Kita-Platz Ablehnung durch Jugendamt wegen Knappheit.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute einen Brief vom Jugendamt erhalten, in dem es heißt, dass mein Kind aus Mangel an Kita-Plätzen keinen Kita-Platz bekommen kann, und ich habe um die Möglichkeit gebeten, auf die Warteliste gesetzt zu werden.
Mein Kind ist 2 Jahre alt. Ich habe mich vor mehr als 1 Jahr angemeldet.
Meine Frau muss wegen des fehlenden Kita-Platzes zu Hause bleiben und kann nicht einmal zum Vorstellungsgespräch gehen und auch keine Arbeit annehmen.
Haben wir Anspruch auf Entschädigung?

Ich warte auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
D. Bharambe

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