Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Wir bieten interessierten Porsche-Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Verträge an. Das heißt: Die Überprüfung Ihrer Darlehensverträge als auch die Beratung zum weiteren Vorgehen übernehmen wir kostenfrei. Falls sich herausstellen sollte, dass auch Sie von der Möglichkeit eines Widerrufs profitieren können, stellen wir für Sie ebenfalls kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Für den Fall, dass Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, beraten wir Sie gerne hinsichtlich etwaiger Alternativen und finden eine für Sie geeignete Lösung.

Oftmals ist es noch möglich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen bevor der Widerruf erklärt wird. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Versicherer dafür in Betracht kommen.

Deckt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten ab?

Häufig ja. Nicht jede Rechtsschutzversicherung kommt jedoch für die Kosten auf. Dies ist in der jeweiligen Police geregelt. Wir prüfen gerne kostenfrei, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kostenschutz erteilen muss und stellen ggf. die Deckungsanfrage. Auch eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung tritt in einigen Fällen für die Kosten ein. Rufen Sie uns am besten zu einem kostenfreien Beratungsgespräch an, bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, damit wir Ihnen alle Fragen zu den Themen Rechtsschutzversicherung und aktuelle Versicherungsbedingungen beantworten können.

Können auch Unternehmer eine Porsche-Finanzierung widerrufen?

Unternehmer haben grundsätzlich keine Möglichkeit, einen Kreditvertrag zu widerrufen.
Das BGB schützt in erster Linie die rechtlich unerfahrenen Verbraucher. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Unternehmer über genügend Erfahrung und Kenntnisse verfügen, bzw. sieht die Unternehmer “auf Augenhöhe” mit den Banken und gewährt ihnen daher keinen so umfassenden Schutz wie den Verbrauchern, also Privatkunden.

Eine Ausnahme gilt allerdings für Existenzgründer. Diese können in einem gewissen Rahmen nach der Gründung ihres Start-Ups von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Hierzu informieren wir Sie in einer kostenlosen Erstberatung.

Können auch Leasingnehmer einen Porsche-Kredit widerrufen?

Ja, auch Leasingnehmer können den Widerruf erklären, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht ausreichend belehrt wurden. Durch einen Widerruf ist es möglich, den Vertrag vor Ende der Vertragslaufzeit zu beenden. Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung muss der Leasingnehmer dem Leasinggeber normalerweise eine Entschädigung zahlen. Diese fällt bei einem Widerruf jedoch weg. Der Leasingnehmer erhält alle Raten, abzüglich der Finanzierungszinsen zurück und gibt im Gegenzug das Auto an den Leasinggeber heraus.

Sind Verträge anderer Banken betroffen?

Neben der Porsche-Bank erfüllten auch die meisten anderen Banken die Anforderungen des Verbraucherschutzes an Autokredite nicht ausreichend.

Fehlerhafte Verträge stellten etwa die Commerzbank, die Santander oder die BDK Bank aus. Auch die Volkswagen-Bank, die Opel-Bank oder die Ford-Bank sind betroffen. Eine Prüfung des Vertrags ist immer empfehlenswert, wenn der Vertrag nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurde und weniger als ein Jahr abgelöst ist.

Gibt es auch bei älteren Kreditverträgen ein Widerrufsrecht?

Ja, auch ältere Verträge können widerrufen werden. Die Frist, ab wann Verträge widerrufen werden können, ist der 10. Juni 2010. Wenn Verträge mit der Porsche-Bank später abgeschlossen worden sind, können sie widerrufen werden. Voraussetzung ist zusätzlich das Vorliegen einer mangelhaften Verbraucherinformation.

Der Verbraucher muss allerdings bei alten Verträgen damit rechnen, eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen zu müssen.

Diese berechnet sich nach der folgenden Formel:

Formel für Neufahrzeuge

Gefahrene Kilometer * Kaufpreis / Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000)

Formel für Gebrauchtfahrzeuge

Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / (Gesamtlaufleistung [typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000] abzüglich Tachostand bei Kauf)

Je weniger Kilometer das Auto zurückgelegt hat, desto geringer ist demnach die Nutzungsentschädigung. Bei einer typischen anzunehmenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km bedeutet dies, dass je 25.000 gefahrenen Kilometern ein Abzug von 10 % des Kaufpreises erfolgt.

Was passiert nach dem Widerruf des Kreditvertrages?

Folge des abgeschlossenen Widerrufs ist theoretisch, dass der Verbraucher das Auto an die Bank zurückgibt und im Gegenzug die gezahlten Raten erstattet bekommt. Allerdings ist zu erwarten, dass die Porsche-Bank mit dem Widerruf nicht einverstanden ist, weil sehr viel Geld auf dem Spiel steht. Es ist ratsam, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der den Fall weiterführt. Ansonsten wird der Widerruf zu nichts führen.

Alternativ wird die Porsche-Bank einen Vergleich vorschlagen, mit dem der Kunde sein Auto behalten kann.

Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen und unverbindliche Prüfung und Erstberatung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung als Widerrufsspezialisten mit über 1000 geführten Widerrufsverfahren, unter anderem bei der Porsche-Bank.

Welche Vorteile hat der Widerruf eines Porsche-Kredits?

Der Widerruf des Porsche-Kredits bringt dem Verbraucher in erster Linie eines: Einen erheblichen finanziellen Vorteil. Denn er kann seine gezahlten Raten und die Anzahlung vollständig zurückbekommen. Lediglich die Finanzierungszinsen werden abgezogen, für gewöhnlich 1-2 % jährlich. Die Zinsen belaufen sich auf einige hundert Euro im Jahr, die allerdings mit den monatlichen Raten schon gezahlt worden sind.

Gemäß §§ 357 ff. BGB könnte der Widerruf für Verbraucher, die den Kreditvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, besonders lukrativ sein. Denn nach Ansicht unserer Kanzlei muss der Verbraucher nicht für die Nutzungsentschädigung des gebrauchten Porsche aufkommen. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsinformation kann die Porsche-Bank keine Nutzungsentschädigung, also Abzüge für gefahrene Kilometer und Verschleiß, verlangen. So könnten Kunden ihr Fahrzeug verlustfrei abstoßen.

Man kann sich also vom Autokreditvertrag trennen und mit dem Geld ein neues Auto kaufen oder finanzieren. Alternativ kommt in vielen Fällen ein außergerichtlicher Vergleich in Frage: Der Kunde kann seinen liebgewonnenen Porsche sogar behalten.

Was hat es mit dem Widerruf des Porsche-Autokredits auf sich?

Mit dem Widerrufsjoker ist es Verbrauchern möglich, sich von Autokrediten zu lösen. Doch auch wenn das Interesse, den Autokredit zu beenden, nicht im Vordergrund steht: Attraktiv ist der Widerruf auch wegen des finanziellen Vorteils. Kunden, die bei der Porsche-Bank einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, können aufgrund fehlerhafter Darlehensverträge den Kredit widerrufen. Der Grund: Die Verträge entsprechen nicht den Vorgaben des Verbraucherschutzes.