Wertersatz bei wirtschaftlichem Totalschaden
Moin! Zwei Probleme: 1. Schlussrate ist bezahlt, Sicherungsübereignung beendet. 2. Das Fahrzeug hat nach Widerruf einen wirtschaftlichen Totalschaden (nicht unfallbedingt) erlitten, der unstreitig weder auf mangelnde Wartung, übermäßigen Verschleiß noch auf fehlerhaften Gebrauch zurückzuführen ist. Fahrzeug ansonsten in Top-Zustand. Der kalkulierte Restwert liegt weit unter dem errechneten Wertverlust durch die reine Nutzung. Wer trägt die Differenz (rund 7.000 €)? Zitat Vertrag: “Wertverlust / Der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrages eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeuges entstandene Wertminderung (z. B. Wertverlust aufgrund der Zulassung eines Pkw) zu ersetzen.” Das Problem stellte sich doch auch m.E., falls kein Nutzungsersatz zu leisten wäre, oder? Fahrzeug war mit Widerruf zur Rückgabe angeboten. Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zum ersten Problem möchte ich Ihnen mitteilen, dass es grundsätzlich unschädlich ist, wenn die Schlussrate bereits bezahlt wurde. Es kommt allerdings auch darauf an, wie lange dies bereits her ist.
Zum zweiten Problem würde ich Sie bitten, die Situation per Telefon genauer zu erläutern, damit wir Ihre Frage fundiert und korrekt beantworten können. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei unserem Sekretariat unter 0221 -6777 0055. Dieser Termin ist natürlich kostenlos.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt