Vorteile für Verbraucher – BGH sorgt für Klarheit
Kreditnehmer dürfen sich freuen: Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 12.01.2016 über einen wesentlichen Punkt in der Auseinandersetzung zwischen Kreditnehmern und Banken entschieden. Weitestgehend geklärt sind nun die Rechtsfolgen eines Widerrufs, der Frage also, was der Darlehensnehmer von der Bank verlangen kann. Bisher war die Frage nach der korrekten Berechnungsmethode in der Rechtsprechung heiß umstritten. Der BGH hat allen bisherigen Auffassungen eine Absage erteilt.
Die neue Methode ist sehr verbraucherfreundlich
Nach der neuen BGH-Methode haben Kreditnehmer nach Widerruf nur Zinsen auf die jeweilige Restschuld zu zahlen, während die Kreditgeber Nutzungen für die gesamte Ratenzahlung herauszugeben haben. Das bietet noch größere Vorteile für Kreditnehmer als bisher. Einzig unklar ist bislang die Frage geblieben, ob dem Darlehensnehmer Nutzungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zustehen oder ob dieser Anspruch auf 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beschränkt ist. Für beide Auffassungen gibt es gute Argumente. Leider hat sich der BGH in dieser letzten Streitfrage nicht eindeutig positioniert.
Hohe Ersparnis beim Widerruf
Der Widerruf eines Darlehens hat zahlreiche Vorteile. Zum einen profitieren Kreditnehmer in der Zukunft bei einer Umschuldung von den günstigen Zinsen und sparen nebenbei die Vorfälligkeitsentschädigung. Zudem erhalten sie im Rahmen einer widerrufsbedingten Rückabwicklung nicht nur die über Jahre an die Bank entrichteten Raten, sondern auch die Zinsen auf diese Zahlungen.
Ersparnisrechner nach der neuen BGH Berechnungsmethode
Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Ersparnisrechner. Mithilfe des folgenden Rechners können Sie bestimmen, wie hoch Ihre Ersparnis beim Widerruf sein kann. Unser Rechner wurde bereits auf die neue Berechnungsmethode des Bundesgerichtshofes umgestellt. Wenn Sie die entsprechenden Felder ausfüllen, bekommen Sie eine unverbindliche Einschätzung zur Höhe Ihrer Nutzungsentschädigung.
Widerruf nur noch kurze Zeit möglich
Sie sollten schnell handeln, wenn Sie einen Widerruf Ihres Darlehensvertrages in Erwägung ziehen. Inzwischen hat der Bundestag in einer Gesetzesänderung den Ausschluss des Widerrufsrechts bei Darlehensvertrag beschlossen. Bei Verträgen die zwischen Herbst 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden, erlischt das Widerrufsrecht am Dienstag, den 21. Juni 2016. Spätestens bis zu diesem Tag müssen Sie Ihren Widerruf erklären. Gerne beraten wir Sie zu allen offenen Fragen.