Können auch Leasingnehmer vom Widerruf eines VW-Kredits profitieren?
Ja, auch Leasingnehmern steht noch heute ein Widerrufsrecht zu, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht hinreichend belehrt wurden. Oftmals ist ein Widerruf die einzig sinnvolle Option, den Vertrag vor Ende der Vertragslaufzeit zu beenden. Der Leasinggeber wird sich die vorzeitige Vertragsauflösung nämlich auf jeden Fall vergüten lassen. Der Widerruf hingegen ist ohne Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Der Leasinggeber zahlt dem Verbraucher alle Raten, abzüglich der Finanzierungszinsen, zurück. Im Gegenzug gibt der Leasingnehmer das finanzierte gebrauchte Auto an den Leasinggeber heraus.
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