Im Grundsatz ist ein Widerruf bei allen Krediten möglich, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Wichtigste Voraussetzung ist natürlich, dass der Vertrag die entsprechenden Fehler enthält.
Der gewichtigste Unterschied zwischen “alten” und “neuen Verträgen ist die Frage nach der Nutzungsentschädigung. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob diese auch für Verträge nach dem 13.06.2014 zu zahlen ist. Unser Kanzlei vertritt hier jedoch die Ansicht, dass das Gesetz eindeutig von einer Erstattung absieht, wenn die Widerrufsbelehrung im Vertrag fehlerhaft ist. Aber auch für den Fall, dass eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist, lohnt sich der Widerruf. Denn die Nutzungsentschädigung fällt im Verhältnis zur Ersparnis fast immer gering aus. Im Durchschnitt – auf Grundlage von 900 Autokäufen – beträgt sie 130 EUR pro Monat.
Die Nutzungsentschädigung errechnet sich grundsätzlich wie folgt:
Formel für Neufahrzeuge
Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / Gesamtlaufleistung (typischerweise 250.000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000)
Formel für Gebrauchtfahrzeuge
Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / (Gesamtlaufleistung – Tachostand bei Kauf)
Je weniger Sie Ihr Auto genutzt haben, desto geringer fällt die Nutzungsentschädigung aus.