Kann ich mein Wohnmobil auch behalten?

Ja, grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Dann wird der Wert des Wohnmobils von dem Rückzahlungsanspruch gegen die Bank abgezogen. Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug hängen und nicht direkt von Fahrverboten betroffen sind, ist das eine gute Möglichkeit um die Urlaubskasse mit einigen tausend Euro aufzufüllen. Natürlich berechnen wir schon im Vorfeld bei der kostenfreien Erstberatung die ungefähre Höhe Ihres Anspruches.

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