Hansa Treuhand Schiff MS HS Bach in der Insolvenz
Für Anleger, die ihr Kapital in den von Hansa Treuhand aufgelegten HT Twinfonds investiert haben, besteht spätestens ab dem 25. April akuter Handlungsbedarf. Das Amtsgericht Lüneburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Betreibergesellschaft des Containerschiffs MS HS Bach eröffnet. Finanzielle Verluste sind für Anleger wohl nicht mehr zu vermeiden. Betroffene sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
Schwierigkeiten des Hansa Treuhand Twinfonds
Das MS HS Bach ist eines von zwei 3.586-TEU-Schiffen des Hansa Treuhand-Twinfonds, der 2008 an die Anleger vertrieben wurde. Nachdem die Anleger in den Jahren 2008-2012 insgesamt Ausschüttungen von 17% erhielten, gerieten beide Schiffe 2013 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Bereits 2013 forderte die Hansa Treuhand die Auszahlungen teilweise zurück, auf das nun insolvente MS HS Bach entfielen 8,5 %. Erst im Februar 2016 entschied der BGH, dass die Rückforderungen der Hansa Treuhand unrechtmäßig gewesen seien, da sie auf der Grundlage von unwirksamen Klauseln in den Gesellschafterverträgen erfolgten.
Spätestens mit der Insolvenz des MS HS Bach befindet sich der Fonds in einer tiefen Krise. Denn nun verbleibt nur noch das zweite Fondsschiff, das MS HS Bizet, als Zielobjekt erhalten.
Schiffsfonds als risikoreiche Anlage
Obwohl sich im 2008 bereits abzeichnete, dass die Finanzkrise die Handelsschifffahrt tangieren wird, wurden Schiffsbeteiligungen von den Banken und Anlageberatern als sichere Kapitalanlagen vertrieben. Schiffsfonds wurden sogar Anlegern empfohlen, die sich mit der Investition für das Alter absichern wollten. Dass ein Schiffsfonds aufgrund des Totalverlustrisikos (etwa im Falle einer Insolvenz des Fonds) jedoch alles andere als eine sichere Anlage ist und sich daher nicht für die Altersvorsorge eignet, entschied der BGH mit Urteil vom 06.12.2012 – III ZR 66/12. Oberlandesgerichtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang gehen bereits auf 2007 zurück (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2007 – 10 U 105/06).
Was Anleger wegen der Insolvenz des MS HS Bach tun können
Nicht alle Anleger müssen sich mit den Verlusten abfinden. Für viele Betroffene besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen. Denn häufig wurden von den Banken oder den freien Anlageberatern Aufklärungspflichten verletzt.
Wurden die Risiken der Beteiligung im Beratungsgespräch oder durch das Fondsprospekt verharmlost, müssen die Anleger die Falschberatung nicht hinnehmen. Schadensersatzansprüche stehen Anlegern auch zu, wenn die beratende Bank verschwiegen hatte, dass sie aus der Vermittlung Provisionen (Kickbacks) erhielt. Denn ohne diese Information konnte der Anleger nicht erkennen, dass die Bank möglicherweise nicht seine Rendite-, sondern vor allem die eigenen Provisionsinteressen im Blick hatte.
Betroffene sollten allerdings nicht zu lange zögern. Viele Schadensersatzansprüche gegen die Hansa Treuhand könnten zum Ende von 2016 verjähren. Ggf. müssen verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden.
Was wir für Anleger tun
Wir überprüfen kostenfrei und unverbindlich, ob geschädigten Anlegern Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. In enger Zusammenarbeit ermitteln wir den Sachverhalt und klären umfassend über die Chancen und Risiken eines Vorgehens auf.
Wir legen großen Wert darauf, die Streitigkeiten bereits außergerichtlich zu lösen. Wenn das nicht gelingen sollte, stehen wir Ihnen als kompetente Vertreter in einem Gerichtsprozess bei.