kaution in der wohlverhaltensphase

hallo
ich bin 60 eu Rentnerin 90% schwerbehindert pflegegrad2 habe gerade was bekommen zahle aktuell noch 870euro warm muss umziehen da zu teuer seit 28.9.15 Insolvenz uzt wohlverhaltensphase einen Fragebogen hab ich noch nie vom insolvenzverwalter bekommen einbehält bei der Insolvenz von meiner Rente ca 180 euro Monat hab Jan Termin mit Schuldnerberatung wg Beendigung Insolvenz nach 5 j frage ich muss wahrscheinlich in der wohlverhaltensperiode umziehen was ist mit der Kaution 1500 euro die bräuchte ich gibt esausnahmen suche seniorenwg mit wbs. vielen dank Emily

Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre Seite im Netz gefunden und spiele mit dem Gedanken in eine Insolvenz zu gehen da ich zeitnah meinen Job verlieren werde und somit meine Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Schulden ca 93.000euro Gläubiger grob 9
Dies sind aber nur grobe Schätzungen

Meine Frage muss ich in eine Kanzlei kommen
Wohne in Rinteln (Niedersachen) und Ortsnah habe ich von Ihnen keinen Sitz gesehen

Meine Weitere Frage
Da das mit meinem Job mir nicht bekannt war
Habe ich letzten Monat eine neue Einrichtung für meine neue Wohnung bestellt ca. 7500euro

Hat dies einen Nachteil nun ggf der Vorwurf der Absicht ect

Und wird mir die Einrichtung wieder weggenommen

Möbel
Tv
Ect

Über eine Kurze Info wäre ich Ihnen sehr Dankbar

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Rinteln

Auflistung der Summen an Raten

499euro bei 43500
99euro bei 3200
200euro bei 7000
100euro bei 1300
50euro bei 700

Plus 2 Konten im Minus mit 6000 und 7000 Euro und ein Sonderkonto mit 24900 Euro Minus

Unterhalten für ein Kind 257euro

Netto Gehalt ca 2000 bis 2300 Euro
JE NACH Schichten und Zuschläge

Werde aber ab Februar ins Krankengeld fallen da eine OP ansteht und mein Arbeitgeber mich daraufhin kündigen wird Probezeit

Weitere Ausgaben

600 Miete und Strom
220 Versicherungen
100 Euro Handy und Telefon

Anforderung Taterträge

Sehr geehrte Damen und Herren,
Fällt “Einziehung von Taterträgen” zu Bußgeld oder Geldstrafen? Oder sind diese in Irland Restschuldbefreibar? Herzlichen Dank

Beginn der wohlverhaltensphase

Gilt die Wohlverhaltensphase bereits ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder erst nach Aufhebung des Verfahrens?
Vorab vielen Dank.

Insolvenz und eingeschränkte Leistung KK

Ich war bis 10/17 selbständig und befinde mich seitdem in einem Angestelltenverhältnis.
Aus dem Zeitraum der Selbständigkeit rühren unter anderm Schulden bei der GKV (freiwillige Versicherung) und der eingeschränkte Leistungsanspruch.
Seit Juni 2019 bin ich in der Privatinsolvenz. Welche Möglichkeiten gibt es um wieder den
vollen Versicherungsschutz zu erhalten? Zur Zeit zahle ich bzw. mein Arbeitgeber ca.350€
monatich an den Insolvenzverwalter.
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

Einnahmen

Bin jetzt im siebten Jahr der Insolvenz würde jetzt ca.25.000 Euro durch einen verkauf unserer alten Immobilie bekommen darf ich sie behalten oder muß ich es meinen Insolvenzverwalter melden?

Insolvenz GmbH

Können Forderungen noch gestellt werden wenn eine GmbH Insolvenz beendet ist ?

Rente Restschuldbefreiung

Guten Tag,

bei mir wurde 2019 das Regelinsolvenzverfahren eröffnet!
Seit September 2019 könnte ich mit Abzug in Rente gehen! Die Rente würde unter der Pfändungsfreigrenze liegen.
Zur Zeit läuft auch noch mein Schwerbehinderten Antrag!
Bekomme ich die 50% kann ich sofort mit 3,5 % Abzug in Rente gehen oder in 7/2020 Abzugsfrei!
Würde ich bei diesen Varianten meine Restschuldbefreiung riskieren???

Vielen Dank für Ihre Antwort!

LG Thomas56

wohlverhaltensphase und Untethalt

Ich befinde mich im 4.Jahr der Wohlverhaltensphase und habe mich von meinen Mann getrennt! Nun soll ich Trennungsunterhalt bekommen. Zählt dieser als Einkommen und ist pfändbar? Muss ich meinen Insolvenzverwalter über den Erhalt informieren?

Mit freundlichen Grüßen
S.Haslauer

Wettbewerbsverbot

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Arbeitsrecht – Bereich Wettbewerbsverbot (zumindest würde ich die Frage in diese Sparte stecken).

Folgende Situation: Ich, fast 2 jahre beim Unternehmen, möchte zur direkten, regionalen Konkurrenz wechseln. Die neue Stelle ist soweit auch unter Dach und Fach, jedoch gibt es in meinem bestehenden Arbeitsvertrag eine Klausel, die besagt, dass ich “die Änderung (m)eines Arbeitsverhältnisses zu einem Wettbewerber unverzüglich bekannt zu geben” hätte. Ein Verstoß gegen diese Klausel zieht gemäß der darauf folgenden Klausel eine hohe Strafzahlung nach sich.
Nun meine Frage: Ist diese Klausel denn überhaupt rechtens? Und wenn ja, welche Möglichkeiten hätte mein momentaner Arbeitgeber zu prüfen, ob ich denn “unverzüglich” gehandelt hätte und es bekannt gemacht habe?

Besten Dank für die Mühe!

MfG Peter Müller