fehlerhafte Widerrufbelehrung bei Sparkasse
Sehr geehrter Herr Ghendler,
ich habe 2 Darlehensverträge bei der Sparkasse Düsseldorf abgeschlossen.
Was haben Sie für Erfahrungen mit den Sparkassen gemacht? Lassen sich diese auf eine Einigung auch ohne einen Widderuf der Darlehensverträge ein. Ich würde am liebsten eine gütliche Einigung erzielen.
Darf ich Ihnen die Darlehensverträge zwecks Überprufung per Post zusenden?
Vielen Dank!
MfG
Werner L.
Sehr geehrter Herr Werner L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ob sich die Sparkasse Düsseldorf auf eine gütliche Einigung einlässt, hängt entscheidend davon ab, ob bzw. in welchem Maße die Widerrufsbelehrungen in Ihren Darlehensverträgen fehlerhaft sind. Außerdem wäre es wichtig zu wissen, aus welchem Jahr die Verträge stammen, unter welchen Bedingungen die Verträge geschlossen wurden, wie lange noch die Zinsbindungsfrist dauert, wie viel schon zurückgezahlt wurde und vieles mehr. Erst wenn alle Eckdaten eines Vertrages bekannt sind, lässt sich ein Einigungsvorschlag herausarbeiten.
Ganz wichtig ist aber das Vorliegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Es gibt zahlreiche mögliche Fehler. Manche sind schon durch den Bundesgerichtshof “abgesegnet”, zu anderen gibt es lediglich erst- bzw. zweitinstanzliche Rechtsprechung. Es wäre am Besten, wenn Sie uns Ihre Darlehensverträge übersenden würden. Sie können das via E-Mail, Fax oder Post tun.
Sobald uns die Unterlagen vorliegen, können wir alles genau prüfen und eine Aussage zu Ihren Erfolgsaussichten machen. Die Prüfung Ihres Darlehensvertrages und die anschließende umfassende Beratung erfolgt kostenfrei und unverbindlich. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt