Hauptjob und Nebenjob
Ich verdiene 1700 Brutto in einem Hauptjob (1300 netto) zusätzlich 450 Euro Minjjob. Der Insolvenzverwalter hat geschrieben, daß bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens die Nebenbeschäftigung zu berücksichtigen ist und bei der Zusammenrechnung gem. § 850 e Nr. 2 Satz 2 ZPO der unpfändbare Grundbetrag nach & 850 c Abs. 1 ZPO zunächst aus dem Einkommen zu entnehmen ist was die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung bildet. Nun meine Frage wird nun 1300 + 450 Euro = 1750 euro genommen und hiervon der pfändbare Betrag aus der Lohntabelle oder im Internet steht was von unpfändbarer Grundbetrag und von dem Mehrbetrag 5/10 wären unpfändbar zusätzlich….dann würden mir mehr bleiben als nach obigem Verfahren…..(ca. 1500 Euro)



