der ÖRAG geblockt. Die einzige Auskunft, die man in der Schadenshotline erhält, lautet, die Widerrufsstreitigkeiten würden in einer Sonderabteilung bearbeitet, die Kommunikation müsse schriftlich erfolgen.

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