Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?
In der Regel sind die Rechtsschutzversicherungen verpflichtet, für eine Auseinandersetzung um die Kündigung eines Bausparvertrages Deckungsschutz zu gewähren. Streitigkeiten in diesem Zusammenhang unterfallen dem herkömmlichen Privatrechtsschutz. Gerne holen wir für Sie die Deckungszusage ein.
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