P-Konto
Guten Tag,
am 27.08 2018 habe ich ein Restschuldbefreiung gem. §300 Abs.1 InsO erhalten.
Am 30.09.2019 schreibt die Sparkasse, wo ich eine P-konto habe: ” Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das auch im Fall der Erteilung der Restschuldbefreiung vorliegende Pfändungen von uns weiterhin beachtet werden, falls uns keine Aufhebung durch den Gläubiger oder durch das zuständige Gericht vorliegt. Ruhestellungen werden von uns nicht akzeptiert.”
Bitte um Ihre Hilfe.
Herzliche Grüße