Insolvenz Eröffnungsbeschluß

Guten Tag,
ich habe PI beantragt. Da ich früher (vor 20 Jahren) mal selbständig war habe ich
die im Antrag gem Schuldnerberatung entsprechend angekreuzt. Nun wird im
Eröffnungsbeschluß des Insolvenzgerichtes ein Berichtstermin anberaumt und nicht
wie sonst eigentlich üblich ein schriftliches Verfahren.
Meine Frage: Muß ich als Schuldner bei diesem Termin erscheinen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

Restschuldbefreiung: 1 Gläubiger nicht zustellfähig – Frist verlängert sich

Guten Morgen,
Gläubiger und Treuhänder haben eine Frist von 30 Tagen nach Inkenntnissetzung durch das Gericht um einen Versagungsantrag anzumelden.
Nun ist ein Gläubiger lt. Gericht “nicht zustellfähig” und das Schreiben kam als solches an das Gericht zurück. Weiter informiert mich das Gericht nun, dass erneut versucht wird, diesem Gläubiger das Schreiben zuzustellen und hat nun die Frist zur möglichen Erteilung der Restschuldbefreiung weitere 30 Tage in die Zukunft verschoben.
So zieht der Insolvenzverwalter weiter hunderte von Euros meines Gehaltes ein.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass mich an diesem Umstand keine Schuld trifft.
Hat nicht der Gläubiger auch die Pflicht, dem Gericht – schon in seinem eigenen Interesse – unaufgefordert Kontakt- und Adressänderungen zukommen zu lassen?
Oder ist das eine Schlamperei des Gerichts, sich nicht vor Zustellung der Schreiben über die Aktualität der Adressen zu erkunden (z.B. beim Insolvenzverwalter)?
Habe ich hier irgend welche Regressansprüche?
Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung hierzu.

Restschuldbefreiung

Hallo ich habe eine Frage die mir bisher noch niemand so richtig beantworten konnte.
Ich war in einer Privatinsolvenz. Nach 26 Monaten habe ich durch Lohnpfändung die gesamte Schuld sowie sämtliche Anwalts und Gerichtskosten zu 100% beglichen.
Ich habe einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Insolvenz gestellt, welcher auch positiv beschieden wurde. Mir wurde die RSB erteilt und entsprechender SCHUFA Eintrag ist auch vorhanden. Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Gemäß §§ 286 ff. InsO (Insolvenzordnung) endet eine Privat- oder Regelinsolvenz mit einer Restschuldbefreiung. Wenn ein Schuldner innerhalb der Wohlverhaltensperiode nach dem Insolvenzverfahren keine weiteren Schulden gemacht hat und seinen Verbindlichkeiten vollständig nachgekommen ist, so wird dem vorher beim Insolvenzgericht gestellten Antrag auf Befreiung seiner Restschuld stattgegeben. Das heißt, dass er seine verbleibenden Schulden, die gegenüber seinen Gläubigern noch bestehen, entfallen.

Da ich meine Insolvenz bereits nach 26 Monaten beenden konnte, ist denn der Begriff RSB in meinem Fall richtig?
Mir wurden keine verbleibenden Schulden erlassen. Mich stört der Negativeintrag in der SCHUFA. Ich kann nicht am normalen wirtschaftlichem Leben teilnehmen. Selbst ein Wechsel des Strom und Gasanbieters ist mir nicht möglich. Bestellungen auf Rechnungen (ich Rede nicht von Ratenzahlung) geht nicht.

Ich bin der Meinung, dass der Begriff RSB und der entsprechende Eintrag in der SCHUFA in meinem Fall keine Anwendung finden darf. Wie schaut die rechtliche Lage aus?

Widerruf Darlehen

Mein Vater hat Ende August 2018 seine beiden Darlehen bei der Sparkasse aus 2008 und 2011 um 10 Jahre prolongiert mit festem Sollzinssatz. Bei einem Darlehen (2008) wurden zudem die Sondertilgungen weggelassen.
Mein Vater war zu dem Zeitpunkt 80 Jahre alt, saß seit 2016 nach 2 Schlaganfällen halbseitig gelähmt im Rollstuhl. Im April 2019 verstarb er.
Die Sparkasse verweigert mir eine Neuverhandlung des Darlehensvertrag zu derzeit üblichen Zinsen, bei Ablösung der Darlehen besteht sie auf der Vorfälligkeit ca 17.000 Euro.
Meine Frage: ist es angreifbar, dass die SK einem 80jährigen schwerbehinderten Kunden Darlehensverträge 10 Jahre zum festen Sollzins verlängert und dazu noch bisher vorhandene Sondertilgung weglässt, was die Vorfälligkeit erhöht. Zudem hatte mein Vater in der Vergangenheit nie 10jährige Verlängerungen vereinbart.
Ich habe Generalvollmacht über den Tod hinaus

Bestehende Pfändung und Aufhebung Insolvenzverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte da eine Frage bezüglich meines Bankkontos. Vor meinen Antrag auf Insolvenz bestand bereits ein Pfändungs,- und Überweisungsbeschluss eines Gläubigers für mein Bankkonto. Auf meinem Konto sind noch immer 70€ in der Guthaben Sperre aufgrund dieser Pfändung. Nun habe ich im Dezember den Beschluss zur Aufhebung meines Insolvenzverfahrens erhalten indem auch die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt wurde und befinde mich nun in der Wohlverhaltensphase. So wie ich das im Internet recherchiert habe, kann ich die Pfändung nicht aufheben lassen, da sie nicht innerhalb der Rückschlagsperre einherging.

Meine Frage ist nun:
Kann ich mit dem Beschluss zur Bank gehen und die Pfändung auf “ruhend” stellen lassen und verlangen dass mir das Guthaben ausgezahlt wird?
Welche Möglichkeiten habe ich um mir das Guthaben auszahlen zu lassen, oder muss ich damit Leben dass das bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung eingefroren bleibt?

Danke für die Hilfe

Mit freundlichem Gruß

eintragen der Gründungskosten in Eröffnungsbilanz

hallo
kurze frage.
wie läuft das mit der bezahlung. sind die kosten für die leistungen dann erst am ende des gründungsprozesses zu bezahlen? ,sprich so dass man sie von dem geschäftskonto aus bezahlen kann?

und falls das nicht der fall sein sollte, wie macht man es dann eigentlich mit dem Absetzen der Gründungskosten die angefallen sind ?

übernehmen sie das eintragen der angefallenen gründungskosten in die eröffnungsbilanz?

GmbH Löschung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen Corona Krise wollen wir die GmbH löschen lassen. Wir haben noch eine Firmwagen, der wird bis 05. April. 2021 finaziert und die Abschreibung davon ist bis Ende 2020 fertig.
Wir haben deshalb bis 05.Aprli 2021 keine Vermögen, Keine Schulden, Keine laufenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten.

Meine Fragen Sind
1.Können wir schon in dieser Situation die GmbH löschen lassen?
2.Sollen wir jetzt schon bei Ihnen beauftragen und damit anfangen oder ab April erst?
3. Müssen wir noch den Jahresabschluss von 2020 machen?

Wir freuen uns auf Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

privatinsolvenz

Hallo
ich habe eine frage und zwar ich habe privatinsolvenz gemacht und bin seit 2015 drausen von insolvenz kann ich zweite mal privatinsolvenz machen hab ich so ein möglichkeit wieder ?
grüße ünsal

Pfändbarkeit Abfindung Witwenrente

Ich habe ein P-Konto eingerichtet und beziehe darauf meine Witwenrente. Ich werde wieder heiraten und habe Anspruch auf die Abfindung meiner Witwenrente (24x der Rentenbetrag) um einen neuen Hausstand gründen zu können. Wenn ich diese Abfindung nicht vor Pfändung schützen kann, kann ich es mir praktisch nicht leisten zu heiraten. Ist diese Abfindung als Einmalzahlung in jedem Fall pfändbar?

Erhöhung de p Kontos

Guten Abend ich müsste mein p Konto erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen