Welchen Schaden haben die Kunden?
Der konkrete Schaden der Verbraucher durch das Kartell ist im Moment noch ungewiss. Im Prinzip gilt: der Kunde muss so gestellt werden, wie er ohne das wettbewerbswidrige Verhalten stünde. Der Schaden liegt grundsätzlich in der Differenz zwischen dem Preis des Fahrzeugs ohne Kartell und dem Preis mit Kartell. Dieser Schaden ist leicht nachzuweisen, wenn sich Kartellanten, wie etwa in dem Zement-, Zucker- oder LKW-Kartell über Preise abgesprochen haben. Allerdings fehlen bei dem aktuellen Auto-Kartell noch Hinweise auf konkrete Preisabsprachen. Jedenfalls werden diese von den Herstellern dementiert.
Wie wirkt sich aber die Installation kleinerer AdBlue-Tanks auf den Preis des Fahrzeugs aus? Und wie die Übereinkunft hinsichtlich der Auftragsvergabe an bestimmte Lieferanten? Hier muss das Ergebnis der Ermittlungen der nun mit dem Fall betrauten EU-Kommission abgewartet werden.
Klar ist: der Austausch sensibler Daten, die Verständigung auf gemeinsame technische Standards – ein solches Verhalten hebelt den Wettbewerb aus. Dabei ist es gerade der Wettbewerb, der dafür sorgt, dass der Kunde für sein Geld das beste Produkt bekommt.
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