Beitragserhöhung der KV

Wenn jetzt gegen meine Versicherung geklagt wird, und mir Beiträte erstattet werden, kann es mir dann passieren, dass die
Versicherung mir kündigt?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    nein, ein Kündigungsrecht seitens der Versicherung besteht nur bei groben Pflichtverletzungen. Sie setzen nur Ihr Recht durch, dies ist kein Kündigungsgrund. Im Gegenteil handelt die Versicherung oft noch kulanter, wenn sie weiß, dass Sie von einem versicherungsrechtlich versierten Anwalt vertreten werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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