Insolvenzverfahren/Umzug

Sehr geehrten Damen und Herren,
Ich befinde mich jetzt seit 14.4.2016 in der privatinsolvenz. Jetzt am 24.8.2018 ist der schlusstermin für die schlussverteilung und gleichzeitig Antrag auf Restschuldbefreiung.
Jetzt meine Frage, ich bin letztes im Oktober umgezogen und hab dies nicht direkt beim Insolvenzverwalter bzw Insolvenzgericht angegeben.
Ist meine Insolvenz jetzt gefährdet?? weil ich auch wieder gelesen habe das man dies nur in der wohlverhaltensphase machen muss.
MfG

unerlaubte Handlung

Guten Tag,
befinde mich seit Februar im Insolvenzverfahren. Ein Gläubiger wirft mir eine unerlaubte Handlung vor. Habe dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlung von 5 Euro monatlich vorgeschlagen(185Euro), jetzt kam dafür die Bestätigung. Ich soll aber schriftlich bestätigen per Unterschrift das ich weder zahlungsunfähig bin, noch mich im Insolvenzverfahren befinde.
Frage: Darf ich das überhaupt machen da ich mich ja im Insolvenzverfahren befinde?
Warte vor Unterschrift noch auf das Einverständnis von meinem Insolvenzverwalter.

Überprüfung der aktuellen Insolvenzrichtlinien

Ich habe gelesen, dass in diesem Sommer die aktuellen IV-Richtlinien
vom Staat/Justizministerium überprüft werden sollen – auch im Hinblick auf die langen Speicherfristen bei der Schufa nach der Restschuldbefreiung. Hier wird von Experten immer wieder gefordert die Speicherzeit von aktuell 3 Jahren nach der Restschuldbefreiung auf 6 Monate zu begrenzen. Gibt es hier schon Entscheidungen oder hegen Sie hier Hoffnung, dass auch mit der neuen Datenschutzverordnung die Schufa endlich dazu genötigt wird, die Speicherfristen anzupassen also zu verkürzen?

gehaltsabrechnung

Guten Tag meine jetzige Frau ist seit zirka zwei Jahren in Privatinsolvenz wir sind aber erst seit 11.11 2017 verheiratet. Nun möchte die Insolvenzverwalterin von mir die letzten drei Gehaltsabrechnungen. Meine Frage nun muss ich diese Gehaltsabrechnungen aushändigen und was könnte passieren vielen Dank im voraus mit freundlichen Grüßen Johann Balo

Guten Abend,

Seit Wochen spiele ich mit dem Gedanken eine Privatinsolvenz anzumelden.

Aktuell befinde ich mich bis Mitte 2019 in Elternzeit.

Der größte Teil meiner Schulden (Kredit) habe ich vor meiner Ehe aufgekommen. Zudem Zeitpunkt war ich Voll Berufstätig.

Ca. 1 1/2 Jahre nach Aufnahme des Kredits würde ich schwanger und bin für 3 Jahre in Elternzeit.

Ich selber habe keinerlei Einkünfte (Bis auf das Kindergeld für meine Tochter).

Mein Ehemann zählt aktuell meine Schulden- mit denen er eigentlich nichts zutun hat.

Natürlich sieht er es nicht mehr ein diese für mich zu übernehmen. Dies ist ein fortlaufender Streitpunkt bei uns.

Nun meine Frage….ist es möglich die Privatinsolvenz für mich zu beantragen?

Es geht um Schulden in Höhe von ca. 20.000 Euro.

“DARF” man während einer Privatinsolvenz die Familienplanung weitet hegen oder “darf”man das nicht.

Entschuldigen sie die letzte Frage…irgendwie klingt die ziemlich banal aber das ist mir wichtig da ich nicht soviel Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Kind lassen will.

Vielen Dank vorab

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Warum wird nach erreichen der 35% weiterhin der Lohn gepfändet?

Warum wird nach erreichen der 35% weiterhin der Lohn gepfändet? Das geht jetzt schon den 3. Monat so. Und wie lange dauert es noch bis ich die Restschuldbefreiung nun endlich erhalte?

Zu wessen Nachteil wirkt sich der Widerruf aus?

Der Widerruf ist für keine beteiligte Partei nachteilig. Die Bank erhält die Zinsen, die Nutzungsentschädigung und das Fahrzeug und Sie erhalten Ihr Geld zurück. Der Händler und der Hersteller werden von der Rückabwicklung nicht tangiert. Darüber hinaus hat die mit den Wohnmobilherstellern in der Regel eng verbundene Bank ganz andere Absatzmöglichkeiten für gebrauchte Wohnmobile als ein Verbraucher, so dass der Wertverlust von ihr gut kompensiert werden kann.

Wer trägt die Kosten eines Verfahrens?

Ganz einfach – Ihre Rechtsschutzversicherung. Selbst wenn Sie momentan noch keine Rechtsschutzversicherung haben, bietet der Widerrufsjoker aufgrund einer Besonderheit den Vorteil, dass Sie jetzt noch eine abschließen können, die dann das Prozesskostenrisiko übernimmt. Der Grund hierfür ist, dass beim Widerruf der Schadensfall erst in der Zukunft liegt. Und erst der Schadensfall ist das Ereignis, bei dem die Versicherung bereits bestehen muss. Ob Sie bei Abschluss des Vertrages versichert waren, spielt also gar keine Rolle. Die Einzelheiten hierzu können wir gerne bei einem gemeinsamen Telefonat mit Ihnen besprechen, dabei empfehlen wir Ihnen auch gleich die richtige Versicherung für Ihren Fall.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Diese sind von Fall zu Fall unterschiedlich und hängen stark von den Fehlern in Ihrem Vertrag ab. Am besten nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich überprüfen zu lassen, um sich ein Bild von Ihren persönlichen Erfolgsaussichten machen zu können.

Die meisten Gerichte sind verbraucherfreundlich, man kann eine klare Tendenz zugunsten der Darlehensnehmer erkennen. Zum Autokredit Widerruf wurden schon viele positive Urteile gefällt. Bei den Immobilienkrediten sind es noch deutlich mehr, denn dort ist der Widerrufsjoker seit fast zehn Jahren gängige Praxis.