Beitragserhöhung der KV
Wenn jetzt gegen meine Versicherung geklagt wird, und mir Beiträte erstattet werden, kann es mir dann passieren, dass die
Versicherung mir kündigt?
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Sehr geehrter Fragesteller,
nein, ein Kündigungsrecht seitens der Versicherung besteht nur bei groben Pflichtverletzungen. Sie setzen nur Ihr Recht durch, dies ist kein Kündigungsgrund. Im Gegenteil handelt die Versicherung oft noch kulanter, wenn sie weiß, dass Sie von einem versicherungsrechtlich versierten Anwalt vertreten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt