Bundesweite anwaltliche Vertretung bei Ihrer Entschuldung durch eine Regel- oder Privatinsolvenz
Das Recht der Europäischen Union gestattet es deutschen Staatsbürgern, auch in einem anderen Mitgliedsstaat der EU eine Insolvenz anzumelden und somit das Insolvenzrecht eines anderen Staates anzuwenden. Für Schuldner kann es interessant sein, in einem anderen Staat der EU die Insolvenz anzumelden, da einige Staaten eine kürzere Verfahrensdauer bis zur Restschuldbefreiung anbieten. Beispielsweise über die irische Insolvenz wurde zuletzt in den Medien viel berichtet. Doch diesem Vorteil der kurzen Dauer stehen einige erhebliche Nachteile gegenüber.
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Bei der deutschen Insolvenz tritt die Restschuldbefreiung nach drei, fünf oder spätestens sechs Jahren ein. Im Vergleich dazu haben die spanische Insolvenz oder die Insolvenz in Irland wie auch die Insolvenz in England oder die französische Insolvenz eine kürzere Dauer. Denn die Priorität liegt in anderen EU-Staaten etwas stärker darauf, dem Schuldner eine möglichst schnelle Rückkehr ins normale Wirtschaftsleben zu ermöglichen, statt eine möglichst hohe Rückzahlungsquote zu erreichen.
Der größte Nachteil, der dem gegenüber steht, ist die Pflicht, seinen Lebensmittelpunkt (auch COMI, Center of Main Interest) ins Ausland zu verlagern. Damit gehen hohe Kosten einher, die die EU Insolvenz für die meisten Schuldner unerschwinglich oder unpraktikabel machen. Wir haben für Sie die Vor- und Nachteile der Insolvenz in der EU bzw. den einzelnen Staaten im Vergleich zur Insolvenz in Deutschland aufgelistet.
Dauer | Kosten | Rechtssicherheit | Restschuldbefreiung | |
---|---|---|---|---|
England | Ca. 24 Monate vom Umzug nach England bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung | Ca. 40.000 Euro | Aufgrund des “Brexit”, des EU-Austritts von Großbritannien, ist fraglich, ob die englische Insolvenz in Zukunft anerkannt wird. | Umfassende Restschuld- befreiung, grundsätzlich nur Geldstrafen und Bußgelder ausgenommen. |
Irland | Ca. 24 Monate vom Umzug nach Irland bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung | Ca. 40.000 Euro | Unproblematische Anerkennung der irischen Insolvenz in Deutschland. Aber Annullierung möglich, falls der Lebensmittelpunkt nur zum Schein verlagert worden ist. | Umfassende Restschuldbefreiung, grundsätzlich nur Geldstrafen und Bußgelder ausgenommen. |
Frankreich | Ca. 27 Monate vom Umzug nach Frankreich bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung | Ca. 45.000 Euro | Unproblematische Anerkennung der französischen Insolvenz in Deutschland. Aber Annullierung möglich, falls der Lebensmittelpunkt nur zum Schein verlagert worden ist. | Restschuldbefreiung umfasst keine Schulden aus Unterhaltszahlungen sowie Ausgleichsansprüche von Gesamtschuldnern oder Bürgen. Geldstrafen und Bußgelder sind ebenfalls nicht umfasst. |
Spanien | Ca. 24 Monate vom Umzug nach Spanien bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung | Ca. 40.000 Euro | Unproblematische Anerkennung der spanischen Insolvenz in Deutschland. Aber Annullierung möglich, falls der Lebensmittelpunkt nur zum Schein verlagert worden ist. | Restschuldbefreiung umfasst keine Unterhaltszahlungen sowie keine Schulden aus unerlaubten Handlungen oder Straftaten. |
Deutschland | 3 Jahre, 5 Jahre oder maximal 6 Jahre abhängig von der Rückzahlungsquote | Kostenfrei bei Beratungshilfe, sonst ab 600 Euro | Bei anwaltlicher Begleitung ist Rechtssicherheit garantiert. | Restschuldbefreiung umfasst keine Schulden aus unerlaubten Handlungen. |
Insolvenz in Deutschland: Anmeldung und Ablauf Schritt für Schritt
EU-Insolvenz in England: Dauer, Kosten, Rechtssicherheit, Restschuldbefreiung
Der größte Vorteil einer EU-Insolvenz liegt in der geringeren Dauer des Verfahrens. Doch wie groß ist dieser Vorteil wirklich? In zahlreichen EU-Staaten dauert das Insolvenzverfahren im engeren Sinne nur 12 Monate. Doch die gesamte Dauer der EU Insolvenz bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung ist deutlich länger. Die Gründe hierfür sind:
Der Insolvenz der EU würden erhebliche Nachteile gegenüber stehen, wenn sie diese anmelden würden.
Im schnellsten Fall kann also eine EU-Insolvenz nach 24 Monaten abgeschlossen sein. Eine Dauer von 28 Monaten und mehr ist aber deutlich realistischer, ansonsten könnten leicht Zweifel an der Errichtung des Lebensmittelpunkts in dem EU-Land aufkommen und die EU-Insolvenz in Deutschland nicht anerkannt werden.
Für eine schnelle Entschuldung lautet daher unsere Empfehlung, in Deutschland einen Insolvenzplan durchzuführen.
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Die Kosten der EU-Insolvenz sind je nach Land unterschiedlich. Grundsätzlich bieten die meisten Staaten ein relativ günstiges Insolvenzverfahren an. Für die Insolvenz in Frankreich etwa fallen keine Gerichtskosten an. Nur der Insolvenzverwalter muss bezahlt werden. Die Insolvenz in England schlägt mit rund 2.700 Pfund zu Buche.
Weitaus höher sind die anfallenden Umzugskosten. Um erfolgreich einen Lebensmittelpunkt im EU-Staat zu errichten, ist oftmals die Hilfe eines spezialisierten Relocation Services notwendig. Ansonsten verlieren Sie angesichts der fremden Bürokratie schnell den Überblick. Darüber hinaus sind die Lebenshaltungskosten für die gesamte Dauer der EU-Insolvenz zu veranschlagen. deutsche Sozialleistungen können Sie nur noch begrenzt beziehen, wenn Sie für die EU Insolvenz ins Ausland auswandern. Somit fallen aufgrund der unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten mindestens 40.000 Euro Kosten für die EU Insolvenz an.
Grundsätzlich wird die EU Insolvenz in Deutschland anerkannt. Dies ergibt sich unter anderem aus einem BGH-Urteil zur EU Insolvenz. Dennoch sind sowohl die deutschen Behörden wie auch die Insolvenzgerichte in der EU bestrebt, einen “Insolvenztourismus” zu verhindern. Die Anerkennung der EU Insolvenz in Deutschland ist also immer mit einem gewissen Risiko verbunden, wenn der Lebensmittelpunkt nicht langfristig und zweifelsfrei verlagert worden ist.
Beispielsweise bei einer Insolvenz in Spanien begibt man sich unter Umständen sogar in ein rechtliches Risiko, da man hier für einen schuldhaften Konkurs strafrechtlich verfolgt werden kann.
Zuletzt ist die Insolvenz in England zunehmend riskant geworden, da Großbritannien sich zum Austritt aus der EU entschlossen hat. Der Brexit könnte die englische Insolvenz zukünftig unmöglich machen, da eine Verlagerung des COMI nach England nicht mehr ohne Weiteres möglich sein wird und in England künftig kein EU-Recht mehr gelten wird.
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Als weiterer Punkt kann festgestellt werden, dass die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz in Deutschland umfassender ist, als bei einer EU Insolvenz. Beispielsweise in der spanischen Insolvenz sind Verbindlichkeiten aus Unterhaltszahlungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst, gleichgültig ob sie vorsätzlich nicht gezahlt wurden oder ob sie einfach nicht gezahlt werden konnten. Die Insolvenz in Frankreich befreit nicht von Unterhaltsforderungen sowie Ausgleichsansprüchen von Gesamtschuldnern oder Bürgen. Auch hier reicht die deutsche Restschuldbefreiung deutlich weiter. Mehr dazu können Sie auch in unserem Video zur Restschuldbefreiung erfahren.
Durch eine EU Insolvenz kann also unter Umständen die Schuldensituation nicht vollständig bereinigt werden. Diesen Nachteil besitzt beispielsweise ein Insolvenzplan in Deutschland nicht. Der Insolvenzplan ist also in vieler Hinsicht die bessere Alternative zur EU Insolvenz.
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hallo
habe schon eine bestehende insolvens
ich verstehe sie bis heute immer noch nicht
wie schaffe ich es in drei jahren aus der inssolvens ab wann giltet die insolvens
was passiert mit dem gepfändeten oder sonstigem Geld das einbezahlt wird wie hoch sind die Gerichtskosten bzw anwaltskosten bzw Treuhänder kosten
hab schon so oft angerufen bei meinem werde nur immer unfreundlich kurz beraten als wäre ich ein schwer Verbrecher
um eine antwort von ihnen würde ich mich sehr freuen
mit freundlichen grüssen schlechte cornelia
Hallo,
mein neuer AG hätte gerne die Höhe der Schulden. Leider weiß ich das gar nicht so genau. Kann ich diese beim Treuhänder erfragen? Gleichzeitig benötigen Sie eine Erklärung, dass keine Lohnpfändung erfolgt. Wie soll ich das anstellen? Bin etwas ratlos.
Ich bin Angestellte, 59 Jahre, und verdiene 2450 € netto. Meine Schulden belaufen sich auf ca. 68.000 €. Es ist absehbar, dass ich in einigen Monaten nicht mehr meinen Ratenzahlungen nachkommen kann, weil ich nur noch aus dem Dispo lebe. Dieser wird bald ausgereizt sein. Ich habe insgesamt 6 Gläubiger. Ist in meinem Fall ein außergerichtlicher Vergleich erfolgversprechend, wenn ich 1000 € pro Monat als Ratenzahlung anbieten würde? Oder ist die Einleitung der Privatinsolvenz der kürzere und bessere Weg?
Sehr geehrter Herr Ghendler,
vielen lieben Dank für Ihre Großartige Hilfe in Bezug auf vorzeitige Restschuldbefreiung.
Ich habe mich, wie von Ihnen geraten, gleich mit dem Treuhänder in Verbindung gesetzt und siehe da….Alle Kostendes Verfahrens wurden längst beglichen!!!
Ohne Sie hätte ich das gar nicht gewußt Herr Ghendler!
Vielen lieben Dank!
Jetzt habe ich aber diesbezüglich ein komisches Problem.
Die Sachbearbeiterin des Treuhänders hat mir dann gesagt ich kann die Verkürzung formlos beim AG beantragen, was ich auch gleich tat.
Jetzt habe ich eine Antwort vom AG bekommen die besagt, Sie raten mir meinen Antrag zurück zuziehen und ihn unmittelbar vor Ablauf der Abtretungserklärung (16.09.2019) erneut zu stellen, sonst würde er jetzt als unzulässig zurückgewiesen werden! (§300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO, i.S.d).
HÄ???? Was heißt jetzt das? Bin ich zu früh dran obwohl die Verfahrenskosten beglichen wurden und wann wäre dann der richtige Zeitpunkt?
Soll ich meinen Antrag wirklich jetzt zurück ziehen?
Vielen lieben Dank für Ihre super Hilfe!!!
Guten Tag Herr Rechtsanwalt,
befinde mich grad bei der Insolvenzverfahren, bin noch nicht im Wohlverhaltensperiode. hatte über Paypal etwas bestellt konnte aber von meinem Konto nicht abgebucht werden. Habe es etwas warten lassen. Jetzt habe ich aber über EOS eine Mahnung bekommen das ich diese Zahlen muss. Dies geschah nach meine Antrag auf privatinsolvenz.
Letztes Jahr 2017 im Juni habe ich mein Insolvenz beantragt bzw. wurde eröffnet und die Schulden sind nun passiert. Darf ich es abzahlen oder muss ich das der Insolvenzverwalter mitteilen?
Guten Tag. Ich befinde mich seit 4 Jahren in der Privatinsolvenz. Ein Gläubiger der nicht
in der Liste geführt ist versucht über die Gerichtsvollzieherin mir die EV ab zu nehmen.
Darf ich die EV abgeben oder mache ich mich damit strafbar?
Am 23.10.2017 war bei mir Eröffnung der Privat Insolvenz. Jetzt hab ich eine Steuerrückzahlung auf Grund eines Widerspruch für 2016 mitgeteilt bekommen. Fließt das ganze Geld in die Insolvenzmasse
Ich habe bereits ein P-Konto, bei der Bank.
Wie kann ich dann noch Rücklagen für die Kosten des Insolvenzantrages bilden, wenn bereits der Hauptgläubiger das Konto gepfändet hat,
ich hatte privaze insolvens angemeldet vor 8 jahren ich bin immer noch bei schufa eingetragen wie lange muss ich noch warten bis ich wieder kredit würdigt bin
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).