Verwirkung und Verjährung

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
Darlehen wurden bereits 2013 abgelöst und erst im April 2015 der Widerruf erklärt. gibt es Verjährungs-und/oder Verwirkungsprobleme? Darlehensvertrag vom 23.12.2002 enthielt keine Widerrufsbelehrung

1 Antwort
  1. Ilja Ruvinskij
    says:

    Sehr geehrter Herr Klaus,

    die Frage der Verwirkung eines Widerrufs bei bereits abgelösten Kreditverträgen ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Hier gilt nach wie vor die Auffassung des zuständigen Gerichts. Die von BGH mit seinen Entscheidungen vom 12.07.2016 gesandten Zeichen sprechen unseres Erachtens gegen eine Verwirkung auch bei bereits vollständig abgelösten Krediten.
    Gegen eine Verwirkung spricht auch die noch relativ kurze Zeitspanne zwischen Ablösung und Widerruf. In vergleichbaren Fällen haben bereits zahlreiche Instanzgerichte gegen eine Verwirkung entschieden.
    Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang dürfte auch der Umstand sein, dass Ihr Darlehensvertrag überhaupt keine Widerrufsbelehrung enthielt. Dieses Versäumnis wiegt deutlich schwerer als die Erteilung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
    Gerne beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt

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