Rechtsschutzversicherung hat Kostenübernahme bei Widerruf abgelehnt

Hallo zusammen,
meine Rechtsschutzversicherung hat die Kostenübernahme abgelehnt, da nach der Ansicht der Versicherung noch kein Versicherungsfall eingetreten ist. Was kann ich machen?
Danke für Ihre Antwort!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Frage. Die Rechtsschutzversicherung tritt nur dann für die Kosten des Rechtsstreits an, wenn ein sog. Rechtsschutzfall eingetreten ist. Ein solcher Rechtsschutzfall liegt vor, wenn Sie den Widerruf erklärt haben und die Bank diesen abgelehnt hat. Dann haben Sie Ihre Möglichkeiten ausgeschöpft und die Versicherung (nach Maßgabe des vorher abgeschlossenen Vertrages) wird dazu verpflichtet, die Kosten für die Rechtsstreitigkeit zu tragen.

    Gerne stellen wir Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Sie den Widerruf erklären können. Wenn Sie weitere Fragen zum Vorgehen haben, rufen Sie uns an und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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