Handeln Sie vor der Kontosperrung rechtzeitig
Wenn Ihre Bank Ihnen mitgeteilt hat, dass sie Ihnen das Konto sperren will, gilt folgendes: Gehen Sie proaktiv auf die Bank zu! Versuchen Sie, die Kündigung rückgängig zu machen, denn nachdem Ihnen das Konto gekündigt wurde ist es meist schwer, bei einer anderen Bank ein neues Konto zu bekommen. Schlagen Sie der Bank beispielsweise vor, das Konto in ein Guthabenkonto umzuwandeln. Darüber hinaus könnten Sie monatliche Raten anbieten, mit denen Sie Ihre Schulden bei der Bank zurückzahlen. In vielen Fällen gehen Kreditinstitute darauf ein – schließlich steigen dadurch die Chancen, dass sie ihr Geld zurückbekommen.
Was tun, wenn das Konto bereits gesperrt wurde?
Ist Ihnen das Konto bereits gesperrt worden, sollten sie sich erkundigen, welche Kreditinstitute sich verpflichtet haben, ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen.
Wenden Sie sich an eine Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl und beantragen Sie ein Konto auf Guthabenbasis. Sollte Ihnen dies verweigert werden, verweisen Sie auf den ZKA. Die Verbände der Kreditwirtschaft haben sich bereits 1995 selbst verpflichtet, jedem ein Konto auf Guthabenbasis zu ermöglichen.Sie können zudem beim Bundesverband deutscher Banken Beschwerde einreichen.
Verwehrt eine Bank Ihnen ein Guthabenkonto, besteht die Möglichkeit sich an einen Ombudsmann zu wenden. Der hat die Aufgabe zu überprüfen, ob die Bank die Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ beachtet hat. In vielen Fällen reicht es aber bereits aus, wenn man ankündigt, sich an den Ombudsmann zu wenden.
Ganz egal ob Ihnen angedroht wurde, dass Ihr Konto gekündigt wird oder dies bereits geschehen ist, ergreifen Sie die Initiative. So zeigen sie der Bank, dass Sie gewillt sind, die Konto-Probleme aktiv aus der Welt zu schaffen.