Wie sieht das Widerrufsverfahren aus?

Je nachdem ob Sie rechtsschutzversichert sind, müssen Sie zunächst selbst den Widerruf erklären, um den Rechtsschutzfall auszulösen. Hierfür gibt es Muster-Widerrufsschreiben. Lehnt die Audi-Bank den Widerruf ab, können wir Deckungsanfrage stellen, damit die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernimmt. Falls keine Rechtsschutzversicherung für die Kosten einsteht, erklären wir den Widerruf für unsere Mandanten. Nach Erklärung des Widerrufs folgt die außergerichtliche Verhandlung, in der unsere Rechtsanwälte der Audi-Bank die rechtlichen Gesichtspunkte und die Rückabwicklung aufzeigt. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir Ihre Interessen notfalls auch gerichtlich durch.

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