Gilt der Widerrufsjoker auch für ältere Verträge?

Ja. Ein Widerruf ist bei allen Krediten möglich, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind. Voraussetzung ist lediglich das Vorliegen einer fehlerhaften Verbraucherinformation.

Allerdings wird bei älteren Verträgen nach einem Widerruf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer fällig. Diese berechnet sich nach der folgenden Formel:

Formel für Neufahrzeuge

Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000)

Formel für Gebrauchtfahrzeuge

Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / (Gesamtlaufleistung – Tachostand bei Kauf)

Je weniger Kilometer das Auto zurückgelegt hat, desto eher lohnt sich der Widerruf.

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