Angebot eines außergerichtlichen Vergleichs

Es kommt bei Verhandlungen zum einen auf die Wirtschaftlichkeit des Angebots für die Gläubiger, als auch auf die Tragbarkeit für Sie an.

Die Gläubiger würden das Angebot dann annehmen, wenn sie damit besser stehen, als wenn sie das Angebot nicht annehmen und Sie in ein Insolvenzverfahren gehen würden. Daher ist es zunächst wichtig festzustellen, was im Rahmen eines Insolvenzverfahrens von Ihnen abzuführen wäre. Von diesem Betrag müsste man dann die Kosten für das Insolvenzverfahren abziehen. Diesen Betrag würden dann Ihre Gläubiger in einem Insolvenzverfahren über Ihre Vermögen erhalten. Um ein erfolgreiches Angebot an die Gläubiger im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs zu machen, müssten wir diesen Betrag überbieten.

Im zweiten Schritt müssen wir das Angebot so berechnen, dass Sie die Zahlungen tragen können. Es bringt nichts, wenn Sie den Gläubigern ein Angebot machen, dass Sie wirtschaftlich nicht stemmen können.

Wenn wir nun auf einen Betrag kommen, der sowohl wirtschaftlich für die Gläubiger, als auch tragbar für Sie ist, dann können wir mit den Verhandlungen loslegen.

Ablauf eines außergerichtlichen Vergleichs

In diesem Video geht es um den Ablauf eines außergerichtlichen Vergleichs. Der außergerichtliche Vergleich ist neben der Insolvenz eine weitere Möglichkeit schuldenfrei zu werden. Im Gegensatz zu der Insolvenz können Sie mit einem Schuldenvergleich innerhalb weniger Monate schuldenfrei werden. Es muss kein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden und Sie können innerhalb weniger Monaten entschuldet sein.

Um einen Schuldenvergleich durchführen gehen wir wie folgt für Sie vor:

1. Ihre Schulden – hierzu wenden wir uns an Ihre Gläubiger, um eine Forderungsaufstellung zu erhalten.

2. Vermögenssituation erfassen – wir gehen alle ihre Vermögenswerte durch und überlegen, was davon pfändbar ist

3. Ausrechnen, was Ihre Gläubiger in der Insolvenz von Ihnen erhalten würden. Das könnte zum Beispiel Ihr pfändbares Einkommen oder/und die pfändbare Vermögenswerte sein.

4. Jetzt erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein Angebot an Ihre Gläubiger, welches die Gläubiger besser stellt, als in einer möglichen Insolvenz und zum anderen für Sie tragbar ist. Hierbei kann es sich zum einen um eine Einmalzahlung oder eine monatliche Ratenzahlung handeln.

5. Im nächsten Schritt wenden wir uns an Ihre Gläubiger und unterbreiten dieses Angebot. Hierbei zeigen wir den Gläubigern, dass es für diese sinnvoll ist, unser Angebot anzunehmen. Ganz oft würden die Gläubiger von unserem Mandanten in der Insolvenz ganz wenig oder überhaupt nichts erhalten.

6. Wenn die Gläubiger zustimmen, schließen wir den Vergleich rechtssicher ab.

7. Sie zahlen den vereinbarten Betrag entweder als Einmalzahlung oder monatlich an Ihre Gläubiger und im Anschluss sind Sie schuldenfrei.