Wie werden die Kartellanten bestraft?

Bestätigt sich der Kartellverdacht, müssen sich die Hersteller auf empfindliche Bußgelder einstellen. Bei der Bemessung des Bußgeldes spielen Kriterien wie Art und Dauer des Kartellverstoßes einerseits und die Rolle des Unternehmens im Kartell und auf dem betroffenen Markt andererseits eine Rolle. Besonders schwer wiegen Absprachen hinsichtlich der Preise, der Quoten, des Gebiets und der Kunden. Auch werden Wiederholungstäter härter bestraft.

Positiv berücksichtigt wird das Verhalten der Beteiligten nach der Aufdeckung der Tat. So sorgt zum Beispiel eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung in der Regel für einen „Rabatt“ bei der Strafe. Als gesetzliche Obergrenze bei der Höhe des Bußgeldes dienen 10% des Konzernumsatzes im Geschäftsjahr vor der Behördenentscheidung. Diese Grenze wurde allerdings bislang noch nie erreicht. Am höchsten waren bislang die Geldbußen im LKW-Kartell, an dem übrigens sowohl VW durch seine Töchter MAN und (mutmaßlich) Scania als auch Daimler beteiligt gewesen sind. Dort verhängte die EU-Kommission eine Gesamtstrafe in Höhe von 2,93 Mrd. Euro.

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