Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
das Insolvenzverfahren wurde im Dezmeber 2018 eröffnet und der Insolvenzverwalter meldete sich per Brief zum Erstkontakt. Da wir nicht ganz unvorbereitet in ein Gespräch kommen wollen hier unsere Fragen:
Das Verfahren sowie die Kosten für den Insolvenzverwalten müssen ja aus der Insolvenzmasse bezahlt werden (wenn man gar nicht hat, wird dieses am Ende durch eine “Null-Ratenzahlung” beendet. Nun bittet aber der Verwalter um eine Ratenzahlung auf freiwilliger Basis von 30.- (pro Insolvenz) aus dem nichtpfändbaren Teil an.
Wäre es ratsam, sofern es möglich ist, diesem zuzustimmen?
Und nächste Frage:
Wenn wir Nettoeinnahmen von 1.200 und 800.- haben – werden die Gehälter zusammengerechet und dann bestimmt was Nichtpfändbar ist oder wird pro Fall die Einahme (abzüglich des Partners (Unterhalt)) errechnet und dann der Nichtpfändbare Teil bestimmt?
Weitere Frage:
Falls etwas pfändbares bleibt, wird dieses bis zum Schlusstermin oder über die ganze Insolvenzzeit (incl. der Wohlbehaltensphase) eingezogen?
vorab vielen Dank für Ihren Mühen
Gaby & Jürgen