Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zunächst muss der Wohnwagen oder das Wohnmobil mittels Kredit finanziert sein. Dieser Kredit muss noch laufen oder darf noch nicht länger als ein Jahr abgelöst sein.
Des Weiteren müssen Kreditvertrag und Kaufvertrag zusammenhängen. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn der Wohnmobilhändler den Kredit vermittelt hat und stellt so gut wie nie ein Hindernis dar. Zu guter Letzt muss Ihr Vertrag Belehrungsfehler enthalten. Diese Voraussetzung prüfen wir kostenfrei für Sie, natürlich vollkommen unverbindlich:
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