grundsätzlich dürfte ein Tausch des Autos während der Laufzeit des Autokredits kein Hinderungsgrund sein, den Autokredit zu widerrufen, wenn der Vertrag fehlerhaft war.
Daher biete ich Ihnen gerne an, dass wir Ihren Vertrag prüfen und Ihnen das Ergebnis dann kostenlos mitteilen. Nutzen Sie einfach die Upload-Funktion: https://anwalt-kg.de/bankenrecht/dokumenten-upload/
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich dürfte ein Tausch des Autos während der Laufzeit des Autokredits kein Hinderungsgrund sein, den Autokredit zu widerrufen, wenn der Vertrag fehlerhaft war.
Daher biete ich Ihnen gerne an, dass wir Ihren Vertrag prüfen und Ihnen das Ergebnis dann kostenlos mitteilen. Nutzen Sie einfach die Upload-Funktion: https://anwalt-kg.de/bankenrecht/dokumenten-upload/
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt