Verbraucherfreundliche Rechtsprechung zwingt Banken zum Umdenken

Die zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteile unterschiedlicher Land-, Oberlandesgerichte sowie des BGH zwingen die Kreditinstitute dazu, ihre Strategie umzustellen. Während in der Vergangenheit die von Verbrauchern in Eigenregie erklärten Widerrufe ausnahmslos zurückgewiesen wurden, lässt sich in den letzten Monaten ein gewisses Entgegenkommen des Bankensektors verzeichnen.

BHW geht auf die Kunden zu

Besonders deutlich wird dies am Beispiel der BHW Bausparkasse erkennbar, einem Kreditinstitut, das insbesondere in der Zeit zwischen 2004 und 2009 eine erheblich fehlerbehaftete Version der Widerrufsbelehrung verwendet hat.

So berichten uns einige Mandanten, dass die BHW dazu übergegangen ist, Vergleichsangebote zu unterbreiten, die u.a. auch eine vorzeitige Ablösung des Darlehens vorsehen. Zwar kann man hier noch nicht von einem Standardprozedere sprechen, ein gewisser Trend ist jedoch erkennbar.

Die Angebote sollten sorgfältig geprüft werden

Allerdings raten wir davon ab, diese Angebote vorschnell anzunehmen. Insbesondere problematisch ist dabei die Tatsache, dass die BHW sich nicht bereit zeigt, vollständig auf die Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten, stattdessen lediglich eine gewisse Reduzierung der Vorfälligkeitsentschädigung anbietet. Ein entsprechendes Vergleichsangebot kann wie folgt aussehen.

Hier zeigt sich die BHW bereit, lediglich auf die Hälfte der Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten. Damit sollten sich Kreditnehmer nicht “abspeisen” lassen. Die Vorteile eines Widerrufs gehen wesentlich weiter.

Die Rückabwicklung nach der BGH-Methode sorgt für hohe Ersparnisse

Bei einem erfolgreichen Widerruf entfällt der Anspruch der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung im Ganzen. Außerdem steht dem Darlehensnehmer nach eindeutiger Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 22.09.2015 (Az. XI ZR 116/15; Beschluss vom 12.01.2016, Az. XI ZR 366/15) im Rahmen der Rückabwicklung des Darlehensvertrages ein Anspruch auf Verzinsung der geleisteten Raten (Nutzungsentschädigung).

Die Höhe der möglichen Ersparnis bei einer Darlehenswiderruf kann mithilfe unseres nach der BGH-Methode programmierten Ersparnisrechners ermittelt werden.

Ersparnispotential durch qualifizierte Vertretung ausschöpfen

Darlehensnehmern der BHW empfehlen wir, sich bei dem Widerruf ihrer Darlehensverträge von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass eine maximale Ersparnis sich nur mit qualifizierter Unterstützung erzielen lässt.

Für die Durchsetzung der Ansprüche bleibt leider nicht mehr viel Zeit. Bedauerlicherweise wird auf Druck der Bankenlobby der Widerrufsjoker für sog. Altverträge (01/11/2002 – 10/06/2010) zum 21.06.2016 gesetzlich abgeschafft.