Mehr als jeder zehnte Deutsche über 18 Jahren ist verschuldet und kann seine Rechnungen zumindest teilweise nicht mehr zahlen. Die Erfahrung aus der Schuldnerberatung zeigt: Viele Menschen geraten ohne eigenes Verschulden in die finanzielle Not. Es sind vielmehr unvorhersehbare, einschneidende Änderungen der Lebensumstände, die einen Menschen in die Schuldenfalle bringen. Die verbreitete Meinung, “Wer überschuldet ist, ist selbst schuld”, ist nicht zutreffend.
Immer mehr Menschen geraten in die Verschuldung, trotz angeblich brummender Konjunktur in Deutschland. Die Gründe dafür sind vielfältig. An erster Stelle steht die Arbeitslosigkeit, die einen Menschen unerwartet treffen kann. Viele Kosten laufen in dem Fall weiter und sind auch nicht kurzfristig anpassbar. Vor allem wenn das Einkommen schon vorher nur knapp über den Ausgaben gelegen hat und die Person keine Ersparnisse hatte kommt es schnell zur Überschuldung. Hierfür ist die Politik mitverantwortlich. Trotz der Aussagen, Deutschland gehe es wirtschaftlich großartig, bekommen viele Menschen von diesem Aufschwung wenig zu spüren. Sie bewegen sich stattdessen konstant an der Grenze zur Überschuldung und Armut. Der demografische Wandel, also die Überalterung der Bevölkerung, führt außerdem zu einer Senkung der Renten. Altersarmut ist bereits ein weit verbreitetes Phänomen.
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Die sogenannte Mietpreisbremse ist ein Streitpunkt im Wahlkampf. Sie sollte der Notsituation vieler Mieter abhelfen, die nach Abzug der Miete am Existenzminimum leben. Sie wurde aber kürzlich vom Landgericht Berlin als verfassungswidrig eingeschätzt. Mit dieser Ansicht steht das LG Berlin bisher alleine da, außerdem obliegt die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht. Unabhängig davon herrscht jedoch Einigkeit darüber, dass die Mietpreisbremse in ihrer derzeitigen Form in Großstädten nicht wirkt.
Weitere Gründe für Verschuldung sind Krankheit und Unfälle, die zur Arbeitsunfähigkeit führen. Außerdem führen Trennung oder der Tod des Partners häufig in die Schuldenfalle. Gerade Alleinerziehende, die wenig verdienen, oder auch Rentner mit geringen Bezügen sind stets in einer prekären Situation.
Ausgerechnet die sozial Schwächeren, die von Überschuldung am ehesten betroffen sind, gehen nur selten zur Wahl. Dies hängt damit zusammen, dass sie das Vertrauen in die Politik verloren haben. Der Glaube, dass die Wahlversprechungen eingehalten werden, ist gering. Trotzdem sollte man über die Inhalte der Wahlprogramme informiert sein. Die Leitlinien der beliebtesten Parteien zum Thema Verschuldung im Überblick.

Leider gehen besonders von Schulden betroffene Leute oft nicht zur Wahl. Dabei gibt es Unterschiedene zwischen den Parteien, welche durch eine Wahl Vorteile für sich mitbringen könnten.
Von der Volkspartei CDU und der Schwesterpartei CSU kommen entsprechend der konservativen Grundhaltung nur wenige Änderungsvorschläge: Der Grundtenor des Wahlprogramms lautet eher “weiter so”. Man verweist in erster Linie auf das bisher Erreichte. Umfassende Änderungsvorschläge wären auch unglaubwürdig, da die Unsionsparteien selbst ja schon seit 12 Jahren die Leitlinien der Politik bestimmen. Eine Schrittweise Anhebung der Minijobgrenze auf bis zu 550 Euro ist zumindest ein Vorschlag, der Personen in finanzieller Not helfen könnte. Auch den Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit hat sich die CDU auf die Fahne geschrieben. In diesem Ziel sind sich allerdings sämtliche Parteien einig. In der Koalition mit der FDP war die CDU außerdem für eine starke Kürzung des Budgets zur Wiedereingliederung von Hartz-IV-Empfängern verantwortlich.
Die CDU will die Mietpreisbremse abschaffen, aber bezahlbaren Wohnraum durch Förderung von Wohnungsbau schaffen. Bei den Renten sieht die CDU keinen Anpassungsbedarf. Das bedeutet, die Renten sollen weiter sinken, die Beiträge gleichzeitig steigen. Dies soll bis zum Jahr 2030 beibehalten werden. Die CSU fordert jedoch eine Anhebung der Mütterrente für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.
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Mehr InformationenDie SPD präsentiert mehrere Vorschläge zur Bekämpfung von Armut und Verschuldung. Insbesondere die Rente soll nicht weiter sinken, sondern auf einem Niveau von 48% der vorherigen Bezüge stabilisiert werden. Dies soll ohne Erhöhung der Beiträge geschehen. Das ist ein kostspieliger Vorschlag, der jedoch einer großen Gruppe von Betroffenen zugute käme. Ein stabiles Rentenniveau hilft jedoch nicht jedem. Wer nur ein niedriges Einkommen hat, dessen Rentenansprüche sind oft geringer als das Hartz-IV-Niveau, selbst wenn er ein Leben lang gearbeitet hat. Für diese Personen will man die Chancen zur Weiterbildung und Qualifikation durch ein sogenanntes Arbeitslosengeld Q verbessern.
Dazu finden sich im Wahlprogramm der SPD Vorschläge eines nach Einkommen gestaffelten Kindergeldes sowie einer Abschaffung der Kitagebühren. Solche maßnahmen könnten die Situation verschuldeter Personen erleichtern. Beim Gesetz zur Mietpreisbremse will die SPD Nachbesserungen vornehmen. Denn bisher konnte die Steigerung der Mieten damit nicht aufgehalten werden. Außerdem will die SPD die “Nachverdichtung”, das heißt z.B. den Ausbau von Dachgeschosswohnungen oder die Umwidmung gewerblicher Flächen in Wohnungen, steuerlich fördern.
Die Grünen weisen in ihrem Programm viele Übereinstimmungen mit der SPD auf, wie etwa die Stabilisierung des Rentenniveaus bei gleichbleibenden Rentenbeiträgen. Um Geringverdienern zu helfen, soll der Mindestlohn erhöht werden. Außerdem sollen Minijobs abgeschafft und die Bezüge von Leiharbeitern erhöht werden. Auch für Familien hat das Wahlprogramm der Grünen einige Erleichterungen parat. Durch ein Familien-Budget sollen bisherige Förderungen für Familien mit Kindern zusammengefasst werden. Die Förderungen für einkommensschwache Familien sollen erhöht werden. Außerdem wollen die Grünen die Mieter stärker entlasten, indem die Mietpreisbremse ausgebaut werden soll.
Die Sozialpolitik der Linken wendet sich entschieden gegen die Macht der Konzerne und will, dass Reiche mehr gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Im Detail würden die Forderungen der Linken daher in erster Linie den sozial Schwächeren und verschuldeten Personen zugute kommen. Vor allem die Einführung einer Mindestsicherung für Bedürftige in Höhe von 1050 Euro würde viele von Schulden und Armut Betroffene besser stellen. Das Hartz-IV-Niveau mit Grundsicherung und Übernahme der Kosten der Unterkunft liegt nicht viel niedriger, allerdings fordert die Linke eine Abschaffung der Sanktionen für Arbeitsunwillige. Die Mindestsicherung von 1050 Euro soll sich auch bei der Rente fortsetzen. Alle anderen Rentner, deren Bezüge darüber liegen, sollen eine Rentenerhöhung erhalten.
Viele andere Forderungen der Linken finden sich auch bei SPD und Grünen, wie die Einschränkungen der Leiharbeit, Abschaffung von Minijobs und Stärkung der Tarifbindung. Diese Forderungen würden eine Entlastung der Verschuldeten und von Armut bedrohten Personen bedeuten. Bezahlt werden müsste diese Revolution von den Reichen und Unternehmen.
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Die FDP ist der Ansicht, dass ein Unternehmen eher dann neue Mitarbeiter einstellt, wenn es diese auch schnell wieder entlassen kann. Daher fordert die FDP zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine Stärkung der Arbeitgeberrechte. Außerdem will die FDP das Renteneintrittsalter weiter erhöhen, als Reaktion auf den demografischen Wandel. Es würde für ältere Arbeitslose jedoch faktisch einer Senkung der Rente gleichkommen. Dabei setzt die FDP auch auf Eigenvorsorge fürs Alter, was sich sozial Schwache allerdings nicht leisten können. Die FDP lehnt die Mietpreisbremse ab, will stattdessen durch steuerliche Anreize für Investoren den Wohnungsbau fördern. Dies könnte jedoch dazu führen, dass in Großstädten eher Luxuswohnungen entstehen, die sich am Ende nur wenige leisten können. Privatpersonen sollen durch eine Senkung der Grunderwerbsteuer zum Bauen animiert werden. Außerdem könnten Baukosten durch eine Lockerung der Vorschriften zu Dämmung und Energieverbrauch gesenkt werden. Allerdings müssten Mieter dann womöglich bei den Heizkosten draufzahlen.
Die rechtspopulistische AfD sieht in der Immigration nach Deutschland den Hauptgrund für die sozialen Probleme, da sozial Schwache nun mit Migranten um die finanziellen Mittel konkurrieren. Mit dieser Behauptung soll Sozialneid geschürt werden. Die AfD fordert die Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Diese sollen von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen werden. Dieser Grundgedanke zieht sich durch das gesamte Wahlprogramm der AfD.
Als Zielgruppe hat die AfD einerseits Arbeitslose und Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen aus sozialen Brennpunkten, die sich von der Politik bisher nicht ernst genommen fühlen. Andererseits jedoch auch leistungsorientierte und bürgerliche Personen mit hohem Einkommen, die eine wirtschaftsliberale Politik fordern. Letztere werden vom Wahlprogramm eher angesprochen, denn die AfD fordert eine Abschaffung von Regulierungen, Gesetzen und Bürokratie. Die “Eigenverantwortung der Wirtschaftssubjekte” soll Grundlage der Politik sein. Dies ist ein Widerspruch zu anderen sozialpolitischen Forderungen, die die Zielgruppe der sozial Schwächeren ansprechen sollen. Diese Forderungen sind u.a. Erhöhung des Mindestlohnes sowie Abbau der prekären Beschäftigung, also Arbeit die schlecht bezahlt oder nicht auf Dauer angelegt ist. In der Summe würden von den Vorschlägen aus dem Wahlprogramm aber die Arbeitgeber und Unternehmen profitieren.
Viele Menschen, die von Schulden und Armut betroffen sind, sehen keine Perspektive. Daher sind unter ihnen auch verhältnismäßig die meisten Nichtwähler. Sie haben das Vertrauen in die Politik verloren. Doch das Wichtigste ist, nicht das Vertrauen an sich selbst zu verlieren. Es gibt Wege, aus eigener Kraft aus der Schuldenfalle zu entkommen. Dabei unterstützen wie Sie als Partner an Ihrer Seite mit langjähriger Erfahrung in der Schuldnerberatung, im außergerichtlichen Vergleich und in der Privatinsolvenz.
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Hallo bin gerade an der Berechnung für die 3 jahresregelung.jetzt die Frage: bezahle ich bei den Verfahrenskosten auch die Mehrwertsteuer? Ist bei ihrem Rechner nicht aufgelistet.bin ehemals selbstständig und im Angestelltenverhältnis

Mit dem amerikanischen Unternehmen Toys ‘R’ Us meldet ein Gigant der Spielzeugbranche Insolvenz an. Kurz vor dem Beginn des Weihnachtsgeschäfts war die Belastung durch die hohen Schulden nicht mehr tragbar. Die Entwicklung zeigt: Der Betrieb großer Filialen rentiert sich im Vergleich zu Online-Anbietern wie Amazon nicht mehr. Was die Gründe für die Insolvenz sind und welche Auswirkungen sie auf die Läden in Deutschland hat.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
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Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft, in dem die Spielzeugbranche den größten Teil ihres Jahresumsatzes verbucht, hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzantrag wurde im US-Bundesstaat Virginia nach amerikanischem Recht gestellt. Hier gibt es das sogenannte Verfahren nach Chapter 11. Ein solches Verfahren bietet die Möglichkeit, Schutz vor den Gläubigern zu beantragen. Dies hat Toys ‘R’ Us gemacht. In der zeitlich begrenzten Schutzperiode soll sich die Firma reorganisieren. Es wird in der Regel zusammen mit den Gläubigern ein Sanierungskonzept erarbeitet, um dem Unternehmen wieder auf die Beine zu helfen. Das Verfahren bei Toys ‘R’ Us läuft in Zusammenarbeit mit der US-Bank JP Morgan, die einen Kredit in Höhe von drei Milliarden Dollar zur Verfügung stellen soll. Dieser hängt noch von der Zustimmung des Insolvenzgerichts ab. Der Kredit wird im Genehmigungsfall vorrangig vor allen anderen Verbindlichkeiten zurückgezahlt. Durch das Schutzschirmverfahren ist auch gewährleistet, dass die Filialen in den USA weiter geöffnet bleiben.

Viele Unternehmen sind von der Konkurrenz durch Online-Händler betroffen. Jetzt hat es auch Toys R Us getroffen.
In den USA wird die Möglichkeit der Sanierung häufiger genutzt als in Deutschland, wo häufig erst Insolvenz angemeldet wird, wenn es für Sanierungsbemühungen schon zu spät ist. Dann kann der Insolvenzverwalter nur noch die Liquidierung des Unternehmens durchführen. Bei einer rechtzeitigen Reaktion und Beratung durch externe Ratgeber kann dagegen noch eine Sanierung angestrebt werden, bei der im Rahmen eines Vergleichs mit den Gläubigern die Entscheidungsbefugnisse weitgehend bei der alten Geschäftsführung verbleiben. Damit ist eine schnelle und diskrete Entschuldung und ein Fortbestand des Unternehmens möglich.
Laut der Pressemitteilung von Toys ‘R’ Us betrifft die Insolvenz nicht die operativen Gesellschaften in Europa, Asien und Australien. Damit sind die 66 Filialen in Deutschland ebenfalls nicht betroffen und stehen den Kunden weiter zur Verfügung. Somit wird das Weihnachtsgeschäft hierzulande planmäßig durchgeführt.
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Mehr InformationenEs hatte sich bereits seit längerem angekündigt, dass der Spielzeughändler in der Krise steckt. Zulieferer hätten aus Sorge vor Zahlungsschwierigkeiten bereits ihre Liefermengen begrenzt, wie die Financial Times berichtete. Zuletzt verzeichnete das Unternehmen laut der Geschäftszahlen besorgniserregende Verluste. Allein im zweiten Quartal dieses Jahres betrug der Verlust rund 164 Millionen Dollar. Darüber hinaus wurde der Konzern im Jahr 2005 von Finanzinvestoren übernommen, die die Investitionskosten dem Unternehmen als Schulden aufgebürdet hatten. Dies ist bei Übernahmen durch spekulative Investoren üblich.
“Heute bricht eine neue Ära an”
Toys ‘R’ Us-Chef Dave Brandon
Durch das Chapter 11-Verfahren und den Kredit besteht die Möglichkeit, die Geschäfte zu besseren Bedingungen weiterzuführen. Toys ‘R’ Us muss seine Gläubiger derzeit nicht mehr fürchten und ist vorerst weitgehend von seinen Schulden befreit. Das Unternehmen kann damit die Preise im Weihnachtsgeschäft senken und die Konkurrenz unterbieten. Dies zeigt, dass ein mit einer Sanierung verbundener Insolvenzantrag auch bei einem Milliardenunternehmen wie Toys ‘R’ Us ein Schritt nach vorne sein kann.
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guten tag,ich habe da eine frage wenn mann in insolvenz wird und 1 kind hat der 16jahre alt ist wievil bleibt dann übrig wenn ich 2600 eoro netto verdiene
Guten Tag,
bei mir läuft zur Zeit eine Prüfung über eine Schuldnerberatung ob es zum Vergleich mit Gläubigern kommt, oder ob es auf eine Privatinsolvenz hinaus läuft.
Habe gelesen das man sich beim Vollstreckungsgericht eine Bescheinigung ausstellen lassen kann damit das Weihnachtsgeld bis 500 Euro nicht gepfändet wird. Nun habe ich auf der Seite vom Gericht aber gelesen das der Arbeitgeber bzw. ARGE eine ausstellt.
Frage: Stellt mein Arbeitgeber eine aus oder das Gericht?
Frage: Muss ich diese Bescheinigung bei der Bank und dem Arbeitgeber einreichen?
Wie kan ich haben das insolvenzberatung plan bechainigung? Bitte helfen sie mir
Ein Bekannter von mir hat unter Angabe von falschen Daten mehrere Kredite bekommen. Er hat bei Angaben vom Einkommen geschummelt. Einige sind älter als 3 Jahre andere evtl. erst 2 Jahre. Wenn man die Vergleichsphase hinzurechnet wäre da eine Insolvenz ratsam oder sollte noch abgewartet werden bis die 3 Jahre rum sind um eine Restschuldbefreiung nicht zu gefährden?
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Ach ja und muss dieser Vergleich immer alle Gläubiger enthalten oder kann man auch einen Einzelvergleich machen wo nicht alle Gläubiger aufgeführt sind? Macht das Sinn?
Vielen Dankl im voraus
mfg. Sabse
Schönen guten Tag,
Ich möchte trotz meiner Privatinsolvenz in die Schweiz umziehen.
Was muss ich beachten und gibt es dort eine andere Pfändungsgrenze, da die Lebenshaltungskosten höher Sind?
Sehr geehrtes Team,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase, das Insolvenzverfahren ist aufgehoben. Es kann sein das meine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt wird. Meine Frage ist, wird der neue Vermieter von meiner Insolvenz trotz das, das Insolvenzverfahren aufgehoben ist vom Treuhänder informiert? Mir ist klar das ich den Treuhänder über die neue Wohnsituation informieren muss.Aber ich möchte nicht das der neue Vermieter über meine Insolvenz Bescheid weiß. Wie kann ich das umgehen. Denn man hat ja so schon schlechte Karten eine Wohnung bei negativer Schufa zu bekommen.Mietschulden sind die ganzen Jahre nicht aufgekommen. Danke für ihre Antwort
freundliche Grüße
Guten Tag, ich bin Angestellter und noch 2 Jahre in der Insolvenz. Nun hat der Verwalter einen Antrag gestellt, die Ansprüche gegenüber meinen Kindern teilweise unberücksichtigt zu lassen. Ich bin nicht verheiratet, meine Lebenspartnerin hat knapp 1.100€ netto und ich bin mit 65% Hauptversorger. Der Verwalter will mit Verweis auf ein Urteil des BGH aus 2015 (IX ZB 41/14) die Ansprüche meiner Kinder teilweise unberücksichtigt lassen, so dass mein zusätzlicher Aufwand nochmals 300€ betragen würde.
Wie kann ich mich wehren?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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