Widerruf Audi Bank
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Antwort von der Audi Bank bekommen,in der steht,dass ich mein Audi abgeben darf (EUGH-Urteil zu Autokreditverträgen).
Die Audi Bank hat auch geschrieben:
“Geleistete Tilgungsanteile sowie eine etwaige Anzahlung werden wir erstatten. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir davon uns zustehende Zahlungen (insb. Wertersatz) in Abzug bringen werden”
und dann soll ich mein Fahrzeug nach Braunschweig bringen (1200 km hin und zurück). Ist der Abzug korrekt?
Meine Rechtsschutzversicherung will die Kosten nicht übernehmen.
Es wäre erfreulich, wenn Sie mir irgendwie helfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Polis
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