privat insolvenz

muss insolvenz an melden,befinde mich aber derzeit im Ausland und kann Coronabedingt nicht nach Deutschland reisen.Was kann ich machen

Einmalige Zahlung

Guten Tag ,
Ich befinde mich aktuell in der privat Insolvenz und habe ein p Konto . Nun beginnt für mich ab Sonntag der Mutterschutz, demnach erhalte ich Mutterschutzgeld . Mein Arbeitgeber zahlt die Summe nicht aufeinmal sondern zu den normalen Auszahlungsterminen . Das Geld der Krankenkasse ( ca 540€) erhalte ich im Voraus für die 6 Wochen Mutterschutz und rechne diesen Monat mit der Zahlung , allerdings übersteigt mein Gehalt bereits meinen Freibetrag , so das ich auf diese 540€ kein Zugriff hätte . Da ich z.b diesen Monat mein volles Gehalt bekomme für den Monat Dezember und zeitgleich den Mutterschutzgeld Anteil der Krankenkasse .
Bei einer p Konto Bescheinigung kann man ja einmalige Zahlungen freischalten lassen . Gilt das Mutterschutzgeld auch dazu ?
Oder muss ich hierfür ein Antrag beim Insolvenzgericht stellen ? Dort wird die Bearbeitung ja wahrscheinlich deutlich länger dauern als mit der Bescheinigung. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar .
Desweiteren wollte ich fragen wie oft man eine Bescheinigung bei der Bank einreichen darf ? Ich hatte die erste dieses Jahr eingereicht im September , müsste eine neue einreichen wenn unser 2 Kind auf der Welt ist .

Vielen Dank im Voraus .

Laufende insolvenz

Kann ich überprüfen ob meine Insolvenz richtig abgelaufen ist? Aus anfangsca 23000 tausend
schulden sind 35000 tausend die ich bezahlt habe. Drei Jahre Insolvenz wurden zugesprochen und ich bin jetzt Ende 5. Jahr.

Lg Dominik K.

Lohn Gehalt Überweisungs Vertrag

Wie lange dauert die Bescheide zum firma geben danah möchte auch privatinzolvens beantragen

Privatinsolvenz

Grüß Gott,ich bin seit November 2020 in der Privatinsolvenz, beziehe zur Zeit ALG1
und der pfändbare Betrag wird vom Arbeitsamt direkt an den Insolvenzverwalter überwiesen.
Nun habe ich für den September,Oktober,November,Dezember vom Arbeitsamt eine Nachzahlung
von 470€ mehr überwiesen bekommen,muss ich dies meinem Insolvenzverwalter(Änderungsbescheid bzw. dem Betrag der über der Pfändungsfreigrenze liegt anteilig überweisen, Danke für ihre Antwort

UG Auflösung

Guten Tag,
ich bräucht rechtliche Unterstützung bei der Abwicklung einer UG die ich im Juli 2019 übernommen habe.

Das angedachte Geschäftsmodell ist leider gescheitert, daraufhin sah ich mich in der Pflicht im Februar 2020 Insolvenzantrag zu stellen.

Dieser Antrag ist jedoch abgewiesen worden, weil das Gericht eine “Unternehmensbestattung” vermutet.

Daraufhin habe ich “Sofortige Beschwerde” eingelegt. Auch diese ist im ersten und zweiten Schritt abgewiesen worden :-(

Was soll ich nun tun?
Für Ihre Unterstützung in der Sache wäre ich dankbar.

Aussergerichtliche Einigung vor Privatinsolvenz

Guten Tag. Ich stehe aufgrund von jahrelanger Verschiebenung von Schulden und Neuverschuldungen.
Der Dispo ging immer weiter ins Minus ich habe zwischendurch auch Geld verspielt.

Jetzt aktuell zum Ende hin sah ich keinen Ausweg mehr nachdem ich viele Rechnungen nicht zahlen könnte und Kreditraten aufgelaufen sind. Es war zwar Geld da (Dispo) aber was sollte ich von den vielen Mahnungen bezahlen? Ich habe nun 2.000€ die eigentlich für ein Auto herhalten sollten damit ich weiterhin zur Arbeit komme da dass alte defekt ist im online casino verspielt.

Dazu eine Zwischenfrage. Kann durch das verzocken von dem Geld bereits eine Restschuldbefreiung versagt werden?

Insgesamt belaufen sich die Verbindlichkeiten auf etwa 85t€

Wir sind übrigens eine Lebensgemeinschaft. Meine Freundin und ich. Nicht verheiratet

Die Schulden haben sich über die letzten 10 Jahre angehäuft. Schulden durch damalige Spielsucht, Motorschaden bei einem 4 Jahre altem Auto, Möbel und kleine Kaufkredite sowie mehreren Umschulungen.

Die größten Posten sind:

Kredit 65.000 (beide)
Dispo ausgereizt 11.600 (beide)
Konsumentenkredit (jeder für sich 3.500)
Dispo von alten Konto (er ca. 3.000)
Handyrechnung aus alten Vertrag (sie 1000)
Verschieden kleinere Posten aus nicht gezahlten Rechnungen und GEZ.

Bis auf den Dispo ist alles gegen die Wand gefahren. Es gab auch einige Mahnbescheide.

Wenn ich es richtig verstanden habe erstellen wir uns beide ein neues Bankkonto, jeder für sich.
Ich gedenke dies bei der Sparkasse zu tun.
Ist es nun richtig das ich dort hingehen, meine Absicht ein Guthabenkonto zu eröffnen mitteile und die mir eines eröffnen MÜSSEN? Auch direkt mit Pfändungsschutz?

Ich denke wenn wir beide dort hingehen und eine Konto eröffnen möchten werden die sehen das auch noch andere Bankkonten bestehen und Verbindlichkeiten nicht beglichen wurden. Sprich die können sich ja denken daß es direkt ein p-konto wird.

Desweiteren war ich noch nicht bei einer Schuldnerberatung. Habe mich jedoch sehr sorgfältig in das Thema eingelesen.

Und wenn das neue Konto eröffnet ist darf ich den Rest von Dispo (200€) auch noch abheben oder darüber hinaus auch Lastschriften zurück gehen lassen für Bestellungen wie zb. PayPal und ähnliche um Geld für den Monat zu haben?

Mein Plan ist: eine Aufstellung aller Schulden
(eigens erstellter aber ausführlicher Plan) welchen ich mit allen Daten aller Gläubiger und Nachweisen über die aktuellen Schulden sowie Gehaltsabrechnung und jeweiligen schrieb an alle Gläubiger zu senden damit diese einwandfrei nachvollziehen können was wir verdienen.
Dazu eine Auflistung wo wie viele Schulden offen sind und einer Beispielrechnung einer möglichen Tilgung.

Ich habe Mal grob durchgerechnet. Bei uns beiden gibt es je ein pfändbaren Einkommen von 215€
Die jeweiligen Schulden eines jeden belaufen sich auf grob 42000€
Bei 3 jähriger Privatinsolvenz ergibt sich eine Insolvenzmasse von 8000€ (ca. 215 * 36)
Von den 8000€ gehen Gerichts und IV kosten ab.
Was etwa 4600€ entspricht und für die Gläubiger somit 3400€ bleiben der an sie ausgezahlt wird.
Wenn ich nun einen Betrag von 5000€ durch Einmalzahlung mit Hilfe Dritter anbieten kann bekommen die Gläubiger je statt ca. 8,1% etwa 11,9%

Wir zusammen könnten 10000€ von dritten bekommen für eine Einmalzahlung. Aber eben auch nur wenn es klappt. Wie ist es nun wenn ich jeden Gläubiger auf Grundlage dieser 10000€ (je5000€) einen Vergleich anbiete und ein Teil sagt ja nach 1 woche und ein Teil sagt nein. Oder einer antwortet er würde bei 15% darauf eingehen. Kann ich so erstmal mit allen verhandeln um zu wissen ob ich nun 10000€ brauche oder 12000€ wonach sich ja entscheidet ob ich das Geld bekommen kann. Was ist wenn alle Zusagen für 11,9% Aussee einer wo zb. 2000€ offen sind. Zahle ich dann allen anderen 11,9% und dem einen zb. 60% und bin raus aus der Sache oder können die anderen Gläubiger dann zurück ziehen?

Und wie verhält es sich bei eben gemeinsamen Schulden wie Kredit und Dispo.

Rechne ich dort die Hälfte der Summe. Oder wird bei uns beiden je der gesamte Schuldbetrag gerechnet?

Ich weiss es ist ein langer Text und da es schon spät ist ich am Handy schnell meine Fragen loswerden wollte ist er nicht sonderlich aufwändig geschrieben. Ich bitte sie aber um schriftliche antworten damit ich mir Mal ein Bild machen kann.

Vielen Dank

Guten Tag, ich habe mal eine frage.
Ich bin erst seid ein paar Monaten in der Privatinsolvenz und habe ein P-Konto.
Nun habe ich ein Jahresguthaben für Strom von etwa 578 Euro auf mein Konto überwiesen bekommen ,was ja massenzugehörig ist .
Nun meine frage ; meine Insolvenzbearbeiterin schrieb mir per Mail das ich dies auf das Verfahrenskonto weiterleiten soll, aber wenn ich dies tu dann geht das doch von meinem Pfändfreibetrag ab oder nicht ?! Ich habe Ihr diesbezüglich eine Mail mit der selben frage gesendet aber bisher noch keine Antwort erhalten.
Muss ich diesen Betrag weiterleiten, oder kann Sie dies tun ohne das es von meinem Selbstbehalt abgeht ??

MfG Silvia

P-Konto bei Privatinsolvenz

Guten Tag,
ich habe bereits ein P-Konto ohne aktuelle Pfändungen. Ich werde jetzt die PI
beantragen. Wie verhält es sich mit dem P-Konto. Pfändet es der Insolvenzverwalter
oder kann ich es weiterhin nutzen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

Pfändung corona-Hilfe

Guten Tag,
Ich befinde mich in der privatinsolvenz.
Ich habe von meinem Arbeitgeber die von der Steuer befreiten corona Hilfe in Höhe von 500€ erhalten, diese wurde auf der Lohnabrechnung berücksichtigt und gleichzeitig der Pfändung unterzogen und an den insolvenzverwalter abgeführt. Ist das so richtig die Zahlung soll den Aufwand und Mehrkosten die ich als Arbeitnehmer habe ausgleichen sowie als Anerkennung für den Einsatz in der Pandemie dienen. Eine aufwandsendschädigung wäre ja auch Pfändungsfrei.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar