Ist der Widerrufsjoker auch auf Leasingverträge anwendbar?

Ja, der Widerrufsjoker verhilft auch Leasingnehmern zu einer lukrativen Auflösung des Vertrages, wenn diese bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Bei dem Vertrag muss es sich allerdings um ein sog. Finanzierungsleasing handeln. Ein Finanzierungsleasing liegt vor, wenn der Leasinggeber sich dazu verpflichtet, das Auto zu finanzieren, aber nicht für die Instandsetzung oder Instandhaltung aufkommen muss. Bei der Mehrzahl der Leasingverträge handelt es sich um ein Fianzierungsleasing. Auch wenn das Leasing ein anderer Vertragstyp als ein Darlehen ist, verläuft der Widerruf in der Praxis identisch. Der Vertrag wird aufgelöst. Der Leasingnehmer erhält alle Zahlungen abzüglich der Finanzierungszinsen zurück. Im Gegenzug gibt er das Auto beim Leasinggeber ab. Vertiefend empfehlen wir unseren Artikel zu den Vorteilen eines Widerrufs des Leasingvertrags.

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