Girokonto und Gehaltpfändung

Sehr geehrtes Team,
am 08.06.21 wurde meine Insolvenzeröffnet und bis 08.07. besaß ich eine P-Konto, ich ließ am 08.07.21 die P-Schutz aufheben mit der Gewissheit dass die Gläubiger nur bis zum Insolvenzeröffnung meine Girokonto pfänden konnten, danach dürfen sie nicht mehr. Nur der Insolvenzverwalter darf über meine Insolvenzmasse verfügen. Allerdings mein Rechtsbeistand meinte zu mir vor Insolvenzeröffnung dass der Insolvenzverwalter nur mein Gehalt pfänden wird und ich dachte dass ich über den unpfändbaren Rest meines Gehalts frei verfügen kann.
Ich verdiene Netto (Gehalt ohne Zuschläge, mit Zuschlägen ca. 2300€ Netto, Zuschläge sind nicht pfändbar, oder liege Ich da etwa wieder Falsch) ca. 1960€, von der Summe der pfändbare Betrag beträgt ca. 520€, also ich dachte ich habe zur Verfügung inkl. Zuschläge ca. 1800€ über die gesamte Insolvenzdauer von 3 Jahren. Am Tag des Aufhebens meiner P-Schutzkonto hatte ich noch ca. 500€ zur Verfügung und plötzlich konnte ich über das Geld nicht verfügen, erst an dem Tag habe ich erfahren dass mein Insolvenzverwalter außer mein Gehalt was ich wusste auch meine Girokonto gepfändet hat was ich nicht wusste. Jetzt habe ich erfahren dass mir monatlich nur ca. 1250€ monatlich zusteht.
Meine Frage, werden mir über die gesamte 3-Jährige Insolvenzdauer monatlich nur die 1250€ zur Verfügung stehen ?
Hätte ich das gewusst dann hätte ich meinen Gläubigern beim Einigungsversuch nicht 600€ Angeboten, was die natürlich abgelehnt haben, sondern 1000€.
Vielleicht hätten sie mein Angebot zugestimmt.
Es hätte für mich keine Rolle gespielt wenn ich das wusste dass ich zum Schluss nur mit 1250€ über die 3 Jahre monatlich auskommen muss.
Tollen Anwalt habe ich mir ausgesucht, eigentlich unvorstellbar dass er mir das nicht gesagt hat, oder ?
Vielen Dank voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Piotroski

Konten

Guten Tag,
ich habe neben meinem P-Konto ein weiteres Konto. Ich habe die Eigenauskunft-SCHUFA für mich abgefragt. Dort steht lediglich mein P-Konto aufgelistet, das 2. Konto
(Guthabenkonto) nicht. Kann ich davon ausgehen, dass das 2. Konto auf Antrag eines Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher sozusagen auch nicht bei BA-FI gelistet ist und ich es bei einer Vermögensaustellung nicht angebn müßte?

Guthaben auf P-Konto

Hallo,

in Vorbereitung einer privaten Insolvenz möchte ich mir ein P-Konto zulegen. Bisher wickelte meine Frau meine Zahlungen für mich über ihr Konto ab.

Selbst verfüg ich über unregelmäßige Einkünfte.

Kann ich auf dem P-Konto einmalig 1.000,00 EUR einzahlen und diese über mehrere Monate “häppchenweise” ausgeben, oder muss ich spätestens am Ende des zweiten Monats die 1000,00 EUR ausgegeben haben um das der dann noch verbleibende Betrag nicht abgeführt wird?

Oder anders gefragt, könnte ich bei Eröffnung des Kontos 1.000,00 EUR auf das Konto einzahlen und diese bis zum “Sankt Nimmerleinstag” auf diesem Konto belassen, ohne das diese abgeführt werden, wenn kein frisches Geld dazu kommt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Viele Grüße……..

P-Schutz

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Monat 6 dieses Jahres befinde ich mich in der Privatinsolvenz.
Monatlich wird mein pfändbares Einkommen vom Lohn abgetreten.
Jedoch habe ich noch alte Pfändungen auf meinem P-Schutz Konto,
weshalb ich trotzdem keine freie Verfügung über mein Konto habe.
Das “eingefrorene ” Geld hat sich schon ordentlich angestaut.
Meine Insolvenzverwaltung scheint trotz mehrfacher nachfrage es nicht wirklich zu interessieren.

Wie kann ich hier am Besten vorgehen?
An die Gläubiger abtreten darf ich ja auch nicht…
Ist es denn erlaubt? Im Endeffekt findet ja eine Doppelpfändung statt…

Pfändungsschutzkonto

Kann der Gläubiger den Zeitpunkt der Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos beim Dritschuldner (Bank) erfragen?

P Konto

Ich habe ein P Konto und einen Freibetrag,.Ich wollte jetzt eine Überweisung tätigen , aber die ging nicht raus.
Ich habe Guthaben auf meinem Konto,das Kindergeld,für nächsten Monat.Komm da nicht ran.Weil ich denke ich habe den Freibetrag überschritten.

Was kann ich jetzt tun?

Geht das Kindergeld mit in den nächsten Monat?

Oder wird das gepfändet?

Mit freundlichen Grüßen
Mandy Hübner

Kontopfändung – Was tun, wenn Forderungen alle beglichen sind?

Guten Tag,
ich bin durch eine nicht bezahlte Rechnung in die Pfändung gerutscht und habe ein entsprechendes P-Konto einrichten lassen.
Nun habe ich bzw. die Bank alle offenen Forderungen gegenüber dem Schuldner beglichen, was muss ich nun tun, damit ich schnellstmöglichst aus dem ganzen Pfändungsthema raus komme? Muss ich Anträge etc. stellen, wie kann ich den Gläubiger zur schnellstmöglichen Herausgabe des Titels bewegen?
Liebe Grüße
MaWa

P Konto Status nach 5 jähriger Restschuldbefreihung verwehrt

Guten Tag,
auf Antrag mit Beschluss Insolvenzgericht Antrag auf P Konto Status In Umwandlung normales Konto gestellt.
Sparkasse Heilbronn verwehrt dies mit Begründung frühestens nach 3 Jahren und sauberer Schufa möglich.
Außerdem gibt es Frist für Insolvenzverwalter bis er Konto freigeben muss? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

P-Konto Corona-Soforthilfe

Hallo!

Ich bin selbstständig, habe aber wegen privater Schulden bei der Krankenkasse in P-Konto. Nun hab ich die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg erhalten, denke aber dass die Bank alles über dem Freibetrag auskehrt.

Was kann ich tun?

Danke

Drittschuldnerzahlung aus unpfändbarem Einkommen unter dem Sockelfreibetrag

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte/innen,

da ich nur eine Erwerbsminderungsrente von 787,31€ monatlich erhalte und meine Bank zum wiederholten Male Drittschuldnerzahlungen ausgeführt hat, möchte ich Sie nun gerne folgendes fragen:
Darf überhaupt aus Einkommen, das weit unter dem Sockelfreibetrag liegt, zB. nicht verbrauchtes Guthaben von 27,02€ aus dem Vormonat im darauffolgenden Monat als Drittschuldnerzahlung abgeführt werden? Die EM-Rente geht immer am letzten Bankarbeitstag des Monats ein, für den die Rente eigentlich zur Verfügung stehen soll. Denn dieses Problem habe ich schon seit längerem mit meiner Bank, aber hier nur 3 Beispiele:
28.06.2019 774,33€ EM- Rente für Monat Juni
” 763,01€ Endkontostand
01.07.2019 wurde die Differenz von 11,32€ abgeführt.
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30.12.2019 787,31€ Rente für Dezember
” 814,31€ Kto.Stand
09.01.2020 wurde die Diff. von 27,02€ abgeführt
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29.05.2020 787,31€ Rente für Mai
” 997,30€ Kto.Stand
09.06.2020 wurden 99,10€ abgeführt
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Dieses Pfändungsschutzkonto habe ich schon vor vielen Jahren einrichten lassen und die Bankmitarbeiterin sagte mir ( im Jahr 2014), nach dem ein Guthaben aus ALG2 Bezug als Drittschuldnerzahlung getätigt wurde und ich dies beanstandet hatte erklärt, dass dies zulässig wäre. Denn auch aus Zahlungseingängen, die unter der Pfändungsfreigrenze bestehen kann das nicht verbrauchte Guthaben im übernächsten Monat abgeführt werden und deshalb sollte man am Ende des Monats am Besten das Konto komplett abräumen.
Aber das wäre ja dann komplett sinnfrei, denn wozu gibt es denn den Sockelfreibetrag, der monatlich zur Verfügung stehen sollte? Denn bei solch niedrigem Einkommen müsste man ja viel ansparen um den momentanen Sockelfreibetrag zu übersteigen.
Ich hoffe, dass ich das Problem das mit Sicherheit auch viele andere Personen betrifft, so gut wie möglich geschildert habe und bin schon sehr auf Ihre Einschätzung und Meinung gespannt.
Liebe Grüße
Wheelchairgirl