Droht mir beim Tarifwechsel in der PKV eine erneute Gesundheitsprüfung?

Im Versicherungsvertragsgesetz ist festgelegt, dass bei einem Tarifwechsel (nicht Vertragswechsel!) keine Gesundheitsprüfung nötig ist. Die Versicherungsgesellschaft kann die Risikoprüfung nur dann einfordern, wenn der neue Tarif Mehrleistungen beinhaltet. Dies trifft auch zu, wenn zum Beispiel die Selbstbeteiligung reduziert wird. Aber: Wenn durch eine Gesundheitsprüfung ein Risikozuschlag vereinbart wird, darf dieser sich nur auf die Erweiterung des Versicherungsschutzes beziehen und nicht auf bereits versicherte Leistungen.

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