Welche Vorteile hat der Widerruf eines Porsche-Kredits?

Der Widerruf des Porsche-Kredits bringt dem Verbraucher in erster Linie eines: Einen erheblichen finanziellen Vorteil. Denn er kann seine gezahlten Raten und die Anzahlung vollständig zurückbekommen. Lediglich die Finanzierungszinsen werden abgezogen, für gewöhnlich 1-2 % jährlich. Die Zinsen belaufen sich auf einige hundert Euro im Jahr, die allerdings mit den monatlichen Raten schon gezahlt worden sind.

Gemäß §§ 357 ff. BGB könnte der Widerruf für Verbraucher, die den Kreditvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, besonders lukrativ sein. Denn nach Ansicht unserer Kanzlei muss der Verbraucher nicht für die Nutzungsentschädigung des gebrauchten Porsche aufkommen. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsinformation kann die Porsche-Bank keine Nutzungsentschädigung, also Abzüge für gefahrene Kilometer und Verschleiß, verlangen. So könnten Kunden ihr Fahrzeug verlustfrei abstoßen.

Man kann sich also vom Autokreditvertrag trennen und mit dem Geld ein neues Auto kaufen oder finanzieren. Alternativ kommt in vielen Fällen ein außergerichtlicher Vergleich in Frage: Der Kunde kann seinen liebgewonnenen Porsche sogar behalten.

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