Was passiert nach dem Widerruf des Vertrages?

Nach dem Widerruf werden Sie das Auto zurückgeben und erhalten die bisher geleisteten Raten zurück. Da es für die VW-Bank jedoch um sehr viel Geld geht (betroffen sind ca. 2,15 Millionen Verträge mit einem Gesamtvolumen von 23,3 Milliarden Euro), sollten Sie mit Gegenwehr rechnen. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig qualifizierte anwaltliche Unterstützung zu suchen.

Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Prüfung und Erstberatung und profitieren Sie von unserer Erfahrung als Widerrufsspezialisten mit über 1000 erfolgreich abgewickelten Fällen.

Welche Vorteile hat der Widerruf eines VW-Kredits?

Die Rückabwicklung mithilfe des Widerrufs bietet Ihnen enorme Vorteile und eignet sich nicht nur für Geschädigte des Abgasskandals. Denn anders als z.B. bei einer Sachmangel- oder Schadensersatzklage erhält der Käufer seine Raten vollständig zurück und muss keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen. Den einzigen Abzugspunkt bilden die Finanzierungszinsen – in der Regel zwischen 1-2% jährlich, also einige hundert Euro im Jahr, die Sie ohnehin bereits entrichtet haben.

Eine besonders positive Folge könnte sich aus dem Gesetz (§§ 357 ff. BGB) für Darlehensnehmer ergeben, die ihren Vertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben. Unsere Kanzlei vertritt den Standpunkt, dass das Gesetz keine Nutzungsentschädigung für die Abnutzung des gefahrenen PKWs vorsieht. Ist die Widerrufsinformation fehlerhaft, besteht kein Anspruch auf Nutzungsersatz. Diese Auslegung ist äußerst verbraucherfreundlich. Der Widerrufsjoker würde Autokäufern, die den PKW über die Herstellerbank finanziert haben, die Möglichkeit eröffnen, sich ohne Verluste von ihren alten Fahrzeugen zu lösen.
Aber selbst wenn für die gefahrenen Kilometer ein Entgelt zu zahlen ist, ist diese verhältnismäßig gering. Die durchschnittliche Nutzungsentschädigung würde ca. 130 EUR pro Monat betragen, ergab unsere Auswertung von über 900 Autokäufen.

Was hat es mit dem Widerruf des VW-Kredits auf sich?

Mit dem so genannten Widerrufsjoker haben sich in den vergangenen drei Jahren hunderttausende Verbraucher von ihren hochverzinsten Immobilienkrediten und unrentablen Lebensversicherungen gelöst. Grund dafür war eine unzureichende Gestaltung der Darlehensverträge durch die Banken.

Nun rückt der Widerruf von Autokrediten in den Fokus. Insbesondere betroffen ist dabei die VW-Bank. So zeigt ein brandaktuelles Urteil des Landgerichts Berlin: die Darlehensverträge der führenden europäischen Automobilbank genügen nicht den strengen Anforderungen des Verbraucherschutzes. Gepatzt hat die VW-Bank bei der Erteilung von zwingenden Verbraucherinformationen. Diese sind teilweise unvollständig, teilweise widersprüchlich, stellenweise auch verwirrend. In diesem Punkt ist das Gesetz eindeutig. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Information des Verbrauchers, ist der Darlehensvertrag noch Jahre nach seinem Abschluss widerrufbar.

Was hat es mit dem Widerruf eines Autokredits auf sich?

Der sogenannte Widerrufsjoker bietet Verbrauchern bereits seit mehreren Jahren die Möglichkeit, sich von hochverzinsten Immobilienkrediten  und Konsumentenkrediten sowie von unprofitablen Lebensversicherungen zu lösen und Ersparnisse in vier- bis fünfstelliger Höhe zu erzielen. Grund dafür ist eine unzureichende Gestaltung der Darlehensverträge durch die Banken – genauer: Eine unzureichende Belehrung über das Widerrufsrecht. In der Folge fängt die Widerrufsfrist nicht zu laufen an und der Vertrag bleibt ewig widerrufbar. In den Fokus des Widerrufs rücken nun die Autokredite. Auch hier entsprechen viele Widerrufsinformationen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Wird der Verbraucher wegen fehlender, widersprüchlicher oder verwirrender Informationen nicht ordnungsgemäß informiert, ist sein Darlehensvertrag auch viele Jahre nach dem Abschluss widerrufbar.

Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits einen Widerruf aufgrund bestimmter Fehler ausgeschlossen. Doch Verträge, die einen sogenannten “Kaskadenverweis” enthalten, einen Verweis auf seitenlange Gesetzestexte, wurden am 26.03. vom Europäischen Gerichtshof für widerrufbar erklärt.