Beitragserhöhung private KrankenversicherungWie weit geht

Im Vorfeld einer evtll. Mandatserteilung habe meine KV Unterlagen durchgesehen, es handelt sich um einen recht umfangreichen Bestand an Papier. Um nicht unnötigen Aufwand zu treiben, bitte ich um Mitteilung, wie weit zurück Ansprüche ggf. geltend gemacht werden können (Verjährung?) Ist das BGH Urteil schon zugänglich?

Danke für Antwort

3 Kommentare
  1. Volkmar P.
    says:

    Sehr geehrteDamen und Herren
    Sehr gern würde ich meine Mandantschaft an Sie geben. Ich bin seit etwa 2002 privat versichert bei der AXA und ohne Tarufwechsel stiegen die Beiträge von damals ca 350€ auf heute 624€ . Bei einer seit Februar 2020 bezogenen Rente von 1600€ monatlich ist ein sozialer Abstieg vorprogrammiert ohne weitere Einkommenstätigkeit. AXA hat kontinuierlich erhöht! Meine Leistungen wurden kontinuierlich einschließlich Eigenanteil gekürzt.
    Ein Kassenwechselversuch 2010 war gesetzlich nicht mehr möglich und scheiterte. 55. Lebensjahr. Hier sehe ich auch eine Grundrechstverletzung Art. 2 Art.3.
    Freundliche Grüße Volkmar P.

    • Ilja Ruvinskij
      says:

      Sehr geehrter Herr P.,

      vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Einer unserer Mitarbeiter wird sich schnellstmöglich zur Vereinbarung eines kostenlosen Gesprächs mit Ihnen in Verbindung setzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      I. Ruvinskij
      Rechtsanwalt

  2. Ilja Ruvinskij
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Urteile des BGH liegen nun vollständig vor, diese können Sie beispielswiese hier lesen.
    Zur Verjährung hat sich der BGH allerdings nicht geäußert, wir würden daher empfehlen, Rückforderungen für bis zu zehn Jahre geltend zu machen.
    Gerne teilen wir Ihnen vorab mit, welche Unterlagen wir für die kostenlose Prüfung benötigen, nehmen Sie einfach über unser Formular Kontakt mit uns auf.

    Mit freundlichen Grüßen

    I. Ruvinskij
    Rechtsanwalt

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