Die Güteverhandlung

Insolvenzgeldumlage

Rauchen am Arbeitsplatz

Es ist ein leidiges Thema, das nicht selten für Zündstoff sorgt: das Rauchen. Während das Qualmen einer Zigarette für die einen ein dringendes Bedürfnis ist, um entweder den Kopf “freizupusten” oder einfach eine “Sucht” zu befriedigen, fühlen sich die anderen durch den Zigarettenrauch und die austretenden gesundheitsschädlichen Tabakstoffe gestört, mitunter belästigt. Kann man sich ausreichend aus dem Weg gehen, beispielsweise im freien Gelände, ist in der Regel alles halb so schlimm. In geschlossenen Räumen hingegen sind Zigarettenrauch und -geruch für Nichtraucher häufig ein “Graus”. Aufgrund der Gesundheitsgefahren durch Zigaretten bzw. Tabak sieht der Gesetzgeber daher Vorschriften zum sogenannten Nichtraucherschutz vor.

Betriebsvereinbarung

Wie so vieles im Leben erfordert auch die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. Betriebsrat in einem Unternehmen eine oder mehrere vertragliche Regelungen. Während verschiedene amtliche Gesetze einem Betrieb sozusagen “von außen” Vorschriften und Regelungen vorschreiben, existieren auch entsprechende Regelwerke, die durch Arbeitnehmer und Betriebsrat selbst bestimmt werden, also gleichsam “von innen” kommen. Hierzu gehört eine sogenannte “Betriebsvereinbarung”.

Altersteilzeit

Welcher Arbeitnehmer kennt sie nicht: diese Momente, in denen man sich trotz Freude an der Arbeit und ausreichenden regelmäßigen Einkommens einfach nur nach mehr Zeit sehnt – Zeit für sich selbst, Zeit für Familie, Freunde und Hobbys. Denn viele Arbeitnehmer kennen das Phänomen: nach erledigter Arbeit im Büro, steht die nächste Arbeit – nämlich der Haushalt – an und ansonsten “kommt man zu Nichts”. Um diesem Trott im Berufs- bzw. Alltagsleben entgegenzuwirken und fernab der Arbeit mehr Zeit zu haben, gibt es verschiedene Arbeitsmodelle. Der “Klassiker” ist wohl die Teilzeitbeschäftigung, bei der Arbeitnehmer nicht in Vollzeit (40 Stunden die Woche), sondern in reduzierter Stundenzahl arbeiten.