Steht auch Unternehmern die Widerrufsmöglichkeit offen?

Grundsätzlich steht Unternehmern kein Widerrufsrecht zu. Der Gesetzgeber wollte nur die im Rechtsverkehr unerfahrenen Verbrauchern vor übereilten Entscheidungen schützen. Unternehmer, die jeden Tag im Geschäftsverkehr aktiv sind, benötigen einen umfassenden Schutz regelmäßig nicht. Eine Ausnahme regelt das Gesetz jedoch: die Existenzgründer. Für Darlehen, die für eine Gründung aufgenommen wurden, gilt bis zu einem Darlehensbetrag bis zu 75.000 € der gesetzliche Schutz und damit der Widerrufsjoker entsprechend.

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