2.Konto für Zahlungseingänge aus selbstständiger Tätigkeit

Guten Tag,

im April 2017 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Ich verfüge über 2 feste Einkommen aus Festanstellungen. Das zweite Einkommen ist als überobligatorisch anerkannt. Die Einkommen werden zusammengerechnet und das mir Zustehende laut Tabelle vom Hauptarbeitgeber auf mein P-Konto ausgezahlt. Dieser Zahlungseingang ist seitens des Insolvenzverwalters freigegeben, somit ist alles in Ordnung.
Aber:
Darüber hinaus erwarte ich aber demnächst Einnahmen aus Honoraren für selbstständige Tätigkeiten in meinem Beruf.
Die selbstständige Tätigkeit wurde seitens des Verwalters schriftlich mir gegenüber freigegeben.
Nur, bei einem Zahlungseingang auf meinem P-Konto würden diese Honorare einbehalten und ausgekehrt.
Darf ich denn ein zweites Konto eröffnen, nur für die selbstständige Tätigkeit?
Alle Kontoauszüge würde ich dem Verwalter zukommen lassen, ich möchte nur das Auskehren und die mühselige Rückforderung gegen den Verwalter vermeiden.
Herzlichen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage!

Privatinsolvenz von Freunden

Hallo Herr Ghendler !
Freunde von Mir , sind seit kurzem in der Privatinsolvenz.Der Verwalter hat das Motorrad von Ihnen entzogen und mit in die Vermögensmasse einbezogen. Nun kam ein Brief , das das Motorrad mit 1800Euro bewertet wurde.Gleichzeitig bot man Ihnen an , das Motorrad für die genannte Summe aus der Insolvenzmasse zurück zu kaufen.Ist dies Gesetzlich möglich? Da ja dann eigentlich wieder Vermögen vorhanden wäre.Was ja eigentlich widersprüchlich wäre.Denn dann hätte man doch das Motorrad erst gar nicht in die Insolvenz aufnehmen müssen?! Oder ist das so möglich? Und man sagte auch , das meine Freunde es auch dann behalten können. Da durch den Rückkauf es komplett aus der Privatinsolvenz raus fallen würde .Und das Irritiert die beiden nun , und haben Angst das man Ihnen(haben es zurück gekauft) erneut weg nehmen könnten.Wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar .Vielen dank und mit freundlichem Gruß Markus Wallenhorst

titulierte Schulden von 1980!!!

Sehr geehrter Herr Ghendler,

ich schreibe hier im Auftrag meiner 78 jährigen Mutter (Rentnerin. Rentenhöhe 950 Euro. Pflegegeld 350 Euro).
Ich habe mich gewundert, dass meine Mutter seit 1980 Schulden abbezahlt. Dies ist mir nach Durchsicht Ihrer Kontoauszüge/Verträge aufgefallen.
Sie hat 1980 einen Kredit aufgenommen (die Höhe ist nicht mehr genau feststellbar). Im Dezember 1982 hat Sie bei einem Notar ein Schuldanerkenntnis unterschrieben in Höhe von 23.000 DM ohne Zinsen. Irgendwann einmal hat die Bank Ihre Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben, dass jetzt eine Forderung in Höhe von 15.084 Euro gegenüber meiner Mutter hat!!! Nach 38 Jahren der Kreditaufnahme und 36 Jahren nach Annerkennung der Schuld beim Notar.
Leider versteht meine Mutter die Sache nicht so richtig. Aber ich denke mir, dass das nicht richtig sein kann. Ich würde jetzt am liebsten meiner Mutter raten ein P-Konto einzurichten und die Zahlungen (seit einem Jahr monatlich 100 Euro! Vorher jahrelang 70 Euro/Monat dann 50 Euro/Monat) einfach einzustellen. Ich denke dass da nichts mehr vom Inkassoinstitut kommt?!
Leider hat meine Mutter immer fleissig sämtliche Schreiben die vom Inkassoinstitut kamen brav unterschrieben und Ihnen auch immer schön eine Vermögensaufstellung gesendet (obwohl kein Vermögen da ist. Arme Rentnerin. Die einzigen Einnahmen sind die Rente und das Pflegegeld).
Was würden Sie jetzt meiner Mutter raten zu tun (oder besser gesagt mir für sie)?
Können Sie uns da weiterhelfen?

Unterhalt

Hallo, der Vater meiner Tochter war selbständig und ging in die Insolvenz. Er ist unterhaltsverpflichtet. Seit Februar diesen Jahres wurde ein höher Unterhalt berechnet, da sich sein Einkommen geändert hat. Die Insolvenz wird bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Er zahlt aber bisher nur den niedrigeren Unterhalt. Darf er neue Schulden machen?

Mit freundlichen Grüßen

Jänke

Besteht die Möglichkeit auf eine 2. Insolvenz?

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir haben schon eine Insolvenz hinter uns.

Besteht denn die Mlglichkeit auf eine 2. Insolvenz? Falls ja, welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Mit freundlichen Grüßen Leinert

Ratenreduzierung bei meinen Krediten

Guten Tag
Ich bitte Sie mir folgende Fragen zu beantworten: Ich habe durch Kredite und einem Dispokredit Verbindlichkeiten von ca. 60000Euro. Ich verdiene im Monat zwischen 1800 und 2000 Euro. Die Raten konnte ich bislang zahlen, so dass ich derzeit nicht im Verzug bin. Ich möchte aber etwas an der Situation ändern, auch weil am Monatsende nicht mehr viel übrig bleibt. Am liebsten wäre mir hier eine Ratenreduzierung bei 4 Gläubigern, so dass ich die Raten weiter meistern kann. Welche Möglichkeit können Sie mir hier bieten? 2. Frage: Stehe ich bei einer Ratenreduzierung gleich negativ in der Schufa? Dies möchte ich möglichst vermeiden. 3. Frage: Kann ich Ihr Honorar in Raten abbezahlen oder wird die Einmalzahlung sofort fällig? Vielen Dank im Voraus.

Insolvenzverwalter Ärgernisse

Sehr geerhte Damen und Herren,
ich habe den Eindruck, dass mein Insolvenzverwalter mehr seinen wirtschaftlichen Interessen nachgeht (Eröffung weiterer Filialen) als meine bzw. die Interessen der Gläubiger zu vertreten. Irgenwie schleppt sich alles hin und ich werde hier nur vertröstet mit den Worten “ich muss Geduld haben”. Meine Privatinsolvenz wurde im Mai 2017 eröffnet, im Oktober wurde eine Bärensammlung eingezogen, ebenso besteht ein Anspruch auf die hälfte des ehemaligen Ehewohnhauses, die Zeit verstreicht und nichts passiert. Zählt dies schon als Insolvenzverschleppung? Was kann ich tun? Soll ich schweigend sein oder doch mit dem Insolvenzverwalter streiten? Hilft ein Gespräch mit dem Insolvenzrichter? Danke für Ihre Mühen, ich bin sehr verunsichert und möchte es doch richtig machen.

Berechnung der gesamten Kosten der Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
die Forderungen aus meiner Privatinsolvenz belaufen sich auf 55 000 €. Ich bin Rentner und habe mtl. 712 € als Rente, zahle jedoch jeden Monat freiwillig 50 € an den Treuhänder , da ich gerne nach 5 Jahren das Insolvenzverfahren abgeschlossen haben will. Wie hoch sind daher die gesamten Kosten des Verfahrens.
Vielen Dank

Beendigung der wvh

Hallo,

Ich habe jetzt meine wohlverhaltens Phase und somit die Insolvenz nach 6 Jahren abgeschlossen, meine Frage ist wie es jetzt weiter geht, nimmt das Gericht oder mein Treuhänder von allein mit mir Kontakt auf oder muss ich mich darum kümmern?
Wie geht es dann weiter? Darüber habe ich leider nirgends etwas gefunden.
Ich danke im Voraus für Ihre Antwort.

MfG Seidel

P.S toll dass es Ihre Seite gibt!

Privatinsolvenz

mein Exmann hat 2012 Privatinsolenz angemeldet , 2014 wurde das Gesetzt so geändert das der Kindesunterhalt nicht in die Masse geht , kann ich den Unterhalt noch bekommen ?
Lieben Gruß
Martina