• Facebook
  • Linkedin
  • Twitter
  • Youtube
  • Instagram
  • Kanzlei
    • Team
    • Büros
      • Büros Köln
      • Büros Berlin
      • Büros Essen
      • Büro Frankfurt
      • Büro Hamburg
      • Büro München
      • Büro Wien
    • Presse und Publikationen
    • Karriere
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      Insolvenzrecht
    • Unternehmensrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Reputationsrecht
      • Vertragsrecht
      • Markenrecht
    • Weitere Tätigkeitsgebiete
      • Banken-, Versicherungs- und
        Schadensersatzrecht
      • Verkehrsrecht
      • Arbeitsrecht
      • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Suche
0221 – 6777 00 55
KRAUS GHENDLER
  • Büros
  • News
  • Videos
  • Forum
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      und Insolvenzrecht
    • Banken-, Versicherungs-
      und Schadensersatzrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verkehrsrecht
  • Gründung
    • Rechtsformen
      • GmbH gründen
      • UG gründen
      • GmbH-Holding gründen
      • UG-Holding gründen
      • gGmbH gründen
      • gUG gründen
      • Verein gründen
        • CSC gründen
      • AG gründen
      • GmbH & Co. KG gründen
      • UG & Co. KG gründen
      • GbR, OHG oder KG gründen
      • Einzelunternehmen gründen
    • Funktionen
      • vv Gesellschaft gründen
      • Tradinggesellschaft gründen
      • Familienstiftung gründen
      • Stiftung gründen
      • Familiengesellschaft gründen
        • Familien GmbH gründen
        • Familien Holding gründen
      • Immobiliengesellschaft gründen
      • Baugemeinschaft gründen
      • Betriebsstätte gründen
      • Zweigniederlassung gründen
      • Auffanggesellschaft gründen
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
      • Unternehmen online gründen
      • Kosten
      • Transparenzregister
      • Mit Auslandsbezug gründen
      • Geschäftsführervertrag
      • Gesellschafterbeschluss
  • Umwandlung
    • Umwandlung
      • Einzelunternehmen in GmbH
        umwandeln
      • Einzelunternehmen in Holding
        umwandeln
      • GmbH oder UG in Holding
        umwandeln
      • GbR oder OHG in GmbH oder Holding
        umwandeln
      • Einzelunternehmen in GmbH & Co KG
        umwandeln
      • Verein in gGmbH
        umwandeln
      • UG in GmbH
        umwandeln
      • Einzelunternehmen in
        GmbH oder Holding einbringen
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
      • Methoden
      • Unternehmen umwandeln
  • Marke &
    Design
    • Markenameldung
      • DE Marke anmelden
      • EU Marke anmelden
      • IR Marke anmelden
    • Designanmeldung
      • DE Design anmelden
      • EU Design anmelden
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
      • Marke online anmelden
      • Kosten
      • Markenüberwachung
  • AGB &
    Vertrag
    • AGB
      • Android oder iPhone App AGB
      • Dienstleister AGB
      • Coaching AGB
      • Agentur AGB
      • Händler AGB
      • Onlineshop AGB
      • Handwerker AGB
      • IT Firmen AGB
      • Personalvermittler AGB
      • Vermittlungsportal AGB
      • AGB erstellen
      • AGB prüfen
    • Verträge
      • Stille Beteiligung erstellen
      • Partiarisches Darlehen erstellen
      • Treuhandvertrag erstellen
      • Beteiligungsvertrag erstellen
      • VSOP erstellen
      • Geschäftsführervertrag erstellen
      • Arbeitsvertrag erstellen
      • Freier Mitarbeiter Vertrag erstellen
      • NDA erstellen
      • Dienstleistervertrag erstellen
      • Softwarevertrag erstellen
      • Vertrag erstellen
      • Vertrag prüfen
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
  • Bewertungs-
    löschung
    • Portale
      • Google Bewertung
      • Jameda Bewertung
      • Kununu Bewertung
      • Trustpilot Bewertung
      • MyHammer Bewertung
      • Facebook Bewertung
      • Ebay Bewertung
    • Branchen
      • Ärztebewertung
      • Hotelbewertung
      • Restaurantbewertung
    • Mehr
      • Löschbarkeit Bewertung
        kostenfrei online prüfen
      • Kosten
      • Negative Bewertung
  • Pflichten-
    outsourcing
    • Lohnabrechnung
    • Jahresabschluss
    • Buchhaltung
    • Externer
      Datenschutzbeauftragter
  • Beendung
    • GmbH beenden
    • UG beenden
    • GmbH & Co. beenden
    • UG & Co. beenden
    • Firma eines e. K. beenden
    • Durch Umwandlung beenden
    • Mehr
      • Unternehmen online beenden
      • Kosten
  • Menü

Archiv für die Kategorie: Insolvenzrecht

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht

13 Gründe für die Insolvenz von Unternehmen

7. Dezember 2017/2 Kommentare/in Gründungsberatung, Regelinsolvenz /von Dr. V. Ghendler
  • Insolvenz von Unternehmen

    13 Gründe warum Unternehmen insolvent werden

    Selbstständigkeit fortführen ✓ Restschuldbefreiung in 3, 5 oder 6 Jahren ✓ Pfändungsschutz ✓ Fachanwalt für Insolvenzrecht ✓

    Bild Restschuldbefreiung
Telefonische Erstberatung

KOSTENFREI UND UNVERBINDLICH

0221 – 6777 00 55

 
↪ Oder direkt Erstberatungstermin online reservieren

Warum Firmen insolvent werden

Wir beraten Mandanten in den Feldern Unternehmensgründung und Insolvenzrecht. Die langjährige Erfahrung hat uns gelehrt, dass viele UG und GmbH Insolvenzen vermeidbar sind. Wenn Gründer sich gleich von Anfang an durch uns beraten lassen, können wir sie auf viele typische Fehler vorbereiten und diese vermeiden.

Zugleich lässt sich sagen, dass selten nur ein einzelner Faktor allein ausschlaggebend für finanzielle Probleme und die Insolvenz einer Gesellschaft ist. Oft sind es mehrere Gründe, die einen langsamen oder schlagartigen Absturz der Firma zur Folge haben. Mit jedem der folgenden 13 Faktoren für eine Insolvenz, der auf eine Gesellschaft zutrifft, steigt das Risiko einer Insolvenz stark an. Die 13 identifizierten Gründe, die zur Insolvenz führen, sind aus einer Studie des “Zentrum für Insolvenz und Sanierung” der Universität Mannheim entnommen. Sie basieren auf der Einschätzung von Insolvenzverwaltern.

Erfolg sicherstellen und Unternehmensinsolvenz vermeiden

Natürlich ist die Liste nur ein erster Anhaltspunkt, denn für jede Branche und jedes Unternehmen gelten individuelle Spielregeln. Diesem Umstand tragen wir Rechnung, indem wir bei einer Gründungsberatung umfassend und individuell mit Ihnen die Wahl der Rechtsform, die Erstellung des Gesellschaftsvertrags und weitere grundlegende Fragen der Selbstständigkeit besprechen. Für Gründer sowie für Betreiber eines laufenden Unternehmens bieten wir umfangreiche Beratungsleistungen an. Stellen Sie sich dennoch beim Lesen der Liste ganz objektiv die Frage, ob Ihr Unternehmen in diesen Faktoren optimiert werden kann oder ob Sie die jeweiligen Punkte für sich bestmöglich gelöst haben und somit ausschließen können.


Inhalt dieser Seite:

  • Wenn Firmen insolvent werden
  • Fehlendes Controlling
  • Kapitallücken
  • Unzureichendes Forderungsmanagement
  • Mängel beim Führungsstil
  • Kommunikationsprobleme
  • Investitionsfehler
  • Falsche Produktionsplanung
  • Falsche Prioritätensetzung
  • Verändertes Marktumfeld
  • Egozentrischer Blickwinkel
  • Kurzfristige Entscheidungen
  • Fehler im Personalmanagement
  • Unkontrollierte Expansion
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


Schuldenanalyse vom Fachanwalt



✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

Über


20.000

geprüfte Fälle


Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

Offene Fragen? – Einfach anrufen:



0221 – 6777 00 55



(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

1. Fehlendes Controlling

Das Controlling, also die Planung, Koordination und Steuerung der Unternehmensabläufe wird von vielen Gründern vernachlässigt, insbesondere wenn diese vom Tagesgeschäft ausgelastet sind. Hier hilft die regelmäßige Formulierung von klaren Zielen hinsichtlich Zeitraum, Aufwand (Kostenrechnung) und Qualität der Ergebnisse. Die definierten Ziele sollten

  • spezifisch, das heißt eindeutig sein,
  • objektiv messbar sein,
  • einen Anreiz bieten, das Ziel zu erreichen, beispielsweise finanziell,
  • realistisch umsetzbar sein
  • und einen klaren Zeitraum bis zur Zielerreichung vorsehen.

Stellen Sie also Ziele auf und überprüfen regelmäßig, ob Sie auf dem geplanten Weg dorthin sind oder sich in einer Sackgasse befinden.

2. Lücken in der Unternehmensfinanzierung

Die Finanzierung des Unternehmens mit Kapital ist von Beginn an ein entscheidendes Thema für Gründer. Finanzierung mit Fremdkapital über Bankkredite kann hohe Belastungen durch Zinszahlungen zur Folge haben, gerade wenn Ihre Bonität gering ist. Finanzierung durch den Verkauf von Anteilen hingegen kann die Gesellschafterstruktur durcheinanderbringen und wichtige Entscheidungen erschweren. Behalten Sie stets Ihre Liquidität im Auge und informieren Sie sich über alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Mezzanine-Kapital.


3. Unzureichendes Forderungsmanagement

Sollten Ihre Kunden eine halbherzige Zahlungsmoral aufweisen, stellen Sie da keine Ausnahme dar. Immer mehr Betreiber vor allem im Online-Handel, aber auch in anderen Geschäftsfeldern berichten von langen Wartezeiten auf Geldeingänge. Dies kann die Liquidität und somit die Existenz eines kleinen oder auch mittelgroßen Unternehmens ernsthaft gefährden. Wenn Sie Ihren Kunden ein Zahlungsziel gewähren, sollten Sie also auch ein vorausschauendes Forderungsmanagement betreiben. Beispielsweise entsprechende Regelungen wie ein Eigentumsvorbehalt in den AGB können Ihnen hier mehr Sicherheit bieten.

4. Mängel beim Führungsstil

Der Führungsstil der Geschäftsführer und leitenden Mitarbeiter wirkt sich unmittelbar auf die Produktivität der Mitarbeiter aus. Vor allem ein zu rigider Führungsstil, in dem der Vorgesetzte selbst kleinste Prozesse des Angestellten kontrollieren und beeinflussen will, lässt Enthusiasmus, Kreativität und Motivation im Keim ersticken. Ein mangelhafter Führungsstil vergiftet die Atmosphäre im Unternehmen. Auch ein zu legerer Führungsstil kann sich negativ auswirken. Gute Führung kann dagegen ein Ansporn für Höchstleistungen sein.
Allerdings fällt es vielen leitenden Angestellten schwer, ihren eigenen Führungsstil objektiv zu kritisieren. Analysieren Sie daher die Performance Ihrer Angestellten und lassen Sie diese gegebenenfalls anonym ihre Meinung zu den Führungskräften und dem Klima im Unternehmen abgeben.

5.Kommunikationsprobleme

Fehler in der Kommunikation hat jeder schon mal gemacht. Aber gerade in Unternehmen sollte dies möglichst vermieden werden.

Kommunikation ist der Schlüssel für die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche des Unternehmens. Informationen und Know-how sollten zwischen den Abteilungen weitergegeben werden. Jeder Mitarbeiter sollte seine Ansprechpartner kennen und regelmäßig Fragen stellen und Anregungen geben dürfen. Noch wichtiger ist die externe Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Informieren Sie stets rechtzeitig bei Veränderungen, Verzögerungen oder Problemen. Erfragen Sie außerdem regelmäßig die Kundenzufriedenheit, diese Informationen können entscheidend sein.


Schuldenanalyse vom Fachanwalt



✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

Über


20.000

geprüfte Fälle


Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

Offene Fragen? – Einfach anrufen:



0221 – 6777 00 55



(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

6. Investitionsfehler

Investitionen bedeuten ein Risiko, sind aber notwendig für Wachstum und Innovation. Die entscheidenden Faktoren sind Investitionsvolumen und -zeitpunkt. Um die richtige Investition zur richtigen Zeit tätigen zu können, brauchen Sie neben dem unternehmerischen Gespür vor allem Informationen. Kleine Unternehmen haben oft nicht die Mittel, um umfangreiche Marktforschung zu betreiben. Doch Marktanalysen und Kundenumfragen sind ohne größeren Aufwand durchführbar. Außerdem sollten Sie vor einer größeren Investition auch die Möglichkeit einer Miete statt eines Kaufs in Betracht ziehen, um Ihre Liquidität nicht zu beeinträchtigen.

7. Falsche Produktionsplanung

Eine falsche Produktions- oder Dienstleistungsplanung hat stark negative Auswirkungen, in erster Linie eine zu geringe Auslastung. Grund dafür ist oftmals eine fehlende Marktbeobachtung oder ausbleibende Reaktion auf Trends in der Absatzentwicklung. Ein Unternehmen mit schlecht organisierten Produktionsabläufen setzt oftmals auf veraltete Technologien und Anlagen und stellt daher unterlegene oder überteuerte Produkte her. Im Dienstleistungsbereich spiegelt sich dies in zu hohen Personalkosten wider. Achten Sie darauf, ein ausgewogenes Sortiment anzubieten, in dem Ihre “Cash Cows” nicht zu viele schwache Produkte subventionieren müssen.

8. Falsche Prioritätensetzung

Für ein erfolgreiches Unternehmen ist es wichtig, dass die Hauptmotivation im Unternehmenswohl liegt. Ihre persönlichen und die Unternehmensziele sollten übereinstimmen. Persönliche Konflikte zwischen Gesellschaftern können dem Unternehmen stark schaden. Achten Sie daher auf eine vorausschauende Gestaltung des Gesellschaftsvertrags. Kurzfristige Planung sollte wenn möglich immer mit der strategischen Zielsetzung übereinstimmen. Werfen Sie Grundsätze nicht über Bord, um einzelne, wenn auch wichtige Kunden zufriedenzustellen. Stellen Sie sich vor jeder Entscheidung die Frage, welche Lösung Sie Ihrem langfristigen Unternehmensziel näherbringt.


Schuldenanalyse vom Fachanwalt



✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

Über


20.000

geprüfte Fälle


Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

Offene Fragen? – Einfach anrufen:



0221 – 6777 00 55



(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

9. Verändertes Marktumfeld

Veränderung ist im Geschäftsleben allgegenwärtig. Viele Unternehmer reagieren zu spät auf ein verändertes Marktumfeld, beispielsweise die Herausforderungen der Globalisierung und Digitalisierung. Die Digitalisierung bietet vielen Händlern auch große Chancen, beispielsweise durch Online-Shops und Verkaufsportale. Wichtig ist, dass Ihre Produkte die Kundenbedürfnisse optimal befriedigen. Haben Sie daher stets ein offenes Ohr für die Wünsche der Kunden und passen Sie Ihre Preis- und Produktpolitik den aktuellen Gegebenheiten an.

10. Egozentrischer Blickwinkel

Gründer und Unternehmer verlieren oft bei der Vielzahl der zu treffenden Entscheidungen den Blick für das Wesentliche. Bei insolventen Unternehmen herrscht bis zum Schluss oftmals ein Gefühl der Omnipotenz der handelnden Personen. Sie sind als Unternehmer nicht allwissend, das müssen Sie auch gar nicht sein. Wichtig ist die Fähigkeit, delegieren zu können und Ihren Mitarbeitern zu vertrauen. Erfolgreiche Unternehmer entwickeln eine Intuition, welche Aussagen von Mitarbeitern und Kunden wichtig sind und welchen sie trauen können. Ein egozentrischer Blickwinkel versperrt den Blick für Gefahren und Chancen.

11. Kurzfristige Entscheidungen statt strategischer Planung

In insolventen Unternehmen gab es oftmals keine vom Tagesgeschäft freigestellte Person, die strategische Überlegungen anstellen und sie mit der Geschäftsführung besprechen kann. Entscheidungen werden dann oft im Sinne kurzfristiger Erfolge getroffen, sind aber nicht nachhaltig und auf lange Sicht eher schädlich. Beispielsweise ein Wechsel des Lieferanten führt kurzfristig zu großem Aufwand, wenn eingespielte Lieferprozesse umgestellt werden müssen. Langfristig kann aber eine große Ersparnis daraus folgen. Scheuen Sie also keinen Aufwand, wenn Sie der Meinung sind, damit langfristige positive Resultate erzielen zu können. Wenn kurzfristige Entscheidungen aus finanziellen Erwägungen heraus getroffen werden müssen ist dies ein Zeichen für zu geringe Liquidität und Finanzierungsprobleme.


Schuldenanalyse vom Fachanwalt



✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

Über


20.000

geprüfte Fälle


Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

Offene Fragen? – Einfach anrufen:



0221 – 6777 00 55



(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

12. Fehler im Personalmanagement

Viele Fehler, die zur Insolvenz des Unternehmens führen, werden in der Personalplanung gemacht. Beispielsweise sollte der Personalbestand auch die Umsatzzahlen widerspiegeln, das heißt bei Umsatzrückgängen sollten Sie flexibel reagieren können. Hierfür sind beispielsweise Verträge mit freien Mitarbeitern geeignet. Geringe Mitarbeitermotivation und Konflikte untereinander sind weitere Ursachen, die dem Unternehmen schaden. Fehlende Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen führt oft zu einem hohen Krankenstand. Dem kann durch aufmerksame Personalpolitik vorgebeugt werden. Auch zu viele Wechsel in der Führungsebene schaffen Unsicherheit bei den Mitarbeitern. Stellen Sie daher die richtigen Anforderungen an neu eingestellte Mitarbeiter und vermeiden Sie häufige Wechsel in Unternehmensbereichen, die für Investoren, Anlegern oder Kunden von Interesse sind.

13. Unkontrollierte Expansion

Bei der Expansion und Investition werden häufig Fehler gemacht. Diese sind außerdem oft folgenschwer. Zu geringe Investitionen führen zu veralteten Produkten und Dienstleistungen, die sich nicht verkaufen lassen. Voreilige Investitionen erhöhen die Kosten und machen die Produkte daher ebenfalls unverkäuflich. Achten Sie auch auf angepasste Vertriebswege und schätzen Sie Währungsrisiken und Risiken von Kooperationen und Beteiligungen richtig ein. Lassen Sie sich wenn nötig eine Einschätzung von Unternehmensberatern geben, bevor Sie mit einem Unternehmen kooperieren oder sich daran beteiligen.


Schuldenanalyse vom Fachanwalt



✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

Über


20.000

geprüfte Fälle


Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

Offene Fragen? – Einfach anrufen:



0221 – 6777 00 55



(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)


Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “13 Gründe für die Insolvenz von Unternehmen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


The last comment and 2 other comment(s) need to be approved.

Das könnte Sie auch interessieren:
  • GmbH gründen: Unsere Leistungen im Überblick
  • UG Insolvenz - Alles was Sie wissen müssen
  • Vorinsolvenzliche Sanierung Ihrer Gesellschaft

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-12-07 17:46:312019-09-03 12:44:4613 Gründe für die Insolvenz von Unternehmen

Privatinsolvenz und Studium

2. Dezember 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Hallo, ich mache seit September diesen Jahres ein Fernstudium (berufsbegleitend), dieses dauert 1 1/2 Jahre. Jetzt habe ich die Berechnung nach Antrag auf Förderung bekommen und in diesem steht drin das ich von der KfW ein Schreiben bekomme mit Antrag auf Bafög -> Darlehen. Darf ich dies im Sinne des Studiums überhaupt beantragen und bekommen?! Oder laufe ich Gefahr dass das Insolvenzverfahren beendet wird?! Freue mich auf Antwort!

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-12-02 11:00:432017-12-02 11:00:43Privatinsolvenz und Studium

Unterhalt

2. Dezember 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage ist, kann ein Insolvenzverwalter anordnen das der Partner nicht mehr Unterhaltspflichtig ist oder nicht? Oder entscheidet das Insolvenz Gericht darüber, auf Antrag des Insolvenzverwalters? Muss ein rechtskräftiges Urteil vorliegen?
MfG andi910

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-12-02 10:22:322017-12-02 10:22:32Unterhalt

Überzahlung, Betrag wird nicht vom Insolventsverwalter zurückgezahlt

1. Dezember 2017/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Krause,

Folgendes Problem:

seit August 2015 befinde ich mich in der Privatinsolvenz.
Die Verfahrenskosten wurden bezahlt.
Pfändbare Beträge werden von meinem Arbeitgeber monatlich an den vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter abgeführt.
Beispiel an der Abrechnung Nov. 2016( bei Steuerklasse 5 ohne Kinder RK)

Gehalt 3.000,00€
Weihnachtsgeld 300,00€
PKW Km Geld 0.30€/Km 237,60€
Fahrgeld pausch verst. 117,60€

Gesamt brutto 3.655,20€
Netto 1.989,19€

Netto nach meiner Interprtation

netto 1.989,19€

PKW Km Geld 0.30€/Km – 237,60€
Weinhnachtsgeld netto – 213,87€ ( da unter 500,00 € )

bereinigtes Nettoeinkommen 1.537,72€

Nach Tabelle 2015/2017 ergibt sich ein an den Insolventsverwaltrer abzuführender Betrag von 347,28€

Es liegt ein rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts vor, hieraus ergeht das sich das pfändungsfrei zu belassene Arbeitseinkommen um monatlich 320,00 € erhöht.

Ich gehe davon aus, dass der abzuführende Betrag unter Berücksichtigung des Beschluss wie folgt berechnet wird.

347,28- 320,00

Somit wäre ein Betrag von 27,28€ abzuführen.

Tatsächlich werden 389,28 abgeführt.
Aufgrund unterschiedlicher monatlicher Gehaltsabrechnungen ergibt sich nun ein für mich nachteiliger Betrag von 1.523,00€.

Dieser Betrag wird nicht vom Insolventsverwalter zurückgezahlt, vielmehr hat man mir

2 Möglichkeiten eingeräumt…

1. das Geld mit der Option nach 3 bzw. 5 Jahre aus dem Verfahren zu kommen als Guthaben stehen zu lassen.

2. unter Berücksichtigung des richtigen Betrages das Guthaben monatlich auf-brauchen.
Beide Möglichkeiten kommen für mich nicht in Frage.Aber bleibt mir eine Wahl.?

Meine Vorstellung, die Überzahlung auszugleichen und monatliche Beträge unter Berücksichtigung der Freibeträge
monatlich abzuführen ( zwischen 30-50 €/ Monat ) wird nicht berücksichtigt.

Meine Frage nun,

Wie berechnet sich in meinem Fall der abzuführende Betrag

Unter Berücksichtigung der Freibeträge

a) Weihnachtgeld

b) Urlaubsgeld

c) Überstunden

d) Km Geld 0,30€

e) Fahrgeld pausch. versteuert

Eine evtl. arbeitsplatzgefährdende Diskussion mit meinem Arbeitgeber möchte ich nach Möglichkeit vermeiden.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-12-01 16:44:172017-12-01 16:44:17Überzahlung, Betrag wird nicht vom Insolventsverwalter zurückgezahlt

Fragebogen Wohverhaltensperiode , Verdienst der Ehefrau und letzte Abtretung

30. November 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Hallo,
ich (verh. 1 Kind) befinde mich seit sep 2012 in PI und seit Feb. 2015 in der Wohlverhaltensphase. Nun habe ich den ersten Fragebogen zu meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten. Hatte ich seit Feb 2015 nur “Glück” oder hätte ich mich in der Zwischenzeit von selbst bei meinem Treuhänder melden müssen?
Seit kurzem hat meine Ehefrau wieder eine Anstellung und verdient dabei ca 900 Euro Netto. Im Fragebogen ist auch die Frage nach dem Nettoverdienst meiner Frau. Ist damit zu rechnen dass meine Ehefrau dadurch aus der Unterhaltspflicht fällt. Oder hätte ich in der Wohlverhaltensphase diese Anderung von mir aus mitteilen müssen?
Die Abtretung läuft bis etwa Mitte Sep 2018. Der September Lohn wird mir am 30. sep ausgezahlt – also nach Ablauf der Abtretung. Bedeutet dies dass beid er Lohnabrechnung vom Spet 2018 nicht mehr gepfändet werden darf?

Mit feundlichen Grüssen
Der Pleitegeier

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-11-30 19:26:382017-11-30 19:26:38Fragebogen Wohverhaltensperiode , Verdienst der Ehefrau und letzte Abtretung

Pfändung

30. November 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Guten Tag, ich habe 30000 € Schulden und habe eine Privat Insolvenz am laufen, Monatlich werden mir ca 450 € gepfändet. Das sind in 3 Jahren 16200€ , wenn aber nur 35% des Schulden Betrags gepfändet werden, sind dann 16200 nicht zuviel? Wird dann schon vor den 3 Jahren aufgehört zu pfänden, wenn die 35% der Schulden zurück gezahlt sind?

MfG
Ronny

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-11-30 17:41:032017-11-30 17:41:03Pfändung

Insolvenz/ Freibetrag

29. November 2017/2 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Hallo,
vielleicht können Sie mir helfen.
Ich bin in der Privatinsolvenz und habe 2 Kinder. Ein Kind lebt bei mir mit der leiblichen Mutter, dass andere ebenfalls bei ihrer Mutter.
Nun schreibt mir meine Insolvenzbetreuerin plötzlich, dass das Kind, was nicht in meinem Haushalt lebt nur noch zu 50% bei dem unpfändbaren Einkommen eine Rolle spielt. D.h. ich hätte nicht mehr 2 Kinder, sondern nur noch 1,5 die bei der Berechnung des nicht pfändbaren Einkommens eine Rolle spielen. Begründung, meine Unterhaltszahlung wären ja auch nur 50% des Unterhalts welcher dem Kind zusteht und die andere Hälfte wird ja durch die Mutter in Form von Unterkunft, Naturalien, etc. geleistet.
Kann die das einfach so bestimmen?
Die letzten 4 Jahre war es ja auch anders, jetzt plötzlich soll ich was unterschreiben, dass diese Sache bestätigt.

Vielen Dank vorab.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-11-29 15:27:172017-11-29 15:27:17Insolvenz/ Freibetrag

Schulden/Inkasso

29. November 2017/1 Kommentar/in Schuldnerberatung /von Frage Steller

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund längerer Krankheit, und teilweise unberechtigte Forderungen von Inkassounternehmen bin ich in die Schuldenfalle geraten. Trotz bemühen um Ratenzahlungen und Abwehr der unberechtigten Forderungen ist es mir kaum noch möglich von meinem Gehalt zu leben. Zwei Inkassounternehmen haben bereits Rechtsanwälte beauftragt.
Des Weiteren ist noch zu erwähnen das mindestens 2 Unterhaltsberechtigte Personen existieren, ist es richtig das bei einem Gehalt von um die 1980€ nur 70€ gepfändet werden können?

Mit freundlichem Gruß

Christoph Hübner

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-11-29 09:49:092017-11-29 09:49:09Schulden/Inkasso

Insolvenzantrag

28. November 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Kann ich erneut einen Insolvenzantrag ,der erste Insolvenzantrag ist gescheitert in 2011 zu diesem Zeitpunkt gab es einen Menge Probleme ,so das dieser nach einem halben Jahr schon gescheitert ist.
Nun lebe ich getrennt von meiner Frau,und beabsichtige einen neuen Antrag zustellen.
Ist das möglich und wie hoch sehen sie den erfolg.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-11-28 17:28:472017-11-28 17:28:47Insolvenzantrag

P-Konto

28. November 2017/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Guten Tag.
Ich hätte eine Frage zu meinem P-Konto.
Mein Insolvenzverfahren läuft seit einem Jahr. Kann ich mein p-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln? Mein Arbeitgeber überweist ja jedes Monat den Pfändungsbetrag. Aber durch das p-konto komme ich an das restliche Geld was über dem Freibetrag liegt nicht ran.
MfG

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-11-28 11:34:082017-11-28 11:34:08P-Konto
Seite 166 von 304«‹164165166167168›»
Kostenrechner

Kosten der anwaltlichen Begleitung. Auf Basis von Beratungshilfe bereiten wir Ihre Entschuldung kostenlos vor.

0,- €

Unsere Preise enthalten die MwSt.
Pfändungsrechner

Zufriedene Mandanten

Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS - GHENDLER - RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

So gehen wir für Sie vor
  1. Ausführliche Erstberatung kostenfrei / ohne Wartezeit
  2. Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern
  3. Ihre Entschuldung durch Vergleich oder Insolvenz
Unsere Prinzipien
  1. Anwaltliche Gewähr - Wir gewähren Ihnen anwaltliche Hilfe, bis Sie Ihr Ziel erreichen - zu einem Festpreis
  2. Vergleich vor Insolvenz - Wir geben alles, um einen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu erreichen
  3. Preistransparenz - Unsere Preise sind Festpreise incl. MwSt., die auch bei erhöhtem Arbeits- und Beratungsaufwand gleich bleiben
  4. Vier-Augen-Prinzip - Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen schützen wir Sie vor einer Versagung der Restschuldbefreiung
  5. Schnelligkeit - Eine Wartezeit sehen wir nicht vor
Aktuelle Beiträge
  • Fälschungssichere P-Konto-Bescheinigungen durch neue Sicherheitsfunktion17. Mai 2023 - 10:51
  • Gründe für Schulden – Die Unterschiede zwischen Jung und Alt4. Juni 2019 - 17:27
  • Schuldneratlas 2018 – Immer mehr Deutsche sind überschuldet5. Dezember 2018 - 12:05
  • Schuldenampel – Das sind die Kennzeichen für Überschuldung5. November 2018 - 16:43
Anwaltliche Erstberatung

Kostenfrei

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Schnellnavigation

    • Kontakt
    • Büros
    • Stellenangebote
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung

    Insolvenzrecht

    • Privatinsolvenz
    • Regelinsolvenz
    • Außergerichtlicher Vergleich
    • Insolvenzplan
    • P-Konto
    • GmbH Insolvenz
    • Übersicht Insolvenzrecht

    Unternehmensrecht

    • GmbH Gründung
    • UG Gründung
    • GmbH Beendung
    • UG Beendung
    • DE Markenanmeldung
    • Bewertungsentfernung
    • Übersicht Unternehmensrecht

    Mitgliedschaften

    Kontakt

    Telefon: 0221 – 6777 00 55
    E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de

    Social Media

    YouTube
    Twitter
    Facebook
    Instagram

    Hinweis

    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,  GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

    © Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei
    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei 3228 Bewertungen auf ProvenExpert.com
    Nach oben scrollen