Welche Kosten entstehen?

Die Überprüfung der Widerrufsinformation und die anschließende Erstberatung sind kostenfrei und unverbindlich.

Die Erklärung des Widerrufs ist kein Selbstläufer. Die Banken akzeptieren den Widerruf des Kunden in den allermeisten Fällen nicht, ohne dass sich ein Rechtsanwalt einschaltet. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts und ggf. das spätere gerichtliche Verfahren sind mit Kosten verbunden. Im Idealfall besteht eine Rechtsschutzversicherung, die für die Kosten eintritt. Oftmals kann eine Rechtsschutzversicherung noch vor dem Widerrufsverfahren abgeschlossen werden. Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen einen Tipp.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung keine Option sein, finden wir gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.

 

Können auch Unternehmer diese Chance nutzen?

Der Gesetzgeber billigt Unternehmern das Widerrufsrecht grundsätzlich leider nicht zu, da diese über genügend Erfahrung verfügen. Eine Ausnahme gilt jedoch für Existenzgründer. Wenn junge Unternehmer für ihr Gewerbe ein Darlehen bis zu 75.000 € aufnehmen, sollen sie auch besonderen Schutz genießen. Deshalb spricht ihnen das BGB ein Widerrufsrecht zu. Dem Widerruf eines Autokredits steht damit nichts im Wege.

Gilt der Widerrufsjoker auch für Leasingverträge?

Ja, die Möglichkeit eines Widerrufs ergibt sich grundsätzlich auch bei den sog. Finanzierungleasingverträgen. Das sind Verträge bei denen der Leasinggeber zwar die Finanzierung des Fahrzeugs übernimmt, aber nicht für die Instandhaltung verantwortlich sind. Der weitaus größte Teil der Leasingverträge ist derart ausgestaltet. Die Rechtsfolgen entsprechen dem Widerruf eines Autokredits. Vereinfacht: der Leasingnehmer erhält vom Leasinggeber alle Raten im Austausch gegen das Leasingfahrzeug zurück.

Welche Rechtsfolgen hat der Widerruf eines Autokredits?

Durch den Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt. Die ausgetauschten Leistungen müssen deshalb wieder rückgängig gemacht werden. Der Darlehensnehmer erhält deshalb die gezahlten Raten und die Anzahlung zurück. Abzuziehen sind die Zinsen, die der Darlehensnehmer bereits durch seine monatlichen Zahlungen geleistet hat. Der Darlehensnehmer muss dem Darlehensgeber das gebrauchte Auto übergeben.

Je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird eine sog. Nutzungsentschädigung fällig. Da der Verbraucher das Auto nutzen konnte, muss er sich den Vorteil, den er hieraus gezogen hat, anrechnen lassen. Diese Pflicht entfällt  unserer Rechtsauffassung nach jedoch für Verträge, die nach dem 10.06.2014 abgeschlossen wurden. Für diese Verträge ergibt sich aufgrund einer Gesetzesänderung eine besonders lukrative Lage für den Verbraucher. Noch gibt es hierzu keine verfestigte Rechtsprechung, sodass es durchaus möglich ist, dass die Gerichte weniger verbraucherfreundlich entscheiden. Nichtsdestotrotz kann sich der Widerruf auch bei Zahlung einer Nutzungsentschädigung rentieren.

Verwendete nur die Santander Bank fehlerhafte Widerrufsinformationen?

Nahezu jedes Kreditinstitut verwendete zwischen 2010 und heute fehlerhafte Widerrufsinformationen. Die Anforderungen des Gesetzgebers an eine ordnungsgemäße Belehrung sind noch, sodass nur wenige Banken dem gerecht wurden. Neben der Santander Bank verwendeten zahlreiche Herstellerbanken, aber auch einige Privatbanken wie z.B. die ING DiBa fehlerhafte Belehrungen.

Woraus ergibt sich der Widerrufsjoker?

Die Bank muss den Verbraucher bei Vertragsabschluss umfassend über seine Rechte aufklären. Hierzu gehört auch das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen zu können. Oftmals vergaßen die Banken jedoch wichtige Pflichtangaben, sodass die Widerrufsinformation nicht vollständig oder fehlerhaft war. In diesem Fall konnte die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt werden und das Widerrufsrecht blieb bestehen. Verbraucher, die nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, können deshalb noch heute widerrufen und die Vorteile in Anspruch nehmen.

Welche Vorteile bringt der Widerruf eines Autokredits mit sich?

Der Vorteil des Autokredit-Widerrufs ergibt sich aus zwei Dingen. Erstens ermöglicht der Widerruf eine vorzeitige Ablösung des Vertrages. Außerdem – und das ist der größte Vorteil – erhält der Darlehensnehmer alle gezahlten Raten und die Anzahlung zurück. Anrechnen lassen muss er sich lediglich die Zinsen, die er aber schon gezahlt hat. Daneben kann für Verträge vom 10.06.2010 bis zum 10.06.2014 eine Nutzungsentschädigung anfallen. Hier gilt die Faustregel, dass sich ein Widerruf immer weniger lohnt, desto mehr Kilometer der Verbraucher mit dem Auto gefahren ist.