Darlehensvertrag Widerrufen, Bank nicht anerkannt

Hallo,
wir haben 2009, 2 Darlehensverträge für Neubau abgeschlossen, diese hatte ich bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen und als Rückinfo bekamen wir das wir widerrufen können. Dies haben wir auch gemacht doch die Bank hat unseren Widerruf nicht anerkannt und bietete uns an gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung die Zinsen etwas zu senken.
Meine Rechtsschutzversicherung DEVK hatte ich um Deckung gefragt, doch wir bekamen leider eine Absage mit der Begründung da es sich damals um einen Neubau gehandelt hatte. Stimmt das denn? Hat die Rechtsschutzversicherung das Recht uns die Deckung zu verweigern?
Mfg
Helena Blum

1 Antwort
  1. Ilja Ruvinskij
    says:

    Sehr geehrte Frau Blum,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider hat Ihre Rechtsschutzversicherung recht. Bei der Finanzierung von Neubauten besteht kein Deckungsschutz. Zu den Voraussetzungen der Kostenübernahme verweise ich Sie auf den entsprechenden Beitrag auf unserer Seite.

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/bankenrecht/widerrufsjoker-und-die-rechtsschutzversicherung/

    Unter Umständen könnte sich aber auch ein Vorgehen ohne die Beteiligung der Rechtsschutzversicherung lohnen. Falls die Widerrufsbelehrung grob fehlerhaft ist, sind die Chancen einer erfolgreichen Durchsetzung bei sachkundiger Prozessführung recht hoch. Maßgeblich ist hier stets die Rechtsprechung der einzelnen Gerichte. Sofern es in dem maßgeblichen Gerichtsbezirk bereits positive Urteile gegeben hat, wären die Erfolgsaussichten hoch.
    Sie können uns gerne Ihre Verträge zur kostenfreien Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten zusenden und wir besprechen das Vorgehen im Rahmen einer ebenfalls kostenfreien Erstberatung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt

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