Nicht wenige Kreditnehmer kommen im Laufe der Vertragslaufzeit mit ihren Raten in Verzug. Viele Betroffene befürchten jederzeit, von ihrem Kreditinstitut eine Kündigung zu erhalten. Kann man die Forderung langfristig nicht mehr bedienen, steht dem Kreditgeber ein Kündigungsrecht zu. Welche Gründe zu dem finanziellen Engpass geführt haben, bleibt zweitrangig. Und das obwohl in jüngster Zeit immer mehr Fälle bekannt werden, in denen eine fehlerhafte Zinsberechnung erst zur Schieflage geführt hat. So zeichnet Olaf Kumpfert in seinem Buch „Zinsklau“ ein fatales Bild. In diesem zeigt er auf, dass Banken systematisch ihren Gewinn maximieren. Wie gravierend eine fehlerhafte Zinsberechnung seitens der Bank sein kann, zeigt folgendes Beispiel.
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Auch Frau Tenge wartet täglich auf ein Kündigungsschreiben ihrer Bank. Dabei leitete sie bis vor kurzem noch sehr erfolgreich ein Unternehmen für Altenpflege und betreutes Wohnen. Nachdem sie in ihrer eigenen Familie schlechte Erfahrungen in diesem Bereich sammeln musste, lag es ihr am Herzen, älteren Menschen einen würdevollen Lebensabend zu ermöglichen. Der Betrieb florierte. Bis die teils weitaus preiswertere Konkurrenz aus dem osteuropäischen Ausland den Markt in Aufruhr versetzte. Um konkurrenzfähig zu bleiben, investierte Frau Tenge in neue Ausstattung. Diese finanzierte sie durch ein Darlehen bei dem Kreditinstitut P. Nach eingehender Beratung mit ihrem Finanzberater vereinbarte sie einen variablen Zinssatz.
Plötzlich schrieb das Unternehmen von Frau Tenge rote Zahlen. Trotz regelmäßiger Ratenzahlungen verringerte sich der geschuldete Betrag nur langsam.
Inzwischen drohte die Bank mit der Kündigung. Verzweifelt wandte Frau Tenge sich an ihren Finanzberater. Dieser wurde bei der Durchsicht ihrer Bankunterlagen stutzig. Ganz gleich, wie er rechnete, der von der Bank berechnete Zinssatz stimmte nicht. Er schwankte, stieg überraschend an und war schlichtweg nicht nachvollziehbar. Eine genaue Überprüfung der Kontoauszüge brachte Unerwartetes zutage. Die Bank hatte sich über Jahre ungerechtfertigt bereichert hatte.
Anstatt dass sich die Bank an diese Vorgaben hielt, lief es vielmehr so ab:
Im Zeitraum zwischen 2003 und 2015 hatte sich die Marge von 8,71 % auf 12,67 % erhöht. Das Institut hatte die vereinbarte Anpassung an die Marktentwicklung nicht vorgenommen. Unter anderem diese falsche Zinsberechnung führte zu einer Bereicherung von knapp 7.900 Euro. Außerdem wurden 67 Gutschriften bis zu elf Kalendertage verspätet gutgeschrieben, dafür erfolgten vier Belastungen zu früh. Weiterhin stimmten in 64 von 67 Rechnungsperioden die eingestellten Überziehungslimite nicht mit den der Kundin mitgeteilten überein, teils waren sie drastisch geringer. Dies führte dazu, dass überteuerte Überziehungskredite fällig wurden, ohne dass es hierfür eine Grundlage gab. Faktisch handelte es sich dabei um eine Kreditausweitung. Frau Tenge wusste davon nichts, weil sie von einem höheren Überziehungslimit ausging.
Im Ergebnis hat sich die Bank also durch kleine Tricksereien also ein Plus von etwa 7.900 € erwirtschaftet. Der Betrag mag gering erscheinen, doch kann er im Einzelfall den finanziellen Ruin bedeuten. Je höher die Kreditsumme, desto stärker fallen Fehler bei der Zinsberechnung ins Gewicht. Das ist nur einer von vielen Fällen. Sollten Darlehensnehmern Unregelmäßigkeiten auf ihren Kontoauszügen auffallen, ist nicht per se davon auszugehen, dass sämtliche Berechnungen korrekt sind und ein Irrtum beim Kunden vorliegt. Bei Kontokorrentkrediten oder Darlehen mit variabler Verzinsung, ist es durchaus möglich, dass sich das Kreditinstitut bereichert hat.
Leider ist es an der Tagesordnung, dass Zinsanpassungen fehlerhaft berechnet, nicht, verspätet oder falsch vorgenommen werden. Immer öfter wird auch eine heimliche Senkung oder Löschung der Kreditlinie vorgenommen. Eine Überprüfung kann sich im Zweifelsfall lohnen – nicht nur, wenn die Situation ähnlich heikel ist wie bei Frau Tenge.
Sollte sich herausstellen, dass die Bank sich ungerechtfertigt bereichert hat, hat der Darlehensnehmer folgende Ansprüche:
Je nach Höhe Ihrer Kreditsumme können sich Ihrer Ansprüche auf einen sechsstelligen Betrag summieren. So hat beispielsweise das Landgericht Düsseldorf einem Kunden der Apo-Bank eine Rückzahlung in Höhe von 254.419,13 € zugesprochen.
Frau Tenge hat sich zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche rechtliche Unterstützung geholt. Dies ist in einem solchen Fall anzuraten. Gerade im Bereich der Verjährung und einer möglichen Aufrechnung ist es von großer Bedeutung, schnell und richtig zu handeln. Nur ein Kreditsachverständiger kann die Bewegungen auf dem Konto in einem aufwändigen Verfahren genau nachvollziehen und damit eine Grundlage für Rückforderungsansprüche schaffen.
Unsere Sozietät arbeitet mit mehreren gerichtlich anerkannten Kreditsachverständigen zusammen. Gemeinsam mit unserer Expertise können wir Sie so optimal unterstützen. Nicht jeder hat wie Frau Tenge einen Finanzberater, der auf Unregelmäßigkeiten hinweisen kann. Deshalb bieten wir Ihnen zunächst eine kostenfreie Überprüfung der Kreditverträge und Zahlungsflüsse an. Sollte sich der Verdacht bestätigen, beraten wir Sie umfassend über Chancen und Risiken eines rechtlichen Vorgehens. Wir lassen ein entsprechendes Gutachten erstellen und übernehmen die Verhandlungen mit dem jeweiligen Kreditinstitut – wenn nötig auch vor Gericht.
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Die Wirtschaftswoche berichtete jüngst über einen Unternehmer, dessen Firma in die Insolvenz ging. Weil die Bank die Zinsen falsch berechnete – wie er behauptet. Ein Gutachten sollte das beweisen. Doch das Gericht winkte ab. Bei so hohen nicht beglichenen Forderungen, könnten angeblich falsch berechnete Zinsen nicht mehr ins Gewicht fallen. Aber entspricht diese Aussage der Wahrheit?
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Zwar handelte es sich in dem von der Wirtschaftswoche dargestellten Fall nicht um einen Darlehensvertrag mit variablem Zinssatz, jedoch wird deutlich, dass Zinsfalschberechnungen einen erheblichen Schaden anrichten können – auf Seiten des Kunden. Der betroffene Unternehmer führte eine erfolgreiche Batteriefirma, die er – wie es nicht unüblich ist – durch einen Kredit bei seiner kommunalen Sparkasse finanzierte. Angebliche Zinsmanipulationen, sittenwidrige Sollzinsen und rechtswidrige Zinsanpassungen sollen letztlich zur Schieflage des Unternehmens und damit zur Insolvenz geführt haben. Am Ende wurde sogar sein Wohnhaus zwangsversteigert.
Dass der Schaden bei einem regelmäßig anzupassenden Zinssatz umso höher ausfallen kann, ist ebenso logisch, wie die Tatsache, dass Fehlberechnungen hier schwerer nachzuvollziehen sind. Schließlich muss man bei einer entsprechenden Überprüfung neben den Abrechnungen die Entwicklung des Referenzzinssatzes und die vertraglichen Absprachen in Hinblick auf eine etwaige Zinsbegrenzung beachten. Der variable Zinssatz ist eine Methode, die vor allem Unternehmern besondere Anreize bietet. Ärzte, die ihre Praxisausstattung finanzieren, Unternehmer, die Maschinen für ihren Betrieb kaufen wollen. Typischerweise schließen sie einen Kreditvertrag mit langer Laufzeit ab und einigen sich auf einen Referenzzinssatz. Steigt dieser, wird der Kredit teurer, sinkt er, muss auch der Kredit billiger werden. Viele Finanzinstitute „vergessen“ allerdings regelmäßig, auch die Zinsanpassungen nach unten vorzunehmen oder berechnen die Zinsen falsch. Zinsanpassungen nach oben hingegen werden meist pünktlich durchgeführt. Selbst wenn ein sinkender Referenzzins dem Darlehensnehmer jeweils nur wenige Wochen zu spät weitergegeben wird, kann sich das im Laufe der Jahre zu einer beträchtlichen Summe addieren. Doch das sind nicht die einzigen „Fehler“, die Kreditinstituten passieren. Teilweise wird das Dispolimit gesenkt, ohne dass der Kunde davon etwas mitkriegt. Während dieser der Meinung ist, noch über dem Dispolimit zu liegen, verbucht das Kreditinstitut Tag für Tag teure Überziehungszinsen. Faktisch handelt es sich hierbei um eine Kreditausweitung.
Ein Versehen oder geschickte Manipulation zur Gewinnmaximierung? Buchautor Olaf Kumpfert zumindest zeichnet in seinem Buch „Zinsklau“ das Bild einer systematischen Masche zur Gewinnmaximierung. Die Wirtschaftswoche berichtet, dass allein zwischen 2007 und 2012 mehr als 800 Beschwerden zu falsch abgerechneten Bankzinsen bei der Finanzaufsichtsbehörde Bafin eingegangen sind. Dies ergab eine parlamentarische Anfrage der Grünen an die Bundesregierung. Gerade bei Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen häufen sich die Fälle mutmaßlich geprellter Kunden. Das Problem wird nun von der Bafin untersucht, die im vergangenen Jahr Fragebögen an viele Kreditinstitute versandte. Die Geldhäuser sollten Stellung dazu beziehen, wie ihre Praxis bei der Zinsanpassung aussieht. In Einzelfällen wird nun geprüft, ob die Vertragsklauseln der Institute gegen die geltende Rechtsprechung verstoßen. Schwammige Zinsanpassungsklauseln zum Beispiel hat der Bundesgerichtshof schon 2009 für unwirksam erklärt.
Ob und inwiefern die Zinsen falsch berechnet wurden, ist für den Laien nicht feststellbar. Abhilfe schafft hier ein Zinsgutachten.
Ein Sachverständiger überprüft sodann die Kontobewegungen und gleicht diese mit den vertraglichen Vereinbarungen ab. So lässt sich feststellen, wann eine Zinsanpassung falsch, zu spät oder gar nicht erfolgte und wann ein falscher Betrag verbucht wurde. Ein derartiges Gutachten ist umfangreich, aufwändig und dementsprechend teuer, kann sich aber sehr wohl lohnen. Denn bei den meist sehr hohen Kreditsummen fallen minimale prozentuale Abweichungen stärker ins Gewicht. Was nach Pfennigfuchserei wegen Zinsanpassungen im Dezimalbereich aussieht, kann im Einzelfall einen Rückzahlungsanspruch im fünf- bis sechsstelligen Bereich bedeuten.
Wer bei seinen Abrechnungen Unregelmäßigkeiten feststellt, sollte nicht blind auf die Zuverlässigkeit der Bank vertrauen. Blindes Vertrauen kann im schlimmsten Fall den Bankrott des Unternehmens bedeuten. Buchautor Olaf Kumpfert rechnet mit zwei- bis dreihundert Betroffenen jährlich.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung Ihrer Erfolgsaussichten und eine entsprechende Beratung. Zunächst untersuchen wir Ihre Kreditverträge und Zahlungsflüsse summarisch auf Unregelmäßigkeiten. Sollte sich daraus der Verdacht ergeben, dass Sie bei der Zinsberechnung benachteiligt wurden, erstellen unsere Kreditsachverständigen ein detailliertes Gutachten, das bei Notwendigkeit auch vor Gericht dem Beweis dienen kann. Wir greifen hierbei auf Erfahrung aus hunderten gewonnenen Prozessen gegen Kreditinstitute zurück.
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Haben Sie ein Darlehen mit variablem Zinssatz aufgenommen? Gerade Ärzte oder Apotheker, aber auch andere Unternehmer wählen ein solches Darlehen, um Betriebsmittel langfristig zu finanzieren.
Ein variabler Zinssatz bietet viele Vorteile, birgt aber auch das Risiko, dass Sie womöglich über Jahre hinweg zu hohe Zinsen gezahlt haben. Diese können Sie nun zurückverlangen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen jahrelange Erfahrung aus Hunderten gewonnenen Prozessen gegen Kreditinstitute und kann Sie auf Ihrem Weg kompetent unterstützen.
Aber von vorne: Ein Darlehen mit variablem Zinssatz zeichnet sich dadurch aus, dass der Zinssatz an einem Referenzzins orientiert ist. Steigt dieser, wird das Darlehen teurer, sinkt er, sinken auch die Kosten für das Darlehen. Die Praxis der Banken sieht leider aber oft anders aus als die Theorie. Zinsanpassungen nach oben wurden pflichtbewusst vorgenommen. Zinsanpassungen nach unten aber unterblieben oft völlig. Das Ergebnis ist das Gleiche: Sie zahlen zu hohe Zinsen.
Ein teurer Kredit darf teuer bleiben, ein billiger Kredit muss billig bleiben. Ob die Bank nun intransparente Klauseln nutzt, um die Zinsen falsch anzupassen oder eine Anpassung nach unten schlichtweg vergisst – Sie haben Rückzahlungsansprüche. Weil ein solches Vorgehen der Banken oft mehrere Jahre unbemerkt bleibt, entstehen Ihnen womöglich Rückzahlungsansprüche im sechsstelligen Bereich. Dies ist zum einen von der Höhe des Kredits und zum anderen von der bisherigen Vertragslaufzeit abhängig. Sie können die zuviel geleisteten Zinsen, Zinsbegrenzungsprämien und eine Verzinsung – den sogenannten Nutzungsersatz – verlangen.
Ich rate Ihnen, nicht lange zu zögern und schnell Maßnahmen zu ergreifen, um eine mögliche Falschberechnung festzustellen. Lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten kostenfrei von uns überprüfen und sich unverbindlich über Chancen und Risiken beraten.
Hier finden Sie viele weitere Informationen zum Thema “Variabler Zins”
Doch selbst wenn der Anspruch verjährt sein sollte, was bei länger zurückliegenden Falschberechnungen meistens der Fall ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, die erlittenen finanziellen Nachteile auszugleichen. Hier kommt Betroffenen die Rechtsfigur der Aufrechnung zur Hilfe. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass eine verjährte Forderung zwar nicht aktiv verlangt, jedoch mit einer noch bestehenden, nicht verjährten Gegenforderung verrechnet werden kann. Relevant wird diese Möglichkeit in erster Linie für noch laufende Kredite. Hier kann der Kunde durch Aufrechnung mit seinen Ansprüchen wegen Falschberechnung gegen die noch offene Darlehensvaluta seine Verbindlichkeiten reduzieren.
Bei bereits abgelösten Verträgen besteht diese Möglichkeit nicht.
Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 BGB mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruchsinhaber von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Ab diesem Zeitpunkt läuft die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB.
Das heißt, Darlehensnehmern, die 2014 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, müssen bereits Ende 2017 mit der Verjährung ihrer Ansprüche rechnen. Deswegen gilt es, keine Zeit zu verlieren, um einer etwaigen Verjährung vorzubeugen.
Ein Rückforderungsanspruch wegen falscher Zinsanpassung kann auf zwei verschiedenen Konstellationen beruhen.
Ob eine Zinsanpassungsklausel wegen fehlender Transparenz unwirksam ist, lässt sich in der Regel recht schnell feststellen. Hier hat die Rechtsprechung bereits zahlreiche Kriterien für die Beurteilung entwickelt. Gerade zu bis etwa in das Jahr 2014 flächendeckend verwendeten Klauseln der Apo-Bank sind bereits mehrere deutliche Urteile des zuständigen Landgerichts sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf ergangen.
Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung können eine Neuberechnung der der Zinsen und eine entsprechende Rückforderung erwirkt werden.
Anders gestaltet sich die Situation, wenn zwar eine korrekte vertragliche Gestaltung für die Zinsanpassung besteht, aber die Zinsen falsch berechnet wurden. Die Anpassung an den vertraglich festgelegten Referenzzinssatz erfolgte bei vielen Kreditinstituten oft nur in eine Richtung – nach oben. Sank der Referenzzinssatz, wurden entsprechende Anpassungen nach unten nur verzögert, in falscher Höhe oder auch gar nicht vorgenommen. Diese falsche Zinsanpassung lässt sich durch eine sachverständige Prüfung der gesamten Zahlungsflüsse bezüglich des jeweiligen Kredites feststellen.
Wie hoch der konkrete Anspruch ist, lässt sich erst nach einer sachverständigen Kreditprüfung feststellen und hängt maßgeblich von der Höhe des Darlehens, der Zinsentwicklung auf dem Markt und der bisherigen Laufzeit ab.
Üblicherweise liegt der Rückforderungsanspruch im mittleren fünfsechsstelligen Bereich. Es geht aber auch wesentlich höher.
So wurde 2014 die BW-Bank vom Landgericht Stuttgart zu einer Erstattung von 291.791,88 EUR verurteilt. Hier handelte es sich um mehrere Darlehen mit einem Gesamtvolumen von über zwei Millionen Euro.
Ähnlich hoch fiel der Rückforderungsanspruch eines Apo-Bank Kunden aus (254.419,13 EUR) zu dessen Gunsten jüngst das Landgericht Düsseldorf geurteilt hatte.
Kreditnehmer können die zu viel gezahlten Zinsen zurückverlangen. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob der Zinsberechnung eine unwirksame Zinsanpassungsklausel zugrunde liegt oder ob sie auf einer korrekten rechtlichen Grundlage falsch berechnet wurden.
Ein Rückzahlungsanspruch besteht auch hinsichtlich der geleisteten Zinsbegrenzungsprämien, der sogenannten CAP-Gebühren. Denn wenn die Vereinbarung über die Zinsanpassung unwirksam ist und die zu Lasten des Kunden festgelegten Grenzen nicht gelten, entfällt auch die Grundlage für die Zins-Cap-Prämien.
Außerdem können auch die bei Vertragsabschluss erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren nach der neusten Rechtsprechung zurückverlangt werden.
Schließlich steht den Betroffenen eine Verzinsung der zu viel geleisteten Zahlungen, der sogenannte Nutzungsersatz, zu.
Betroffen sind Darlehensverträge mit variablem Zinssatz. Zahlreiche Freiberufler, insbesondere aber Ärzte und Apotheker haben in der Vergangenheit zur Finanzierung ihrer Praxisausstattung und der Betriebsmittel entsprechende Verträge geschlossen. Dabei wurde ein variabler Zinssatz vereinbart, der sich an einem allgemeinen Referenzzins (z.B. Euribor) orientierte. Das variabel verzinste Darlehen wird bei steigendem Referenzzinssatz teurer, bei sinkendem günstiger.
Allerdings sind zahlreiche Klauseln, die solche Anpassungen vorsehen, intransparent und benachteiligen die Kunden unangemessen.
Außerdem erfolgen in der Praxis Zinsanpassungen oft falsch oder gar nicht, sodass der Darlehensnehmer von einem sinkenden Zinssatz nicht oder nicht vollumfänglich profitieren konnte.
Es gab auf der Grundlage von intransparenten Zinsanpassungsklauseln flächendeckende Falschberechnungen zu Lasten der Darlehensnehmer. Intransparente Zinsanpassungsklauseln sind nun zwar unwirksam, dennoch wird in den Kreditabteilungen immer wieder falsch gerechnet. Dies gilt sofort für herkömmliche Darlehen als auch für Kontokorrentkredite.
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