Welche Ansprüche bestehen gegen das Kreditinstitut?

Kreditnehmer können die zu viel gezahlten Zinsen zurückverlangen. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob der Zinsberechnung eine unwirksame Zinsanpassungsklausel zugrunde liegt oder ob sie auf einer korrekten rechtlichen Grundlage falsch berechnet wurden.
Ein Rückzahlungsanspruch besteht auch hinsichtlich der geleisteten Zinsbegrenzungsprämien, der sogenannten CAP-Gebühren. Denn wenn die Vereinbarung über die Zinsanpassung unwirksam ist und die zu Lasten des Kunden festgelegten Grenzen nicht gelten, entfällt auch die Grundlage für die Zins-Cap-Prämien.
Außerdem können auch die bei Vertragsabschluss erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren nach der neusten Rechtsprechung zurückverlangt werden.
Schließlich steht den Betroffenen eine Verzinsung der zu viel geleisteten Zahlungen, der sogenannte Nutzungsersatz, zu.

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