13 Gründe warum Unternehmen insolvent werden
Selbstständigkeit fortführen ✓ Restschuldbefreiung in 3, 5 oder 6 Jahren ✓ Pfändungsschutz ✓ Fachanwalt für Insolvenzrecht ✓

Wir beraten Mandanten in den Feldern Unternehmensgründung und Insolvenzrecht. Die langjährige Erfahrung hat uns gelehrt, dass viele UG und GmbH Insolvenzen vermeidbar sind. Wenn Gründer sich gleich von Anfang an durch uns beraten lassen, können wir sie auf viele typische Fehler vorbereiten und diese vermeiden.
Zugleich lässt sich sagen, dass selten nur ein einzelner Faktor allein ausschlaggebend für finanzielle Probleme und die Insolvenz einer Gesellschaft ist. Oft sind es mehrere Gründe, die einen langsamen oder schlagartigen Absturz der Firma zur Folge haben. Mit jedem der folgenden 13 Faktoren für eine Insolvenz, der auf eine Gesellschaft zutrifft, steigt das Risiko einer Insolvenz stark an. Die 13 identifizierten Gründe, die zur Insolvenz führen, sind aus einer Studie des “Zentrum für Insolvenz und Sanierung” der Universität Mannheim entnommen. Sie basieren auf der Einschätzung von Insolvenzverwaltern.
Natürlich ist die Liste nur ein erster Anhaltspunkt, denn für jede Branche und jedes Unternehmen gelten individuelle Spielregeln. Diesem Umstand tragen wir Rechnung, indem wir bei einer Gründungsberatung umfassend und individuell mit Ihnen die Wahl der Rechtsform, die Erstellung des Gesellschaftsvertrags und weitere grundlegende Fragen der Selbstständigkeit besprechen. Für Gründer sowie für Betreiber eines laufenden Unternehmens bieten wir umfangreiche Beratungsleistungen an. Stellen Sie sich dennoch beim Lesen der Liste ganz objektiv die Frage, ob Ihr Unternehmen in diesen Faktoren optimiert werden kann oder ob Sie die jeweiligen Punkte für sich bestmöglich gelöst haben und somit ausschließen können.
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Das Controlling, also die Planung, Koordination und Steuerung der Unternehmensabläufe wird von vielen Gründern vernachlässigt, insbesondere wenn diese vom Tagesgeschäft ausgelastet sind. Hier hilft die regelmäßige Formulierung von klaren Zielen hinsichtlich Zeitraum, Aufwand (Kostenrechnung) und Qualität der Ergebnisse. Die definierten Ziele sollten
Stellen Sie also Ziele auf und überprüfen regelmäßig, ob Sie auf dem geplanten Weg dorthin sind oder sich in einer Sackgasse befinden.
Die Finanzierung des Unternehmens mit Kapital ist von Beginn an ein entscheidendes Thema für Gründer. Finanzierung mit Fremdkapital über Bankkredite kann hohe Belastungen durch Zinszahlungen zur Folge haben, gerade wenn Ihre Bonität gering ist. Finanzierung durch den Verkauf von Anteilen hingegen kann die Gesellschafterstruktur durcheinanderbringen und wichtige Entscheidungen erschweren. Behalten Sie stets Ihre Liquidität im Auge und informieren Sie sich über alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Mezzanine-Kapital.
Sollten Ihre Kunden eine halbherzige Zahlungsmoral aufweisen, stellen Sie da keine Ausnahme dar. Immer mehr Betreiber vor allem im Online-Handel, aber auch in anderen Geschäftsfeldern berichten von langen Wartezeiten auf Geldeingänge. Dies kann die Liquidität und somit die Existenz eines kleinen oder auch mittelgroßen Unternehmens ernsthaft gefährden. Wenn Sie Ihren Kunden ein Zahlungsziel gewähren, sollten Sie also auch ein vorausschauendes Forderungsmanagement betreiben. Beispielsweise entsprechende Regelungen wie ein Eigentumsvorbehalt in den AGB können Ihnen hier mehr Sicherheit bieten.
Der Führungsstil der Geschäftsführer und leitenden Mitarbeiter wirkt sich unmittelbar auf die Produktivität der Mitarbeiter aus. Vor allem ein zu rigider Führungsstil, in dem der Vorgesetzte selbst kleinste Prozesse des Angestellten kontrollieren und beeinflussen will, lässt Enthusiasmus, Kreativität und Motivation im Keim ersticken. Ein mangelhafter Führungsstil vergiftet die Atmosphäre im Unternehmen. Auch ein zu legerer Führungsstil kann sich negativ auswirken. Gute Führung kann dagegen ein Ansporn für Höchstleistungen sein.
Allerdings fällt es vielen leitenden Angestellten schwer, ihren eigenen Führungsstil objektiv zu kritisieren. Analysieren Sie daher die Performance Ihrer Angestellten und lassen Sie diese gegebenenfalls anonym ihre Meinung zu den Führungskräften und dem Klima im Unternehmen abgeben.

Fehler in der Kommunikation hat jeder schon mal gemacht. Aber gerade in Unternehmen sollte dies möglichst vermieden werden.
Kommunikation ist der Schlüssel für die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche des Unternehmens. Informationen und Know-how sollten zwischen den Abteilungen weitergegeben werden. Jeder Mitarbeiter sollte seine Ansprechpartner kennen und regelmäßig Fragen stellen und Anregungen geben dürfen. Noch wichtiger ist die externe Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Informieren Sie stets rechtzeitig bei Veränderungen, Verzögerungen oder Problemen. Erfragen Sie außerdem regelmäßig die Kundenzufriedenheit, diese Informationen können entscheidend sein.
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Investitionen bedeuten ein Risiko, sind aber notwendig für Wachstum und Innovation. Die entscheidenden Faktoren sind Investitionsvolumen und -zeitpunkt. Um die richtige Investition zur richtigen Zeit tätigen zu können, brauchen Sie neben dem unternehmerischen Gespür vor allem Informationen. Kleine Unternehmen haben oft nicht die Mittel, um umfangreiche Marktforschung zu betreiben. Doch Marktanalysen und Kundenumfragen sind ohne größeren Aufwand durchführbar. Außerdem sollten Sie vor einer größeren Investition auch die Möglichkeit einer Miete statt eines Kaufs in Betracht ziehen, um Ihre Liquidität nicht zu beeinträchtigen.
Eine falsche Produktions- oder Dienstleistungsplanung hat stark negative Auswirkungen, in erster Linie eine zu geringe Auslastung. Grund dafür ist oftmals eine fehlende Marktbeobachtung oder ausbleibende Reaktion auf Trends in der Absatzentwicklung. Ein Unternehmen mit schlecht organisierten Produktionsabläufen setzt oftmals auf veraltete Technologien und Anlagen und stellt daher unterlegene oder überteuerte Produkte her. Im Dienstleistungsbereich spiegelt sich dies in zu hohen Personalkosten wider. Achten Sie darauf, ein ausgewogenes Sortiment anzubieten, in dem Ihre “Cash Cows” nicht zu viele schwache Produkte subventionieren müssen.
Für ein erfolgreiches Unternehmen ist es wichtig, dass die Hauptmotivation im Unternehmenswohl liegt. Ihre persönlichen und die Unternehmensziele sollten übereinstimmen. Persönliche Konflikte zwischen Gesellschaftern können dem Unternehmen stark schaden. Achten Sie daher auf eine vorausschauende Gestaltung des Gesellschaftsvertrags. Kurzfristige Planung sollte wenn möglich immer mit der strategischen Zielsetzung übereinstimmen. Werfen Sie Grundsätze nicht über Bord, um einzelne, wenn auch wichtige Kunden zufriedenzustellen. Stellen Sie sich vor jeder Entscheidung die Frage, welche Lösung Sie Ihrem langfristigen Unternehmensziel näherbringt.
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Veränderung ist im Geschäftsleben allgegenwärtig. Viele Unternehmer reagieren zu spät auf ein verändertes Marktumfeld, beispielsweise die Herausforderungen der Globalisierung und Digitalisierung. Die Digitalisierung bietet vielen Händlern auch große Chancen, beispielsweise durch Online-Shops und Verkaufsportale. Wichtig ist, dass Ihre Produkte die Kundenbedürfnisse optimal befriedigen. Haben Sie daher stets ein offenes Ohr für die Wünsche der Kunden und passen Sie Ihre Preis- und Produktpolitik den aktuellen Gegebenheiten an.
Gründer und Unternehmer verlieren oft bei der Vielzahl der zu treffenden Entscheidungen den Blick für das Wesentliche. Bei insolventen Unternehmen herrscht bis zum Schluss oftmals ein Gefühl der Omnipotenz der handelnden Personen. Sie sind als Unternehmer nicht allwissend, das müssen Sie auch gar nicht sein. Wichtig ist die Fähigkeit, delegieren zu können und Ihren Mitarbeitern zu vertrauen. Erfolgreiche Unternehmer entwickeln eine Intuition, welche Aussagen von Mitarbeitern und Kunden wichtig sind und welchen sie trauen können. Ein egozentrischer Blickwinkel versperrt den Blick für Gefahren und Chancen.
In insolventen Unternehmen gab es oftmals keine vom Tagesgeschäft freigestellte Person, die strategische Überlegungen anstellen und sie mit der Geschäftsführung besprechen kann. Entscheidungen werden dann oft im Sinne kurzfristiger Erfolge getroffen, sind aber nicht nachhaltig und auf lange Sicht eher schädlich. Beispielsweise ein Wechsel des Lieferanten führt kurzfristig zu großem Aufwand, wenn eingespielte Lieferprozesse umgestellt werden müssen. Langfristig kann aber eine große Ersparnis daraus folgen. Scheuen Sie also keinen Aufwand, wenn Sie der Meinung sind, damit langfristige positive Resultate erzielen zu können. Wenn kurzfristige Entscheidungen aus finanziellen Erwägungen heraus getroffen werden müssen ist dies ein Zeichen für zu geringe Liquidität und Finanzierungsprobleme.
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Viele Fehler, die zur Insolvenz des Unternehmens führen, werden in der Personalplanung gemacht. Beispielsweise sollte der Personalbestand auch die Umsatzzahlen widerspiegeln, das heißt bei Umsatzrückgängen sollten Sie flexibel reagieren können. Hierfür sind beispielsweise Verträge mit freien Mitarbeitern geeignet. Geringe Mitarbeitermotivation und Konflikte untereinander sind weitere Ursachen, die dem Unternehmen schaden. Fehlende Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen führt oft zu einem hohen Krankenstand. Dem kann durch aufmerksame Personalpolitik vorgebeugt werden. Auch zu viele Wechsel in der Führungsebene schaffen Unsicherheit bei den Mitarbeitern. Stellen Sie daher die richtigen Anforderungen an neu eingestellte Mitarbeiter und vermeiden Sie häufige Wechsel in Unternehmensbereichen, die für Investoren, Anlegern oder Kunden von Interesse sind.
Bei der Expansion und Investition werden häufig Fehler gemacht. Diese sind außerdem oft folgenschwer. Zu geringe Investitionen führen zu veralteten Produkten und Dienstleistungen, die sich nicht verkaufen lassen. Voreilige Investitionen erhöhen die Kosten und machen die Produkte daher ebenfalls unverkäuflich. Achten Sie auch auf angepasste Vertriebswege und schätzen Sie Währungsrisiken und Risiken von Kooperationen und Beteiligungen richtig ein. Lassen Sie sich wenn nötig eine Einschätzung von Unternehmensberatern geben, bevor Sie mit einem Unternehmen kooperieren oder sich daran beteiligen.
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Hallo, ich mache seit September diesen Jahres ein Fernstudium (berufsbegleitend), dieses dauert 1 1/2 Jahre. Jetzt habe ich die Berechnung nach Antrag auf Förderung bekommen und in diesem steht drin das ich von der KfW ein Schreiben bekomme mit Antrag auf Bafög -> Darlehen. Darf ich dies im Sinne des Studiums überhaupt beantragen und bekommen?! Oder laufe ich Gefahr dass das Insolvenzverfahren beendet wird?! Freue mich auf Antwort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage ist, kann ein Insolvenzverwalter anordnen das der Partner nicht mehr Unterhaltspflichtig ist oder nicht? Oder entscheidet das Insolvenz Gericht darüber, auf Antrag des Insolvenzverwalters? Muss ein rechtskräftiges Urteil vorliegen?
MfG andi910
Sehr geehrter Herr Krause,
Folgendes Problem:
seit August 2015 befinde ich mich in der Privatinsolvenz.
Die Verfahrenskosten wurden bezahlt.
Pfändbare Beträge werden von meinem Arbeitgeber monatlich an den vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter abgeführt.
Beispiel an der Abrechnung Nov. 2016( bei Steuerklasse 5 ohne Kinder RK)
Gehalt 3.000,00€
Weihnachtsgeld 300,00€
PKW Km Geld 0.30€/Km 237,60€
Fahrgeld pausch verst. 117,60€
Gesamt brutto 3.655,20€
Netto 1.989,19€
Netto nach meiner Interprtation
netto 1.989,19€
PKW Km Geld 0.30€/Km – 237,60€
Weinhnachtsgeld netto – 213,87€ ( da unter 500,00 € )
bereinigtes Nettoeinkommen 1.537,72€
Nach Tabelle 2015/2017 ergibt sich ein an den Insolventsverwaltrer abzuführender Betrag von 347,28€
Es liegt ein rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts vor, hieraus ergeht das sich das pfändungsfrei zu belassene Arbeitseinkommen um monatlich 320,00 € erhöht.
Ich gehe davon aus, dass der abzuführende Betrag unter Berücksichtigung des Beschluss wie folgt berechnet wird.
347,28- 320,00
Somit wäre ein Betrag von 27,28€ abzuführen.
Tatsächlich werden 389,28 abgeführt.
Aufgrund unterschiedlicher monatlicher Gehaltsabrechnungen ergibt sich nun ein für mich nachteiliger Betrag von 1.523,00€.
Dieser Betrag wird nicht vom Insolventsverwalter zurückgezahlt, vielmehr hat man mir
2 Möglichkeiten eingeräumt…
1. das Geld mit der Option nach 3 bzw. 5 Jahre aus dem Verfahren zu kommen als Guthaben stehen zu lassen.
2. unter Berücksichtigung des richtigen Betrages das Guthaben monatlich auf-brauchen.
Beide Möglichkeiten kommen für mich nicht in Frage.Aber bleibt mir eine Wahl.?
Meine Vorstellung, die Überzahlung auszugleichen und monatliche Beträge unter Berücksichtigung der Freibeträge
monatlich abzuführen ( zwischen 30-50 €/ Monat ) wird nicht berücksichtigt.
Meine Frage nun,
Wie berechnet sich in meinem Fall der abzuführende Betrag
Unter Berücksichtigung der Freibeträge
a) Weihnachtgeld
b) Urlaubsgeld
c) Überstunden
d) Km Geld 0,30€
e) Fahrgeld pausch. versteuert
Eine evtl. arbeitsplatzgefährdende Diskussion mit meinem Arbeitgeber möchte ich nach Möglichkeit vermeiden.
Hallo,
ich (verh. 1 Kind) befinde mich seit sep 2012 in PI und seit Feb. 2015 in der Wohlverhaltensphase. Nun habe ich den ersten Fragebogen zu meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten. Hatte ich seit Feb 2015 nur “Glück” oder hätte ich mich in der Zwischenzeit von selbst bei meinem Treuhänder melden müssen?
Seit kurzem hat meine Ehefrau wieder eine Anstellung und verdient dabei ca 900 Euro Netto. Im Fragebogen ist auch die Frage nach dem Nettoverdienst meiner Frau. Ist damit zu rechnen dass meine Ehefrau dadurch aus der Unterhaltspflicht fällt. Oder hätte ich in der Wohlverhaltensphase diese Anderung von mir aus mitteilen müssen?
Die Abtretung läuft bis etwa Mitte Sep 2018. Der September Lohn wird mir am 30. sep ausgezahlt – also nach Ablauf der Abtretung. Bedeutet dies dass beid er Lohnabrechnung vom Spet 2018 nicht mehr gepfändet werden darf?
Mit feundlichen Grüssen
Der Pleitegeier
Guten Tag, ich habe 30000 € Schulden und habe eine Privat Insolvenz am laufen, Monatlich werden mir ca 450 € gepfändet. Das sind in 3 Jahren 16200€ , wenn aber nur 35% des Schulden Betrags gepfändet werden, sind dann 16200 nicht zuviel? Wird dann schon vor den 3 Jahren aufgehört zu pfänden, wenn die 35% der Schulden zurück gezahlt sind?
MfG
Ronny
Hallo,
vielleicht können Sie mir helfen.
Ich bin in der Privatinsolvenz und habe 2 Kinder. Ein Kind lebt bei mir mit der leiblichen Mutter, dass andere ebenfalls bei ihrer Mutter.
Nun schreibt mir meine Insolvenzbetreuerin plötzlich, dass das Kind, was nicht in meinem Haushalt lebt nur noch zu 50% bei dem unpfändbaren Einkommen eine Rolle spielt. D.h. ich hätte nicht mehr 2 Kinder, sondern nur noch 1,5 die bei der Berechnung des nicht pfändbaren Einkommens eine Rolle spielen. Begründung, meine Unterhaltszahlung wären ja auch nur 50% des Unterhalts welcher dem Kind zusteht und die andere Hälfte wird ja durch die Mutter in Form von Unterkunft, Naturalien, etc. geleistet.
Kann die das einfach so bestimmen?
Die letzten 4 Jahre war es ja auch anders, jetzt plötzlich soll ich was unterschreiben, dass diese Sache bestätigt.
Vielen Dank vorab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund längerer Krankheit, und teilweise unberechtigte Forderungen von Inkassounternehmen bin ich in die Schuldenfalle geraten. Trotz bemühen um Ratenzahlungen und Abwehr der unberechtigten Forderungen ist es mir kaum noch möglich von meinem Gehalt zu leben. Zwei Inkassounternehmen haben bereits Rechtsanwälte beauftragt.
Des Weiteren ist noch zu erwähnen das mindestens 2 Unterhaltsberechtigte Personen existieren, ist es richtig das bei einem Gehalt von um die 1980€ nur 70€ gepfändet werden können?
Mit freundlichem Gruß
Christoph Hübner
Kann ich erneut einen Insolvenzantrag ,der erste Insolvenzantrag ist gescheitert in 2011 zu diesem Zeitpunkt gab es einen Menge Probleme ,so das dieser nach einem halben Jahr schon gescheitert ist.
Nun lebe ich getrennt von meiner Frau,und beabsichtige einen neuen Antrag zustellen.
Ist das möglich und wie hoch sehen sie den erfolg.
Guten Tag.
Ich hätte eine Frage zu meinem P-Konto.
Mein Insolvenzverfahren läuft seit einem Jahr. Kann ich mein p-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln? Mein Arbeitgeber überweist ja jedes Monat den Pfändungsbetrag. Aber durch das p-konto komme ich an das restliche Geld was über dem Freibetrag liegt nicht ran.
MfG
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
