Schufa
Guten Tag,
wann ist nach 6 Jahren Insolvenzverfahren die Schufa wieder “sauber”?
Danke im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Herr Galley
Guten Tag,
wann ist nach 6 Jahren Insolvenzverfahren die Schufa wieder “sauber”?
Danke im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Herr Galley
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
zur Zeit ist es schwierig zu erkennen, wie die genaue Berechnung der 35% – Regelung nach drei Jahren vollzogen wird.
Meine angemeldete Gesamtverschuldung betrug 60.000 EUR, das jährliche pfändbare Einkommen beträgt ca. 8.000 EUR.
Wie wäre Ihre Berechnung des noch zu erbringenden “Kapitals” nach drei Jahren ?
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ich habe aus einem früheren, bis 2006 betriebenem Gewerbe noch offene Forderungen der Krankenkassen, des Finanzamtes und vieler anderer Gläubiger (Höhe der Forderungen ca. 300.000,00 EUR)
Ich habe mit vielen Gläubigern niedrige Raten vereinbart, um soviele wie möglich zu bedienen.
Seit 2013 bin ich International als DJ tätig, (hauptberuflich, wöchentliche Arbeitszeit an den Sets ca. 30 Std. , Anfahrtszeit wöchentlich ca. 10 Std. Vorbereitende Tätigkeiten ca. 20 Std)
Da ich seither jedoch trotzdem immerwieder Kontopfändungen von unbedienten Gläubigern bekomme, Gerichtsvollzieher, Mahnungen …und daraus folgende fehlende Geldmittel sehe ich keine Möglichkeit mehr der Insolvenz zu entgehen.
Meine Umsätze liegen monatlich bei ca. 4.500,- EUR (20 Abzugssteuer laut DBA im EU-Ausland wird davon an das Dortige Finanzamt abgeführt.) Die Auszahlung erfolgt zu 90% in Bar. Und ich erhalte eine monatliche Unfallrente in Höhe von ca. 1.600,- EUR
Ich zahle derzeit monatlich rund 1.200,-Euro Raten.
Ich möchte um alles auf der Welt meinen DJ-Betrieb aufrecht erhalten und meine Auftraggeber nicht durch Treuhänder missmutig stimmen.
Wie wird mein zu pfändender Anteil berechnet?
Ist hier Berechnungsgrundlage mein Einkommensteuerbescheid des Vorjahres?
Nach Einkommensteuerbescheid 2015 habe ich aufgrund Investitionen ein betriebliches Minus in Höhe von 2.200,-Euro.
2014 hatte ich ein Betriebliches Plus von ca. 30.000,- EUR
Wie kann ich mich optimal auf welche Art der Insolvenz, oder auf die nächsten 7 Jahre in der Insolvenz vorbereiten.
Bis heute konnte ich eine Insolvenz umgehen. Was mir aber durch die Forderung einer Krankenkasse in Höhe von ca. 120.000,- EUR zzgl Säumniszuschläge ca. 45.000,- EUR vom Hauptzollamt nicht mehr weiter möglich sein wird.
Ich bitte Sie -unter Berücksichtigung meiner erklärten Umstände- höflichts um eine Orientierung. Ich danke Ihnen schon jetzt von ganzem Herzen.
mfG
H. Huber
Hallo und guten Tag. Ich hoffe eine Antwort auf meine Frage zu bekommen. Ich bin seit 01/14 in Privatinsolvenz und vor 4 Monaten arbeitslos geworden. Familienstand getrennt lebend und 2018 wird die Scheidung erfolgen. Ist es mir erlaubt, notariellen Beurkundungen zugrundeliegende, aus der Scheidung, dann eventuelle Gelder zu behalten oder muss ich Diese komplett abführen.
Vielen Dank für eine Antwort lg
sehr geehrtes Team,
ich bin in der Privatinsolvenz und erhalte jetzt eine Rente von 791€, jetzt darf ich ja 450€ zu meiner Rente dazu verdienen. Da würde ich mit gesamt 1241€ über den Pfändungsfreibetrag kommen und es wären dann 102€ pfändbar. Ich betreue aber zusätzlich meine Pflegebedürftige Mutter die im Heim lebt, was ca 60km weiter von mir entfernt ist. Meine Frage ist jetzt darf ich meine Mutter als Unterhaltsberechtigte Person beantragen, damit ich den erhöhten Pfändungsfreibetrag bekomme?
Danke für ihre Bemühungen.
Hallo,
ich bin voll berufstätig und meine Partnerin ist frühberentet, arbeitet lediglich zusätzlich im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Als wir noch nicht zusammen wohnten, hat sie aufgrund der niedrigen Rente die Miete durch das Amt bezahlt bekommen. Als sie bei mir einzog, stellten wir einen Antrag auf einen Mietkostenzuschuss, der jedoch abgelehnt wurde, da ich zu viel verdienen würde und ich für sie aufkommen müsse, aufgrund eines eheähnlichen Verhältnisses. Meine Frage ist nun, ob meine Freundin eine unterhaltsberechtigte Person in dem Sinne darstellt, dass sie bei der Berechnung der Pfändungsgrenze Berücksichtigung findet.
Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung!
Hallo,
Ich habe ein privates Darlehen über 600€ von einem Familienmitglied erhalten.
Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensphase sondern noch im laufenden Verfahren, in dem die Insolvenzmasse heran gezogen wird.
Die 600€ habe ich auf mein P-Konto eingezahlt. (Der pfändungsfreie Betrag wurde aber auf dem Konto nicht dadurch überschritten.)
Wird der Insolvenzverwalter die 600€ nun in die Insolvenzmasse einfließen lassen?
Ist es überhaupt erlaubt, in meiner Situation (Laufendes Verfahren) ein kleines, geringes (und übrigens zinsloses) Darlehen von einem Familienmitglied zu erhalten?
Die Rückzahlung erfolgt in 20€ Raten an das Familienmitglied. Also durchaus abzahlbar vom pfändungsfreien Betrag, den ich monatlich habe. Ist deswegen trotzdem die Restschuldbefreiung in Gefahr? Kann ein Gläubiger diese 20€ Rate als Grund heranziehen, mir die Befreiung zu untersagen?
Ist dieses kleine Darlehen überhaupt derart relevant, dass ich es dem Insolvenzverwalter melden muss? Immerhin ist kein pfändbare Betrag über der Pfändungsfreigrenze auf dem Konto entstanden. Das kleine Darlehen von meiner Familie ist auch durchaus abzahlbar. Hier würde keine Verzögerung oder gar Ausfall der Rate entstehen.
Wie verhält sich das jetzt?
Hallo liebes Team,
ich habe eine unverfallbare Anwartschaft einer betrieblichen Altersvorsorge bei einer Unterstützungskasse für Krankenhäuser.
Jetzt könnte ich mit Eintritt ins Rentenalter mir diese Anwartschaft auszahlen lassen.Dafür gibt mir die Unterstützungskasse 2 Möglichkeiten. 1.Möglichkeit Auszahlung als Kapital also sofort die gesamte Summe von 9700€ oder 2.Möglichkeit diese Summe abzüglich Steuern als monatliche Rentenauszahlung das wären so ca 20-30€ auf 14Jahre hin. Jetzt befinde ich mich in der Privatinsolvenzphase Wohlverhaltensphase, das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen. Ich bekomme eine Rente von 791€ , jetzt meine Frage : Kann mir der Treuhänder, wenn ich mir die 9700€ von der betrieblichen Altersvorsorge als Kapital auszahlen lasse, mir etwas davon pfänden? bei einer monatlichen Auszahlung würde ja meine Rente von 791€ + 20-30€ Zusatzrente zusammengerechnet werden und ich wäre noch unter dem Pfändungsbetrag. Aber bei einer Kapitalauszahlung wie würde es da mit einer Pfändung aussehen?
Steuern muss ich ja bei beiden Auszahlungen zahlen.
Danke für ihre Auskunft

Die österreichische Fluggesellschaft Niki, Tochter der insolventen Air Berlin, musste nun ebenfalls aufgrund von Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Die schlechte Nachricht für Passagiere: Der Flugbetrieb wurde daraufhin mit sofortiger Wirkung eingestellt. Tausende Reisende können nun nicht den geplanten Flug antreten.
Die Pflicht zum Insolvenzantrag einer Kapitalgesellschaft tritt gemäß § 15a InsO dann ein, wenn neben Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keine Wahrscheinlichkeit mehr besteht, dass das Unternehmen fortgeführt werden kann. Dies war eingetreten, nachdem ein Übernahmeversuch von Niki durch die Lufthansa gescheitert war.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
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Die Fluggesellschaft Niki musste die Insolvenz anmelden.
Bei der Insolvenz der Muttergesellschaft Air Berlin verhinderte ein umstrittener Kredit der Bundesregierung in Höhe von 150 Millionen Euro, dass die Flugzeuge am Boden bleiben mussten. Kritiker vermuteten einen Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl. Niki-Kunden, die sich darauf verlassen hatten, ebenfalls nicht von einem “Grounding”, also dem Einstellen des Flugbetriebs betroffen zu sein, sitzen nun fest. Diese Kunden müssen sich nun andere Rückflüge suchen und diese aus eigener Tasche bezahlen. Ihre Rückzahlungsansprüche gegen Niki müssten aus der Insolvenzmasse bedient werden, doch die Insolvenzmasse dürfte bereits aufgebraucht sein. Somit können die Ansprüche gegen Niki faktisch nicht mehr durchgesetzt werden
Auch die Kunden, die bereits Tickets für Flüge in den kommenden Wochen und Monaten gebucht hatten, müssten ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden und können nicht mit einer Rückzahlung rechnen. Daher raten wir von dem Versuch ab, die Ansprüche auf diese Weise durchzusetzen. Reisende können aber noch hoffen. Es könnte sein, dass neben der Lufthansa ein anderer Interessent bereit ist, Niki zu übernehmen. In diesem Fall haftet der neue Inhaber gemäß § 25 HGB für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dann wären die Aussichten auf eine Entschädigung für die verfallenen Tickets gut. Allerdings war Lufthansa wohl der einzige ernsthafte Interessent. Andere Interessenten wie beispielsweise der ehemalige Rennfahrer und Airline-Gründer Niki Lauda wollen lieber das Insolvenzverfahren abwarten, um die Reste der Fluggesellschaft danach ohne die Verbindlichkeiten übernehmen zu können.
Die Niki Luftfahrtgesellschaft ist eine GmbH. Somit haftet anders als z.B. bei Schlecker der Geschäftsführer nicht mit seinem Privatvermögen, die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Pflicht zum Insolvenzantrag einer Kapitalgesellschaft ist in § 15a InsO geregelt. Die Insolvenzgründe Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit dürften bei Niki unstreitig vorliegen, seit die Muttergesellschaft Air Berlin insolvent ist. Allerdings konnte die Geschäftsführung bislang noch von einer positiven Fortführungsprognose für das Unternehmen ausgehen, da eine Übernahme durch Lufthansa in greifbarer Nähe schien. Lufthansa hatte während der Verhandlungen die Liquidität von Niki selbst sichergestellt. Erst nachdem die Übernahme gescheitert ist, besteht keine Aussicht mehr auf eine Fortführung des Unternehmens.
Dadurch gerät auch die Rückzahlung des Kredits der Bundesregierung an Air Berlin in Gefahr. Der Kaufpreis von rund 18 Millionen Euro für Niki wäre in die Insolvenzmasse von Air Berlin geflossen. Für den Fehlbetrag muss nun voraussichtlich der Steuerzahler aufkommen. Allerdings konnten dadurch die Air Berlin-Angestellten teilweise in Beschäftigung gehalten werden, wodurch wiederum Steuergelder eingespart wurden. Eine solche Aussicht besteht für die Angestellten von Niki nicht. Diese können höchstens zeitweise auf ein Insolvenzgeld hoffen.
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ich beabsichtige mir während der Wohlverhaltensphase im Bereich `Kryptowährungshandel
ein Depot anzulegen und aufzubauen. Solange ich keine Auszahlungen mache, muss ich das trotzdem beim Insolvenzverwalter angeben. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
