Wieso ist es sinnvoll, sich zum Thema Tarifwechsel rechtlich beraten zu lassen?

Da von Versichererseite kein Interesse daran besteht, die Kunden auf für sie günstigere Tarife hinzuweisen, ist es ratsam, sich externen und unabhängigen Rat zu suchen, um von seinem Wechselrecht Gebrauch zu machen. In Form eines Gutachtens durch einen Rechtsanwalt, der sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert hat, haben Sie die Chance, die unterschiedlichen Alternativen zum bisherigen PKV-Tarif ausführlich zu betrachten. Neben der inhaltlichen Betreuung können Sie sich zu Folgen beraten lassen und zusätzliche juristische Hilfestellungen in Anspruch nehmen. Zudem bieten wir als Anwaltskanzlei für Verbraucherthemen eine vollumfängliche Betreuung zum Festpreis – von der Erstanalyse bis zum abgeschlossenen Tarifwechsel. Sie müssen sich dadurch nicht selbst mit der Korrespondenz mit Ihrer PKV beschäftigen, sondern profitieren von unserem Gesamtpaket.

Woran erkenne ich eine vertrauenswürdige Beratung zur Tarifoptimierung?

Wenn Sie außerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft zu einem Tarifwechsel beraten werden möchten, sollten Sie genau hinsehen, wer Ihnen seine Hilfe anbietet. Es gibt ein paar Anzeichen dafür, dass es sich um eine seriöse Anlaufstelle handelt. Beispielsweise wird jemand, der vertrauenswürdig ist, nie ungefragt bei Ihnen anrufen und hohe Einsparungen in Ihrer Privaten Krankenversicherung versprechen. Außerdem sollten Sie bei Vorschusszahlungen aufhorchen und das Gespräch lieber direkt beenden. Ein seriöser Berater bietet Ihnen ein ausführliches, vor allen Dingen kostenloses Erstgespräch an. Daraufhin erhalten Sie unverbindlich alle benötigten Unterlagen, die Sie in aller Ruhe ­durchschauen können. Da Rechtsanwälte per Gesetz dazu verpflichtet sind, im Sinne der Mandanten zu handeln, können Sie sich auf eine objektive Beratung verlassen, wenn Sie diesen Weg gehen. Außerdem werden Sie von einem Rechtsanwalt niemals einen ersparnisabhängigen Preis für seine Dienste genannt bekommen. Anstelle dessen berechnen wir Ihnen als versierte Kanzlei in der PKV-Tarifberatung ein kostentransparentes Festhonorar.

Droht mir beim Tarifwechsel in der PKV eine erneute Gesundheitsprüfung?

Im Versicherungsvertragsgesetz ist festgelegt, dass bei einem Tarifwechsel (nicht Vertragswechsel!) keine Gesundheitsprüfung nötig ist. Die Versicherungsgesellschaft kann die Risikoprüfung nur dann einfordern, wenn der neue Tarif Mehrleistungen beinhaltet. Dies trifft auch zu, wenn zum Beispiel die Selbstbeteiligung reduziert wird. Aber: Wenn durch eine Gesundheitsprüfung ein Risikozuschlag vereinbart wird, darf dieser sich nur auf die Erweiterung des Versicherungsschutzes beziehen und nicht auf bereits versicherte Leistungen.

Was besagt das Tarifwechselrecht gem. § 204 VVG?

Das gesetzlich verankerte Tarifwechselrecht besagt, dass privat krankenversicherte Personen auch nach Vertragsabschluss jederzeit die Möglichkeit haben, den Versicherungsschutz an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen gleichartigen Tarif desselben Versicherers handelt.