Umzug nach WVP
Hallo,
meine WVP endet am 03.11.2016. Ich plane mit meinem Lebensgefährten zum 01.02.2017 umzuziehen. Bin ich verpflichtet dies noch meinem Treuhänder melden zu müssen? Steht mir eine Auszahlung der Kaution nach der WVP zu oder wäre diese dennoch pfändbar?
Mit freundlichen Grüßen
Nettie